Schlussabrechnung Musterklauseln

Schlussabrechnung. Die Schlussabrechnung des Unternehmers ist eine Aufstellung sämtlicher erbrachten Leistungen und bereits geleisteter Vergütungen. Sie erfolgt bei Einheitspreisverträgen aufgrund der endgültigen Ausmasse. Die Schlussabrechnung ist zu prüfen und innert 30 Tagen zu bezahlen. Regiearbeiten können monatlich abgerechnet werden und werden deshalb in der Schlussabrechnung nicht er- fasst. Wurde die Rechnungsstellung für bestimmte Regiearbeiten unterlassen, so ist diese Rechnung gleichzeitig mit der Schlussabrechnung einzureichen.
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit gemäß Ziffer 18 gilt Folgendes: 17.1 Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen.‌ 17.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden. Die vorstehende Regelung gilt, es sei denn es wird in Textform etwas anderes vereinbart. 17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn die unter Ziffer 24‌ „Rückgabeschutz“ genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung, ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 154,70 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Die Bewertung des Sachverständigen ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen. 17.4 Der Kunde hat den Gutachtertermin zur Fahrzeugrückgabe selbst zu terminieren und ist verpflichtet Ort und Zeitpunkt dieses Termins spätestens eine Woche vor diesem Termin schriftlich der Mobility Concept per E-Mail an xxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung des Termins schuldet der Kunde, sofern er die Nichteinhaltung zu vertreten ...
Schlussabrechnung. 16.1. Die finanzielle Abwicklung nach Ablauf der Leasingzeit unterscheidet sich je nachdem, ob der Leasingnehmer das Restwertrisiko übernommen hat (Ziffer 16.2, 16.3) oder einen Kilometervertrag mit Restwertrisiko bei Allane (Ziffer 16.4) abgeschlossen hat, ggf. ergänzt durch eine Rückgabepauschale (Ziffer 16.5). 16.2. Hat der Leasingnehmer das Restwert-Risiko übernommen, so ist er nach Ab- lauf der Leasingzeit verpflichtet, das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Restwert zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von Xxxxxx zu kaufen, wenn Xxxxxx dies verlangt (Andienungsrecht). Mit Ausübung des Andienungs- rechtes ist der Kaufvertrag geschlossen und der Kaufpreis fällig. Beim Vertrag mit Andienungsrecht entfällt die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Herausgabe des Leasingfahrzeuges, falls Xxxxxx Xxxxxxxx von seinem Andienungsrecht macht. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sach- und Rechtsmängel, bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB mit einer zeitlich auf 1 Jahr begrenzten Haftung für Sach- und Rechts- mängel. Die Haftung von Xxxxxx gemäß Ziffer 18. bleibt unberührt. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Leasingnehmer das Fahrzeug anzudienen oder von dem Andienungsrecht vor Rückgabe des Fahrzeuges Gebrauch zu machen. Allane kann das Leasingfahrzeug auch anderweitig veräußern 16.3. Macht Xxxxxx von seinem Andienungsrecht keinen Gebrauch, gilt folgende Regelung: Der vom Leasingnehmer garantierte Restwert wird mit dem von einem unabhängigen Sachverständigenunternehmen ermittelten Netto- Händlereinkaufswert verglichen. Die Auswahl und Vergütung des Sachver- ständigen obliegt Xxxxxx. Durch dieses Gutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Vom Mehrerlös aus der Gegenüberstellung vom vereinbar- ten Restwert und Netto-Händlereinkaufswert erhält der Leasingnehmer 75%; ein etwaiger Mindererlös ist vom Leasingnehmer an Allane zu erstatten. Mit einem etwaigen Erstattungsanspruch des Leasingnehmers darf Xxxxxx zu- nächst sämtliche Forderungen gegen den Leasingnehmer verrechnen. 16.4. Bei Rückgabe eines Fahrzeuges im Rahmen eines Leasingvertrages mit Kilo- meterabrechnung (Restwertrisiko bei Allane) gilt folgende Regelung: Hat der Leasingnehmer die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Leasingvertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Leasingnehmer für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens...
Schlussabrechnung. Der letzte Arbeitstag ist oftmals nicht identisch mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. En- det beispielsweise bei einem Mitarbeitenden das Arbeitsverhältnis am 31. August und bezieht dieser vom 17. bis zum 31. August noch seine restlichen Ferien, können ihm Lohn, Schlussab- rechnung und Zeugnis trotzdem am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (31. August) ausge- händigt werden. Für Mitarbeitende, welche keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und wenn diesen der Lohn bar ausbezahlt wird, hat dies am letzten Arbeitstag zu erfolgen. Die Schlussabrechnung beinhaltet in der Regel neben der letzten Lohnzahlung auch die Abrech- nung resp. die Saldi von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Muster einer Schlussabrechnung ist einsehbar auf der Website der Kontrollstelle (xxx.x-xxx.xx). Beispiel Abrechnung von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Been- digung eines Arbeitsverhältnisses (Basis 42-Stunden-Woche, 5 Wochen Ferien) Annahmen: Anstellungsdauer: 1. Xxxx 2016 – 31. Dezember 2017 (= 22 Monate, 671 Kalendertage) Bruttolohn pro Monat: CHF 4120.– Bezogene Ruhetage: 167 Tage Bezogene Feiertage: 0 Tage Bezogene Ferien: 62 Tage Krankheit: 36 Tage Geleistete Arbeitsstunden: 3455 Stunden Berechnung: Ruhe- und Feiertageabrechnung Ruhetageanspruch: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 2 Tage = 163,71 Tage Feiertageanspruch: 22 Monate × 0,5 Tage = 11,00 Tage Guthaben Ruhe- und Feiertage total = 174,71 Tage ./. bezogene Ruhe- und Feiertage = 167,00 Tage Restguthaben Ruhe- und Feiertage = 7,71 Tage Ferienabrechnung Ferienanspruch: 22 Monate × 2,92 Tage = 64,24 Tage ./. bezogene Ferien = 62,00 Tage Restguthaben Ferien = 2,24 Tage Arbeitszeitabrechnung Soll-Arbeitszeit: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 42 Stunden = 3438.00 Stunden
Schlussabrechnung elipsLife stellt dem Versicherungsnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres ein Deklarationsformular zu. Der Versicherungsnehmer hat die Lohnsummendeklaration mit den notwendigen Unterlagen (AHV-Deklaration, Versichertenlisten, Lohnabrechnungen usw.) innert Monatsfrist elipsLife zu retournieren. Gestützt auf diese Angaben, berechnet elipsLife die endgültigen Prämienbeträge und erstellt eine entsprechende Schlussabrechnung. Bei einem Saldo unter CHF 10 erfolgt keine Nachzahlung bzw. Rückerstattung. Kommt der Versicherungsnehmer der Meldepflicht über die Lohnsummendeklaration nicht nach oder liegen keine Zahlen zum Vorjahr vor, kann elipsLife die definitive Schlussabrechnung sowie die künftigen Akonto-Prämienbeträge durch Einschätzung festlegen.
Schlussabrechnung. 16.1 Die finanzielle Abwicklung nach Ablauf der Leasingzeit unterscheidet sich je nachdem, ob der Leasingnehmer das Restwertrisiko übernommen hat (Ziffern 16.2, 16.3) oder einen Kilo- metervertrag mit Restwertrisiko bei Sixt (Ziffer 16.4) abgeschlossen hat. 16.2 Hat der Leasingnehmer das Restwert-Risiko übernommen, so ist er nach Ablauf der Leasing- zeit verpflichtet, das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Restwert zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von Sixt zu kaufen, wenn Sixt dies verlangt (Andienungsrecht). Mit Ausübung des Andienungsrechtes ist der Kaufvertrag geschlossen und der Kaufpreis fällig. Beim Ver- trag mit Andienungsrecht entfällt die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Herausgabe des Leasingfahrzeuges, falls Xxxx Xxxxxxxx von seinem Andienungsrecht macht. Der Verkauf erfolgt mit einer zeitlich auf ein Jahr begrenzten Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Die Haftung von Sixt gemäß Ziffer 18 bleibt unberührt. Sixt ist nicht verpflichtet, dem Leasing- nehmer das Fahrzeug anzudienen oder von dem Andienungsrecht vor Rückgabe des Fahr- zeuges Gebrauch zu machen. Sixt kann das Leasingfahrzeug auch anderweitig veräußern. 16.3 Macht Sixt von seinem Andienungsrecht keinen Gebrauch, gilt folgende Regelung: Der vom Leasingnehmer garantierte Restwert wird mit dem von einem unabhängigen Sachverständi- genunternehmen ermittelten Netto-Händlereinkaufswert verglichen. Die Auswahl und Vergü- tung des Sachverständigen obliegt Sixt. Durch dieses Gutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Vom Mehrerlös aus der Gegenüberstellung vom vereinbarten Restwert und Netto-Händlereinkaufswert erhält der Leasingnehmer 75%; ein etwaiger Mindererlös ist vom Leasingnehmer an Sixt zu erstatten. Mit einem etwaigen Erstattungsanspruch des Leasing- nehmers darf Sixt zunächst sämtliche Forderungen gegen den Leasingnehmer verrechnen. 16.4 Hat der Leasingnehmer das Restwertrisiko nicht übernommen (das Restwertrisiko wird von Sixt getragen) gilt bei der Rückgabe des Fahrzeugs folgende Regelung: Hat der Leasingnehmer die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Leasingvertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Leasing- nehmer für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der Sixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx.xxx Bankverbindung: IBAN...
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit gemäß Ziffer 18 gilt Folgendes: 17.1 Das Restwertrisiko wird von Mobility Concept getragen. 17.2 Hat der Kunde die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Kunden für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Hinsichtlich der Mehrkilometer handelt es sich dabei um eine Freigrenze, hinsichtlich der Minderkilometer dagegen um einen Freibetrag; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Vertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden, bei einer Minderleistung von 2.000 km keine Vergütung erfolgt und bei einer Minderleistung von 3.000 km nur 500 km vergütet werden. Die vorstehende Regelung gilt, es sei denn es wird in Textform etwas anderes vereinbart. 17.3 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Ziffer 18.5 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Kunde zum‌ Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 7 von 15 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx (CEO/CFO) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxxxxx Xxxxx (COO) SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Stand: Mai 2021 Ausgleich verpflichtet, es sei denn die unter Xxxxxx 24 „Rückgabeschutz“ genannten Voraussetzungen liegen vor. Zur Ermittlung, ob das Fahrzeug im Wert gemindert ist und welcher Minderwert vom Kunden auszugleichen ist, beauftragt Mobility Concept ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit einem Gutachten. Für die Erstellung dieses Gutachtens zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 154,70 Euro), wobei es dem Kunden...
Schlussabrechnung. Der Auftrag umfasst den Bereich Hochbau. Da der Bauherr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses a) die Finanzierung noch nicht vollständig gesichert hat und b) die behördlichen Genehmigungen noch nicht erteilt sind, gilt als vereinbart, dass ein Rücktritt nach jedem Teilabschnitt möglich ist. Für die Abwicklung der erforderlichen Planungstätigkeiten wird ein Grundhonorarsatz von 10% (in Worten: zehn Prozent) der Netto-Herstellungskosten - vor Skonto - (ausgenommen Honorare Sonderplaner) aller Lieferungen und Leistungen, die für die schlüsselfertige Errichtung des Objektes notwendig sind, fixiert. Mögliche Erweiterungen: Für die Beauftragung der Thurner GP mit den Planungsleistungen für Innenarchitektur wird ein zusätzliches Honorar von 2% der Netto-Herstellungskosten vereinbart. 🞏 bei Beauftragung bitte Ankreuzen Für die Beauftragung der Thurner GP mit den Planungsleistungen für Heizung-Sanitär- Lüftungs- sowie Elektroplanung wird ein zusätzliches Honorar von 2 % der Netto- Herstellungskosten vereinbart. 🞏 bei Beauftragung bitte Ankreuzen Bei Beauftragung vorstehend ausgewählter Planungsleistungen ergibt sich somit ein Gesamthonorarsatz von % - (max. Honorarsatz bei Xxxx aller Optionen: 14%). - Die gemeinsame Festlegung einer Pauschalsumme ist nach genauer Fixierung des Ausführungsumfanges möglich. Dieses Honorar wird lt. nachstehendem Schlüssel auf die einzelnen Teilaufträge aufgeteilt: a) Vorentwurf 10 % b) Entwurf 15 % c) Xxxxxxxxxxxxxxx 00 % d) Xxxxxxxxxxx 00 % e) Detailpläne, Ausschreibung, Vergabe 10 % f) Bauleitung 25 % g) Schlussabrechnung 5 %
Schlussabrechnung. Der letzte Arbeitstag muss nicht identisch sein mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Endet das Arbeitsverhältnis am 31. August, und bezieht der Mitarbeiter vom 17. bis zum 31. Xxxxxx Xxxxxx, sind ihm Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis spätestens am 16. August auszuhändigen.
Schlussabrechnung. Die Schlussabrechnung des Unternehmers beinhaltet die Aufstellung sämtlicher erbrachten Leistungen und bereits geleisteter Vergütungen. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu prüfen und zu bezahlen.