Rechnungsstellung und Fälligkeit Musterklauseln

Rechnungsstellung und Fälligkeit. Zahlungen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Mit Fälligkeit kann SAP Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. • Bei Softwarekaufverträgen wird die Rechnung nach der Lieferung der SAP Software gestellt. • Bei Softwarepflegeverträgen beginnt die Zahlungspflicht mit Vertragsbeginn des Pflegevertrages. Die Vergütung ist quartalsweise im Voraus fällig. • Die Zahlungsbedingungen bei Softwaremiete bestimmen sich nach den Regelungen des Mietvertrages. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Vergütung quartalsweise im Voraus fällig und die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsabschluss.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH kann für die erbrachten Leistungen bis zur Be- endigung des Beratungsauftrages angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Basis für das Beratungshonorar sowie hierauf fällige Abschlagszahlungen sind die aufgewendete und nachgewiesene Arbeitszeit nach Stunden – bzw. Tagessätzen oder Festpreise für das ver- traglich vereinbarte Beratungsprojekt. An- u. Abfahrtszeiten werden jeweils mit dem halben Stundensatz vergütet. Contracting-Gespräche (Gespräche, in Folge eines Erstgespräches) werden zu den bestehenden Tagessätzen zuzüglich An- und Abfahrtszeiten zuzüglich Reise- kosten abgerechnet. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt auch die Abrechnung der nach- gewiesenen Spesen und Auslagen im Rahmen der Auftragsabwicklung. Die vertragsgemäß angeforderten Beträge sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu leisten, wobei die Gutschrift auf dem Konto der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH maßgeblich ist. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die bei der Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Dies gilt nicht für Festpreisangebote. Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH berechtigt, die Arbeiten zum Beratungsprojekt einzu- stellen, bis die Rückstände ausgeglichen sind. Die damit verbundenen zeitlichen Verzöge- rungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, insbesondere ist hierdurch kein durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH zu vertretender Leistungsverzug anzunehmen. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch der IJOS Verwaltungsdienstleis- tungen GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu- lässig.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Der zu entrichtende Monatspreis wird jeweils nach Abschluss eines Quartals in Rechnung gestellt. Die Berechnung der Aktivierungsgebühr erfolgt mit der ersten Abrechnung. Der Kunde hat die Möglichkeit, die fälligen Beträge pro Quartal mittels SEPA-Lastschriftmandat (vgl. Ziffer 3 des Auftrags) von SWJ einziehen zu lassen. Falls diese Möglichkeit nicht gewählt wird, ist der zu entrichtende Monatspreis entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit zu bezahlen. Die Monatsgebühr ist für jeden begonnenen Monat in voller Höhe zu zahlen.
Rechnungsstellung und Fälligkeit elipsLife erstellt vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eine Akonto-Rechnung an den Versicherungsnehmer. Die Prämien sind vom Versicherungsnehmer im Voraus geschuldet und im Zeitpunkt der in der Versicherungspolice festgehaltenen Fälligkeit zu bezahlen. Die Höhe des Akonto-Rechnungsbetrages bemisst sich nach der definitiven Lohnsumme des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Rechnungen von Ergonomics gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht inner- halb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird. Sie sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug.
Rechnungsstellung und Fälligkeit a) Rechnungen sind für jede Bestellung (Auftrag) getrennt einzureichen.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Zahlungen sind 10 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Mit Fälligkeit kann COLLINOR Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Bei Softwarekaufverträgen wird die Rechnung nach der Liefe- rung der COLLINOR Software gestellt. Bei Softwarepflegeverträgen beginnt die Zahlungspflicht mit Vertragsbeginn des Pflegevertrages. Die Vergütung ist quartals- weise im Voraus fällig. Die Zahlungsbedingungen bei Softwaremiete bestimmen sich nach den Regelungen des Mietvertrages. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Vergütung quartalsweise im Voraus fällig und die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsab- schluss.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. Der Gesamtpreis ist nach Versand des Vertragsgegenstandes zu fakturieren, wobei eine Rechnung im Doppel auszustellen ist. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung sowie unter dem Vorbehalt der vertragsgemässen und mängelfreien Lieferung des geschuldeten Vertragsgegenstandes wird die Rechnung 30 Tage nach Zustellung zur Zahlung fällig. Falls der geschuldeten Vertragsgegenstand Mängel aufweist, wird der Gesamtpreises 30 Tage nach ordnungsgemässer Mängelbehebung zur Zahlung fällig. Nachnahmesendungen oder Tratten werden nicht akzeptiert. Änderungen der Zahlstelle sind vom Lieferanten rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
Rechnungsstellung und Fälligkeit. 9.1 Nach Umsetzung des Arbeitspakets 1 wird das Pauschalhonorar nach § 8.1 dieses Vertrages fällig.
Rechnungsstellung und Fälligkeit a) Soweit nicht abweichend vereinbart, wird Janz Tec dem Kunden jeweils bis zum fünften (5.) Werk- tag eines Monats eine Rechnung über die in dem vorangegangenen Kalendermonat erbrachten Services zukommen lassen.