Common use of Prämienzahlung Clause in Contracts

Prämienzahlung. 1. Erste oder einmalige Prämie Die einmalige oder erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Ist die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Allerdings sind wir nur leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht haben. Solange die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

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Prämienzahlung. 1. Erste oder einmalige Prämie Die einmalige oder erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Ist die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Allerdings sind wir nur leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht haben. Solange die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 2.

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Prämienzahlung. 1. Erste oder einmalige Prämie Die einmalige oder erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins zu zahlen. Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles Ver- sicherungsfalls nicht gezahlt, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Allerdings sind wir nur leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht haben. Solange die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

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Prämienzahlung. 1. Erste oder einmalige Prämie Die einmalige oder erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Ist die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Allerdings sind wir nur leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht haben. Solange die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 2.

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