Common use of Prämienzahlung Clause in Contracts

Prämienzahlung. Die Prämien oder Prämienraten sowie die gesetzlich zulässigen Kosten, Abgaben, Aufwendungen und Nebenkosten sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Die Pauschalprämie wurde auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag der ersten Jahresprämie. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben des Versicherungsnehmers angepasst, der binnen 15 (fünfzehn) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendet, das ihm von der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wird. Besonderheiten der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors): ◼ ▇▇▇▇▇▇ sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage der Vergütungen berechnet, entspricht der anzugebende Wert dem Betrag der Bruttovergütungen, die der Versicherungsnehmer den im Unternehmen beschäftigten Personen auszahlt, sowie in dem Fall, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag der an dieses Personal gezahlten Bruttovergütungen. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung für sämtliche Versicherungen und bezahlt diese mit einem einzigen Betrag. Dieser Betrag kann je nach den geltenden Zahlungsmodalitäten in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandt.

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Sources: Versicherungsbedingungen, Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen

Prämienzahlung. a) Die Prämien oder Prämienraten sowie die gesetzlich zulässigen Kosten, Abgaben, Aufwendungen und Nebenkosten sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange Versicherungsprämie (so genannter Vorbeitrag) wird – soweit nicht anders vereinbart – jeweils für ein Versicherungsjahr erho- ben; sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Die Pauschalprämie wurde auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme Dauer des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten Vertrags alljährlich zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag Versicherer ist berechtigt, die Prämie in Teilbeträgen zu erhe- ben und Vorauszahlungen zu verlangen; er kann unterschiedliche Zahlungstermine festlegen. b) Der Versicherer benachrichtigt den Versicherungsnehmer jeweils unter Nennung des Fälligkeitsdatums und der Höhe des zu zah- lenden Betrages. Die Versicherungsprämie wird – soweit nicht anders geregelt – nach der jeweils maßgeblichen Versicherungssumme berechnet. c) Dazu kommen die geschuldeten weiteren Beträge (z.B. Versiche- rungsteuer). d) Alle Versicherungsprämien sowie gesetzliche Abgaben (z.B. Versi- cherungsteuer) und – soweit vereinbart – Nebenleistungen (z.B. gesonderte Beiträge) sind sofort nach Zugang der Zahlungsauf- forderung (z.B. Prämienrechnung) fällig. e) Die Fälligkeit der ersten JahresprämiePrämie oder einmaligen Prämie ergibt sich aus § 11 Nr. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben 2, die Fälligkeit der Folgeprämie oder eines Teils davon (z.B. Anzahlungsbetrag oder Ratenbetrag) aus nachfolgender Nr. 2. f) Der Jahresbeitrag und gesetzliche Abgaben (siehe vorstehend c) und eventuelle Nebenleistungen sind am letzten Wohnsitz oder am letztbekannten Aufenthaltsort des Versicherungsnehmers angepassteinforderbar. Alle vorgenannten Beträge sind – soweit nicht anders vereinbart – eine Bringschuld des Versicherungsnehmers, zahlbar am Sitz des Versicherers (dessen Niederlassung oder Hauptsitz). Die Versicherungsprämie – oder im Falle einer Aufteilung der binnen 15 (fünfzehnPrämie deren Teile – sowie Steuern/Abgaben und eventuelle Nebenleistungen sind an den Versicherer oder an den zu diesem Zweck benannten Bevollmächtigten zahlbar. Ist kein Lastschrifteinzugsverfahren eingerichtet worden, sendet der Versicherer bei jeder Fälligkeit eine Zahlungsaufforderung mit Angabe des Prämienbetrages an den Versicherungsnehmer. g) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendetIst zur Einziehung der Prämie ein Lastschriftverfahren vereinbart worden, das ihm von erhält der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wirdVersicherungsnehmer eine Mitteilung über den Fälligkeitszeitpunkt der Prämie und die Höhe des zu zahlenden Betrages. Besonderheiten Der Versicherungsnehmer hat dann zum Zeitpunkt der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Landwirtschaftssektors): ◼ ▇▇▇▇▇▇ sich zu sorgen. Mit diesem Zahlungsverfahren verbundene Bankgebühren hat der Versicherungsnehmer zu tragen. Hat der Versicherungsnehmer es zu vertreten, dass die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage nicht eingezogen werden kann, ist der Vergütungen berechnetVersicherer berechtigt, entspricht das Lastschriftverfahren außer Kraft zu setzen; der anzugebende Wert dem Betrag der BruttovergütungenVersiche- rungsnehmer hat dann die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Von Banken erhobene Bearbei- tungsgebühren, die der dem Versicherer für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug in Rechnung gestellt werden, können vom Versicherungsnehmer den im Unternehmen beschäftigten Personen auszahlt, sowie in dem Fall, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag der an dieses Personal gezahlten Bruttovergütungen. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung für sämtliche Versicherungen und bezahlt diese mit einem einzigen Betrag. Dieser Betrag kann je nach den geltenden Zahlungsmodalitäten in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandtangefordert werden.

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Sources: Insurance Agreement

Prämienzahlung. Die Prämien oder Prämienraten sowie die gesetzlich zulässigen KostenZahlungsart: ❑ jährlich ❑ halbjährlich ❑ vierteljährlich ❑ monatlich (monatliche Zahlweise mittels Zahlschein nicht möglich) Inkassoart: ❑ Zahlschein ❑ SEPA-Lastschrift ❑ Besteht bereits zu Polizzen Nr.: Kontoinhaber = Antragsteller ❑ IBAN BIC Firma Firmenbuchnummer Familienname Vorname Titel Geburtsdatum Postleitzahl Ort Land Straße Haus-, AbgabenTürnummer *Achtung: Bei abweichendem Kontoinhaber bitte das SEPA Lastschrift Formular ausfüllen, Aufwendungen vom Kontoinhaber unterschreiben lassen und Nebenkosten sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Die Pauschalprämie wurde auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag der ersten Jahresprämie. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben des Versicherungsnehmers angepasst, der binnen 15 (fünfzehn) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendet, das ihm von der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wird. Besonderheiten der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors): ◼ Original mitsenden! Download unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇sich Creditor-Identifikation der VAV Versicherungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich für SEPA Lastschriften Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen mit der Polizze übermittelt AT78VAV00000001539 Ich ermächtige die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage der Vergütungen berechnet, entspricht der anzugebende Wert dem Betrag der BruttovergütungenVAV Versicherungs-Aktiengesellschaft Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Versicherungsnehmer VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft auf mein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann ich die Erstattung des durch eine SEPA-Lastschrift belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sollte die Abbuchung von meinem Konto nicht durchgeführt werden können, wird automatisch auf halbjährliche Zahlungsweise mit Zahlschein umgestellt. Ich erhalte mindestens einen Tag vor Fälligkeit der Zahlung die Verständigung über die SEPA-Lastschrift von der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft. Der Firmensitz befindet sich in Österreich. Maximale Jahresumsatzsumme: EUR 3 Mio. Bei Überschreitung dieser Werte besteht Anfragepflicht! Sofern ein Angebot seitens der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft, Fachabteilung Firmengeschäft erstellt wurde, gelten die vorangeführten Grenzwerte nicht! Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Versicherers in Wien. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. An den Antrag hält sich der Antragsteller 6 Wochen ab Antragstellung gebunden. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsunternehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen. Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausgefertigt und von einer Verwaltungsstelle des Versicherers rechtsgültig gezeichnet werden. Der (Die) Antragsteller und gegebenenfalls die zu versichernde(n) Person(en) bestätigt (bestätigen) durch eigenhändige Unterschrift, dass er (sie) die vorstehenden Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat (haben) und nimmt (nehmen) zur Kenntnis, dass unwahre Angaben den Verlust der Versicherungsleistung zur Folge haben können. Sonstige Abreden sind nur dann verbindlich, wenn sie die VAV Versicherung schriftlich bestätigt. Soweit in den Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, ist für sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer die geschriebene Form erforderlich, sofern nicht die Schriftform ausdrücklich und mit gesonderter Erklärung vereinbart wurde. Der geschriebenen Form wird durch Zugang eines Textes in Schriftzeichen entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B.: Telefax oder E-Mail) Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheines (Polizze) oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. In diesen Fällen beginnt der Versicherungsschutz – gegebenenfalls auch rückwirkend – zu dem beantragten und im Unternehmen beschäftigten Personen auszahlt, sowie in dem Fall, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag der an dieses Personal gezahlten BruttovergütungenVersicherungsschein dokumentierten Zeitpunkt. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage Vor Zustandekommen des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung für sämtliche Versicherungen und bezahlt diese mit einem einzigen Betrag. Dieser Betrag kann je nach den geltenden Zahlungsmodalitäten in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandtVersicherungsvertrages besteht kein Versicherungsschutz.

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Sources: Vav Cyberprotect Versicherung

Prämienzahlung. Die Prämien oder Prämienraten sowie die gesetzlich zulässigen Kosten, Abgaben, Aufwendungen und Nebenkosten sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Die Pauschalprämie wurde auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag der ersten Jahresprämie. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben des Versicherungsnehmers angepasst, der binnen 15 (fünfzehn) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendet, das ihm von der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wird. Besonderheiten der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors): ◼ ▇▇So▇▇▇▇ sich ▇ich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage der Vergütungen berechnet, entspricht der anzugebende Wert dem Betrag der Bruttovergütungen, die der Versicherungsnehmer den im Unternehmen beschäftigten Personen auszahlt, sowie in dem Fall, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag der an dieses Personal gezahlten Bruttovergütungen. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung für sämtliche Versicherungen und bezahlt diese mit einem einzigen Betrag. Dieser Betrag kann je nach den geltenden Zahlungsmodalitäten in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandt.

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Sources: Versicherungsbedingungen