Schlussabrechnung Musterklauseln

Schlussabrechnung. Die Schlussabrechnung des Unternehmers ist eine Aufstellung sämtlicher erbrachten Leistungen und bereits geleisteter Vergütungen. Sie erfolgt bei Einheitspreisverträgen aufgrund der endgültigen Ausmasse. Die Schlussabrechnung ist zu prüfen und innert 30 Tagen zu bezahlen. Regiearbeiten können monatlich abgerechnet werden und werden deshalb in der Schlussabrechnung nicht er- fasst. Wurde die Rechnungsstellung für bestimmte Regiearbeiten unterlassen, so ist diese Rechnung gleichzeitig mit der Schlussabrechnung einzureichen.
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit gemäß Ziffer 18 gilt Folgendes:
Schlussabrechnung. Der letzte Arbeitstag ist oftmals nicht identisch mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. En- det beispielsweise bei einem Mitarbeitenden das Arbeitsverhältnis am 31. August und bezieht dieser vom 17. bis zum 31. August noch seine restlichen Ferien, können ihm Lohn, Schlussab- rechnung und Zeugnis trotzdem am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (31. August) ausge- händigt werden. Für Mitarbeitende, welche keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und wenn diesen der Lohn bar ausbezahlt wird, hat dies am letzten Arbeitstag zu erfolgen. Die Schlussabrechnung beinhaltet in der Regel neben der letzten Lohnzahlung auch die Abrech- nung resp. die Saldi von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Muster einer Schlussabrechnung ist einsehbar auf der Website der Kontrollstelle (xxx.x-xxx.xx). Beispiel Abrechnung von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Been- digung eines Arbeitsverhältnisses (Basis 42-Stunden-Woche, 5 Wochen Ferien) Annahmen: Anstellungsdauer: 1. Xxxx 2016 – 31. Dezember 2017 (= 22 Monate, 671 Kalendertage) Bruttolohn pro Monat: CHF 4120.– Bezogene Ruhetage: 167 Tage Bezogene Feiertage: 0 Tage Bezogene Ferien: 62 Tage Krankheit: 36 Tage Geleistete Arbeitsstunden: 3455 Stunden Berechnung: Ruhe- und Feiertageabrechnung Ruhetageanspruch: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 2 Tage = 163,71 Tage Feiertageanspruch: 22 Monate × 0,5 Tage = 11,00 Tage Guthaben Ruhe- und Feiertage total = 174,71 Tage ./. bezogene Ruhe- und Feiertage = 167,00 Tage Restguthaben Ruhe- und Feiertage = 7,71 Tage Ferienabrechnung Ferienanspruch: 22 Monate × 2,92 Tage = 64,24 Tage ./. bezogene Ferien = 62,00 Tage Restguthaben Ferien = 2,24 Tage Arbeitszeitabrechnung Soll-Arbeitszeit: 671 Tage – 98 Tage (62 Ferien + 36 Krankheit) : 7 Tage × 42 Stunden = 3438.00 Stunden
Schlussabrechnung. 16.1. Die finanzielle Abwicklung nach Ablauf der Leasingzeit unterscheidet sich je nachdem, ob der Leasingnehmer das Restwertrisiko übernommen hat (Ziffer 16.2, 16.3) oder einen Kilometervertrag mit Restwertrisiko bei Allane (Ziffer 16.4) abgeschlossen hat, ggf. ergänzt durch eine Rückgabepauschale (Ziffer 16.5).
Schlussabrechnung elipsLife stellt dem Versicherungsnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres ein Deklarationsformular zu. Der Versiche- rungsnehmer hat die Lohnsummendeklaration mit den notwendigen Unterlagen (AHV-Deklaration, Versichertenlisten, Lohnabrechnungen usw.) innert Monatsfrist elipsLife zu retournieren. Gestützt auf diese Angaben, berechnet elipsLife die endgültigen Prämienbeträge und erstellt eine entsprechende Schlussabrechnung. Bei einem Saldo unter CHF 10 erfolgt keine Nachzahlung bzw. Rückerstattung. Kommt der Versicherungsnehmer der Meldepflicht über die Lohnsum- mendeklaration nicht nach oder liegen keine Zahlen zum Vorjahr vor, kann elipsLife die definitive Schlussabrechnung sowie die künftigen Akonto-Prämienbeträge durch Einschätzung festlegen. elipsLife hat das Recht zur Einsichtnahme in die Lohnbuchhaltung des Versicherungsnehmers.
Schlussabrechnung. 16.1 Die finanzielle Abwicklung nach Ablauf der Leasingzeit unterscheidet sich je nachdem, ob der Leasingnehmer das Restwertrisiko übernommen hat (Ziffern 16.2, 16.3) oder einen Kilo- metervertrag mit Restwertrisiko bei Sixt (Ziffer 16.4) abgeschlossen hat.
Schlussabrechnung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit gemäß Xxxxxx 18 gilt Folgendes:
Schlussabrechnung. Für den Zeitpunkt und die Fälligkeit der Schlussabrechnung gilt die SIA Norm 118 unter Vorbehalt der nachfolgenden Regelun- gen. Für die Schlussabrechnung gilt für den Bauherrn eine verlän- xxxxx Xxxxxxxxx von 60 Tagen. Übersteigt der Werkpreis CHF 100'000 inkl. MWST, so beträgt die Prüfungsfrist 90 Tage. Folgende Bedingungen müssen nebst den Voraussetzungen gemäss der SIA Norm 118 für die Fälligkeit der Schlussabrech- nung erfüllt sein: - Die Schlussabrechnung muss prüffähig aufgestellt worden sein. - Sämtliche Mängel sind behoben und die Nachbesserung durch den Bauherrn ist akzeptiert worden. - Eine allenfalls hiernach vereinbarte Sicherheitsleistung (Solidarbürgschaft als Sicherheit für Mängelhaftung) ist durch den Unternehmer geleistet worden. - Sämtliche geschuldeten Dokumente (auch in digitaler Form) sind durch den Unternehmer übergeben worden (siehe Ziff. 26 der AGB). Der Bauherr begleicht die sich aus der Schlussabrechnung er- gebende Forderung des Unternehmers innerhalb von 30 Ta- gen ab Eintritt der Fälligkeit. Mahnungen sind der Bauleitungen und dem Bauherrn zuzu- stellen.
Schlussabrechnung. Die Schlussabrechnung des Unternehmers beinhaltet die Aufstellung sämtlicher erbrachten Leistungen und bereits geleisteter Vergütungen. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu prüfen und zu bezahlen.
Schlussabrechnung. 5. Inanspruchnahme der Garantie