Common use of Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz Clause in Contracts

Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz. 9.1 Soweit MAGNA aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der LIEFERANT verpflichtet, MAGNA von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom LIEFERANTEN gelieferten Liefergegenstandes verursacht worden ist. Dies gilt im Falle verschuldensabhängiger Haftung nur dann, wenn den LIEFERANTEN ein Verschulden trifft.

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