PRODUKT- UND BASISWERTDATEN Musterklauseln

PRODUKT- UND BASISWERTDATEN. (die "Produkt- und Basiswertdaten") Festgelegte Währung: Euro ("EUR") Internetseiten der Emittentin: xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Österreich) Internetseiten für Mitteilungen: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Österreich) Euro Bund Future 9/2022 Call 1 EUR 130,– EUR 130,– 3% Abrechnungspreis (Settlement Price) *Die Kursermittlung des Basiswerts vom Referenzmarkt erfolgt in Prozent des Nominalbetrags. Für die Zwecke dieser Wertpapierbedingungen wird jedoch angenommen, dass ein Prozentpunkt des vom Referenzmarkt veröffentliche Kurses des Basiswerts einer Standardeinheit der Basiswertwährung entspricht.
PRODUKT- UND BASISWERTDATEN. (die "Produkt- und Basiswertdaten") Festgelegte Währung: Euro ("EUR") FX Bildschirmseite: xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx/xx-xxxxxxx Internetseiten der Emittentin: xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Österreich) Internetseiten für Mitteilungen: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Österreich) Vertex Pharmaceuticals Inc. Call 0,1 USD 260,– 14. Dezember 2022 21. Dezember 2022 Schlusskurs 1
PRODUKT- UND BASISWERTDATEN. (die "Produkt- und Basiswertdaten") Festgelegte Währung: Euro ("EUR") Internetseiten der Emittentin: xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Österreich) Internetseiten für Mitteilungen: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Österreich) UBS (Irl) ETF plc - Global Gender Equality UCITS (USD) A-dis Prezzo di Riferimento 100 % EUR 1.460,– 25. November 2026 23. November 2020 18. November 2026
PRODUKT- UND BASISWERTDATEN. Option 1: Im Fall von Garant Wertpapieren gilt Folgendes: Option 2: Im Fall von Fondsindex Wertpapieren gilt Folgendes: Option 3: Im Fall von Fondsanleihen gilt Folgendes: Option 4: Im Fall von Sprint Wertpapieren gilt Folgendes: Option 5: Im Fall von Garant Basket Wertpapieren gilt Folgendes: Option 6: Im Fall von Garant Rainbow Wertpapieren gilt Folgendes:
PRODUKT- UND BASISWERTDATEN. (die "Produkt- und Basiswertdaten") [Option 1: Im Fall von Garant Wertpapieren gilt Folgendes: Ausgabetag: [Ausgabetag einfügen] [Im Fall einer Emissionsstelle gilt Folgendes: Emissionsstelle: [Emissionsstelle einfügen]] Erster Handelstag: [Erster Handelstag einfügen] Festgelegte Währung: [Festgelegte Währung einfügen] Finanzzentrum für Bankgeschäftstage: [Finanzzentrum für Bankgeschäftstage]] [Im Fall von Garant Compo Wertpapieren gilt Folgendes: Fixing Sponsor: [Fixing Sponsor einfügen] FX Bildschirmseite: [FX Bildschirmseite einfügen]] Hauptzahlstelle: [Hauptzahlstelle einfügen] Internetseite der Emittentin: [Internetseite der Emittentin einfügen] Internetseite für Mitteilungen: [Internetseite für Mitteilungen einfügen] Nennbetrag: [Nennbetrag einfügen] [ISIN einfügen] [WKN einfügen] [RIC einfügen] [Seriennummer einfügen] [Tranchennummer einfügen] [Gesamtnennbe- trag der Serie ein- fügen] [Gesamtnennbe- trag der einfügen] [Ausgabepreis ein- fügen]* [ISIN einfü- gen] [Bezeichnung des Basis- xxxxx einfü- gen] [Referenzpreis einfügen] [Basispreis einfügen] [Fälligkeits- tag einfügen] [Floor Level einfügen] [Cap Level einfügen] [Nicht an- wendbar]** [Partizipationsfaktor einfügen] [Mindestbetrag einfügen] [R (initial) einfügen] [Nicht anwendbar]** * Falls der Ausgabepreis zum Zeitpunkt der Erstellung der Endgültigen Bedingungen nicht festgelegt worden ist, wird die Methode zur Preisfestsetzung und das Verfahren für seine Veröffentlichung in
PRODUKT- UND BASISWERTDATEN. (die "Produkt- und Basiswertdaten") Festgelegte Währung: Euro ("EUR") Internetseiten der Emittentin: xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Österreich) Internetseiten für Mitteilungen: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Österreich) DE000HVB78P8 HVB78P DEHVB78P=HVBG P2570594 1 EUR 10.000.000,– EUR 10.000.000,– EUR 10.000.000,– EURO STOXX 50® (Price) Index (EUR) AMUNDI EURO STOXX 50 UCITS ETF DR - EUR (D) Schlusskurs Nettoinventarwert pro Fondsanteil 100% 70% 6,5% p.a. 22. Februar 2024 22. Februar 2024 18. November 2022 15. Februar 2024 15. Februar 2024
PRODUKT- UND BASISWERTDATEN. (die "Produkt- und Basiswertdaten") Produktdaten Anfänglicher Beobachtungstag: 10. Februar 2023 Anpassbare Produktdaten: R (initial), Bezugsverhältnis Emissionstag: 14. Februar 2023 Erster Handelstag: 11. Januar 2023 Festgelegte Währung: Euro ("EUR") Finaler Beobachtungstag: 7. Februar 2024 Internetseiten der Emittentin: xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Österreich) Internetseiten für Mitteilungen: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Österreich) Siemens Energy AG Schlusskurs 80% 10,4% p.a. 14. Februar 2024 14. Februar 2024
PRODUKT- UND BASISWERTDATEN. (die "Produkt- und Basiswertdaten") Erster Tag der Knock-in Beobachtungsperiode: 11. April 2022 Finanzzentrum für Bankgeschäftstage: New York Festgelegte Währung: US-Dollar ("USD") Internetseite der Emittentin: xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Österreich) Internetseite für Mitteilungen: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Österreich) Maßgeblicher Barbetrag (b): (1) USD 800,-, (2) USD 600,-, (3) USD 400,-, (4) USD 200,-, (5) 0,- DE000HVB6E11 HVB6E1 DEHVB6E1=HVBG P2318282 10.000 Zertifikate 10.000 Zertifikate USD 1.012,50 (inkl. Ausgabeaufschlag) 12. April 2022 DE000HVB6E11 Nasdaq-100® Index iShares NASDAQ-100® UCITS ETF (DE) Offizieller Schlusskurs des Basiswerts wie von der Indexberechnungsstelle veröffentlicht DE000HVB6E11 8. April 2022 5. Xxxx 2026 (1) 95 % (2) 90 % (3) 85 % (4) 80 % (5) 75 % 20% 12. Xxxx 2026
PRODUKT- UND BASISWERTDATEN. (die "Produkt- und Basiswertdaten") Festgelegte Währung: US-Dollar ("USD") Internetseite der Emittentin: xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx (für Anleger in Österreich) Internetseite für Mitteilungen: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Deutschland und Luxemburg), xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx (für Anleger in Österreich) DE000HVB5PZ7 HVB5PZ DEHVB5PZ=HVBG P2149790 1 Bis zu 20.000 Zertifikate Bis zu 20.000 Zertifikate USD 1.030 (inkl. Ausgabeaufschlag) DE000HVB5PZ7 Allianz Global Investors Fund - Allianz Oriental Income A (USD) NIW 11.02.2022 07.08.2026 DE000HVB5PZ7 (0) 00.00.0000 (0) 00.00.0000 (0) 00.00.0000 (0) 00.00.0000 (0) 00.00.0000 (0) 00.00.0000 (0) 00.00.0000 (0) 00.00.0000 (0) 00.00.0000 (00) 00.00.0000 (00) 00.00.0000 (00) 00.00.0000 07.08.2026 USD 10,00 11.02.2022 14.08.2026

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  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.