Rechnungsstellung und Fälligkeit Musterklauseln

Rechnungsstellung und Fälligkeit. Zahlungen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Mit Fälligkeit kann SAP Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. • Bei Softwarekaufverträgen wird die Rechnung nach der Lieferung der SAP Software gestellt. • Bei Softwarepflegeverträgen beginnt die Zahlungspflicht mit Vertragsbeginn des Pflegevertrages. Die Vergütung ist quartalsweise im Voraus fällig. • Die Zahlungsbedingungen bei Softwaremiete bestimmen sich nach den Regelungen des Mietvertrages. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Vergütung quartalsweise im Voraus fällig und die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsabschluss.
Rechnungsstellung und Fälligkeit elipsLife erstellt vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eine Akonto-Rechnung an den Versicherungsnehmer. Die Prämien sind vom Versicherungsnehmer im Voraus geschuldet und im Zeitpunkt der in der Versicherungspolice festgehaltenen Fälligkeit zu bezahlen. Die Höhe des Akonto-Rechnungsbetrages bemisst sich nach der definitiven Lohnsumme des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. (1) IJOS - GmbH kann für die erbrachten Leistungen bis zur Beendigung des Beratungsauftrages angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Basis für das Beratungshonorar sowie hierauf fällige Abschlagszahlungen sind die aufgewendete und nachgewiesene Arbeitszeit nach Stunden – bzw. Tagessätzen oder Festpreise für das vertraglich vereinbarte Beratungsprojekt. An- u. Abfahrtszeiten werden jeweils mit dem halben Stundensatz vergütet. Contracting-Gespräche (Gespräche, in Folge eines Erstgespräches) werden zu den bestehenden Tagessätzen zuzüglich An- und Abfahrtszeiten zuzüglich Reisekosten abgerechnet. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt auch die Abrechnung der nachgewiesenen Spesen und Auslagen im Rahmen der Auftragsabwicklung. Die vertragsgemäß angeforderten Beträge sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu leisten, wobei die Gutschrift auf dem Konto von IJOS – GmbH maßgeblich ist. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die bei der Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Die gilt nicht für Festpreisangebote. (2) Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist IJOS - GmbH berechtigt, die Arbeiten zum Beratungsprojekt einzustellen, bis die Rückstände ausgeglichen sind. Die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, insbesondere ist hierdurch kein durch IJOS - GmbH zu vertretender Leistungsverzug anzunehmen. (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von IJOS - GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Rechnungen von Ergonomics gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht inner- halb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird. Sie sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Der zu entrichtende Monatspreis wird jeweils nach Abschluss eines Quartals in Rechnung gestellt. Die Berechnung der Aktivierungsgebühr erfolgt mit der ersten Abrechnung. Der Kunde hat die Möglichkeit, die fälligen Beträge pro Quartal mittels SEPA-Lastschriftmandat (vgl. Ziffer 3 des Auftrags) von SWJ einziehen zu lassen. Falls diese Möglichkeit nicht gewählt wird, ist der zu entrichtende Monatspreis entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit zu bezahlen. Die Monatsgebühr ist für jeden begonnenen Monat in voller Höhe zu zahlen.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. (1) Die B.O.B. GmbH kann für die erbrachten Leistungen bis zur Beendigung des Beratungsauftrages angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen sind im Beratungsvertrag gesondert festzulegen. Basis für das Beratungshonorar sowie hierauf fällige Abschlagszahlungen sind die aufgewendete und nachgewiesene Arbeitszeit nach Stunden – bzw. Tagessätzen für das vertraglich vereinbarte Beratungsprojekt. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt auch die Abrechnung der nachgewiesenen Spesen und Auslagen im Rahmen der Auftragsabwicklung. Die vertragsgemäß angeforderten Beträge sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Werktagen zu leisten, wobei die Gutschrift auf dem Konto der B.O.B. GmbH maßgeblich ist, soweit nicht einzelvertraglich oder in der entsprechenden Rechnung oder Abschlagsanforderung ein anderes Zahlungsziel genannt ist. (2) Für die Leistungserbringung der B.O.B. GmbH werden folgende Stundenverrechnungssätze zugrunde gelegt: Mitarbeiter Nr. Fachbereich Stundenverrechnungssatz netto zzgl. ges. MwSt SK Senior / Geschäftsführung € 180,00 01 Akademiker / Fachbereich Controlling € 180,00 02 Akademiker / Fachbereich Recht € 180,00 03 Sekretariat / Fachbereich Organisation € 45,00 04 Sekretariat / Fachbereich Organisation € 45,00 05 Bilanzbuchhalter / Fachbereich Fibu € 75,00 06 Bilanzbuchhalter / Fachbereich Fibu € 75,00 07 Kaufmann / Fachbereich Vertrieb € 130,00 08 Kaufmann / Fachbereich Vertrieb € 180,00 09 Akademiker / Fachbereich Recht € 180,00
Rechnungsstellung und Fälligkeit. 10.2.1 Rechnungsstellung erfolgt in CHF. 10.2.2 Beratungsleistungen und Zusatzleistungen werden monatlich nach Aufwand nach Leistungserbringung in Rechnung ge- stellt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. 10.2.3 Projektleistungskosten werden gemäss Offerte und/oder An- hang 1 pauschal oder gemäss effektivem Aufwand in Rech- nung gestellt. Aufwandschätzungen werden jeweils per Ende Monat nach effektiv geleistetem Aufwand und Auflistung der getätigten Arbeiten fakturiert. Pauschale Projektleistungen werden in Drittelzahlung fällig, d.h. 1/3 der vereinbarten Ver- gütung ist fällig bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei Übergabe Testing (siehe Ziff. 8.2) und 1/3 bei Projektabschluss. 10.2.4 Betriebsleistungskosten werden gemäss Offerte und/oder Anhang 2 pauschal oder gemäss effektivem Aufwand in Rech- nung gestellt. Diese werden anfangs Jahr (jährliche Basis) o- der Ende Monat (monatliche Basis) verrechnet. Aufwand- schätzungen werden jeweils per Ende Monat nach effektiv geleistetem Aufwand und Auflistung der getätigten Arbeiten fakturiert. 10.2.5 Betriebsmittel oder Hardware, welche UPGREAT oder ein Un- terlieferant von UPGREAT an den Kunden verkauft, überträgt, vermietet, abtritt oder lizenziert werden mit der Lieferung resp. Zurverfügungstellung in Rechnung gestellt. 10.2.6 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den jeweiligen Rechnungsbetrag insbesondere nach Lohnkosten, Lohnnebenkosten und Materialkosten getrennt anzugeben. Bei der Angabe der einzelnen Rechnungspositionen ist eine etwaig anfallende Umsatzsteuer gesondert zu beziffern.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Der Gesamtpreis ist nach Versand des Vertragsgegenstandes zu fakturieren, wobei eine Rechnung im Doppel auszustellen ist. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung sowie unter dem Vorbehalt der vertragsgemässen und mängelfreien Lieferung des geschuldeten Vertragsgegenstandes wird die Rechnung 30 Tage nach Zustellung zur Zahlung fällig. Falls der geschuldeten Vertragsgegenstand Mängel aufweist, wird der Gesamtpreises 30 Tage nach ordnungsgemässer Mängelbehebung zur Zahlung fällig. Nachnahmesendungen oder Tratten werden nicht akzeptiert. Änderungen der Zahlstelle sind vom Lieferanten rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Die Prämien sind vom Versicherungsnehmer im Voraus geschuldet und bis zum Zeitpunkt der in der Prämienrechnung festgehaltenen Fälligkeit zu bezahlen. Die Höhe des Akonto-Rechnungsbetrages bemisst sich nach der definitiven Lohnsumme des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres.