Provisionshöhe Musterklauseln

Provisionshöhe. 8. Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt insgesamt 5,95 % des Gesamtkaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde bzw. keine andere Angabe erfolgt. Entsprechend §§656c und 656d BGB (siehe auch vorstehende Ziffer 6) ist die Provision zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer zu tragen
Provisionshöhe a) Unsere Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages 5,95 % vom notariellen Kaufpreis (inkl. MwSt.). b) Unsere Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertrages 2,38 Monatsnettomiete (inkl. MwSt.) Unsere Provision ist mit Vertragsabschluss verdient und fällig.
Provisionshöhe. Bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet vom erzielten und vertraglich fixierten Gesamtkaufpreis vom Käufer und vom Verkäufer jeweils 2,975 % inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Provisionshöhe. Zwischen IMMO1 und dem Auftraggeber werden folgende Provisionssätze inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19% für Nachweis- /Vermittlungsprovisionen vereinbart:
Provisionshöhe. Die jeweils aktuell gültige Provisionsliste erhält der VP bei den Mitarbeitern der Vitatel. Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19,00%), insoweit der Vertriebspartner nachweist, dass er umsatzsteuerpflichtig ist.
Provisionshöhe. Provision bei Ankauf von Grundbesitz
Provisionshöhe. Die Höhe der Provision beträgt 5,95 % inkl. der gesetzl. MwSt. bei Kaufobjekten aus dem vereinbarten Kaufpreis, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist, dabei beträgt die Mindestprovision 3.000,-€ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision beträgt grundsätzlich bei Mietobjekten 2,38 Monats-Kaltmieten inkl. gesetzl. MwSt. und bei Gewerbemietobjekten 3,57 Monats-Kaltmieten inkl. gesetzl. MwSt., es gilt die Angabe des aktuellen Angebots. In der Vermietungsauftragserteilung des Vermieters verspricht dieser dem Makler für den Fall der erfolgreichen Vermittlung eines Mieters eine Maklerprovision in Höhe einer Monats-Netto-Kaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zugrunde zu legen ist die neue Miete, die der Nachmieter im ersten Monat der Vermietung an den Vermieter zu zahlen hat. Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Notarvertrages bzw. mit neuen Mietvertrag fällig und nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Provisionshöhe. Bei Verkaufsvermittlungen beträgt die Höhe der Maklerprovision 5,95 % inkl. der gesetzl. MwSt. aus dem Kaufpreis und ist vom Käufer zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Bei Vermietungsvermittlungen beträgt die Höhe der Provision 2,38 Kaltmieten inkl. der gesetzl. MwSt. und ist bei Wohnungsraum vom Vermieter und bei Nicht-Wohnraum vom Mieter zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Der o.g. Xxxxxx darf auch für beide Vertragsparteien provisionspflichtig tätig sein. Diese beeinflusst den hier beschrieben Provisionsanspruch nicht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.