Projektarten Musterklauseln

Projektarten. Zur Erreichung der operativen Ziele stehen im Rahmen der Themen gemäß Punkt 1.3. folgen- de Projektarten zur Verfügung. Konkretisierungen der Förderungsbedingungen und Förderungsverfahren sind in standardi- sierten Leitfäden festzulegen, deren Ausarbeitung durch die FFG erfolgt und zu deren Inhalt (insbesondere zu den Bewertungskriterien und beihilferechtlich relevanten Bedingungen) mit den jeweils zuständigen richtlinienverantwortlichen Bundesministerinnen/Bundesministern eine Abstimmung vorzunehmen ist. Formale Änderungen (Umformulierung, Leitfadenaufbau) können von der FFG ohne vorherige Abstimmung vorgenommen werden.
Projektarten. Es gibt zwei Arten von gemeinsamen E-Government-Projekten, die unterschiedlich orga- nisiert und finanziert werden:

Related to Projektarten

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.