Präqualifikation Musterklauseln

Präqualifikation. 11.1 Der Auftraggeber ist für die Durchführung öffentlicher Bauaufträge durch Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsver- zeichnis) gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A präqualifiziert und verpflichtet, bei der Ausführung öffentlicher Bauvorhaben nur solche Nachunterneh- mer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder durch Einzel- nachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. 11.2 Der Auftragnehmer erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er seiner- seits entweder ebenfalls präqualifiziert ist oder durch Einzelnachweis jederzeit belegen kann, dass sämtliche Präqualifikationskriterien er- füllt sind. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf dessen Ver- langen die erforderlichen Unterlagen und Nachweise umgehend zur Verfügung stellen. Bei Zuwiderhandlung gilt Ziffer 13.5 dieser AGB.
Präqualifikation. Die Bundesnetzagentur akzeptiert anstelle der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle bzw. die Bescheinigung über die Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungssystem. Das Zertifikat bzw. die Bescheinigung müssen die Erklärungen und Nachweise aufführen, die in dem Präqualifizierungssystem niedergelegt sind. Sofern die im Präqualifizierungssystem niedergelegten Erklärungen und Nachweise elektronisch abrufbar sind, genügt anstelle des Zertifikats bzw. der Bescheinigung die Bezeichnung der Stelle und ggf. der Registrierungsnummer, unter denen der Abruf erfolgen kann. Der Bieter hat hierzu die Zugangsstelle (URL) und die ggf. erforderlichen Zugangsdaten (Zugangscode) anzugeben, sodass ein direkter Zugang für die Bundesnetzagentur gewährleistet ist. Mit Angabe der Zugangsinformationen erklärt der Bieter seine Zustimmung, dass die Bundesnetzagentur die entsprechenden Erklärungen und Nachweise abruft und zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie ggf. zur Auftragsausführung speichert und nutzt. Die in dem Präqualifizierungssystem niedergelegten Erklärungen und Nachweise müssen den in der Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und deren Anlagen aufgeführten Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich vorzulegen. Im Übrigen gelten Ziffern E.2 und E.3 entsprechend.
Präqualifikation. 11.1 Der Auftraggeber ist für die Durchführung öffentlicher Bauaufträge durch Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsver- zeichnis gemäß § 6b Abs. 1 XXX/X, § 0x XX XXX/X, § 0x XX XXX/X) präqualifiziert und verpflichtet, bei der Ausführung öffentlicher Bauvor- haben nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder durch Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. 11.2 Der Auftragnehmer erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er seiner- seits entweder ebenfalls präqualifiziert ist oder durch Einzelnachweis jederzeit belegen kann, dass sämtliche Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die erforderlichen Unterlagen und Nachweise umgehend zur Verfü- gung stellen. Bei Zuwiderhandlung gilt Ziffer 13.5 dieser AGB. 11.3 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 11.1 und 11.2 finden auf Verträge mit der WOLFF & MÜLLER Immobilien-Service GmbH als Auftraggeber keine Anwendung.
Präqualifikation. Vor Abschluss dieses Rahmenvertrages hat der SDV (als Antragsteller) nachzuweisen, dass er die technisch-organisatorischen Anforderungen für die Vorhaltung von Tertiärregelleistung und/oder Erbringung von Tertiärregelenergie erfüllt. Dieser Nachweis ist durch die Vorlage des in den Verfahrensregelungen zur Präqualifikation beschriebenen und von Swissgrid ausgestellten Testats zu erbringen. Der SDV erklärt sich damit einverstanden, dass Swissgrid die technischen Voraussetzungen und das Verfahren der Präqualifikation eigenständig regelt und die entsprechenden Vorgaben durch Veröffentlichung auf der Swissgrid-Website bekanntmacht. Swissgrid weist den SDV mit einer einfachen schriftlichen Mitteilung auf eine Änderung der Präqualifikationsbedingungen hin. Ist unklar, ob der SDV die geänderten Präqualifikationsbedingungen erfüllt, kann Swissgrid den SDV mit eingeschriebenem Schreiben dazu auffordern, die notwendigen Nachweise zu erbringen. Die Kosten für Überprüfungen entsprechend der in den Verfahrensregelungen festgelegten regulären Gültigkeit des Testats sind vom SDV zu tragen. Als Kosten von Überprüfungen zählen neben den Überprüfungskosten im engeren Sinne auch vom SDV nachgewiesene, allfällige Handelseinbussen und resultierende Ausgleichsenergie. Der SDV wird in Zusammenarbeit mit Swissgrid die notwendigen Massnahmen ergreifen, um diese Kosten zu minimieren. Swissgrid hat das Recht, auf eigene Kosten jederzeit zusätzliche Überprüfungen anzuordnen. Falls ein SDV eine Überprüfung nicht besteht, sind die Kosten vom SDV zu tragen. In jedem Falle ist dem SDV das Ergebnis der Prüfung schriftlich bekannt zu geben.
Präqualifikation. 15.1 Der Auftraggeber führt öffentliche Bauaufträge aus und ist daher verpflichtet, bei der Ausführung öffentlicher Bauvorhaben nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die präqualifiziert sind oder durch Einzelnachweise nachweisen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. 15.2 Der Auftragnehmer erklärt, dass er durch Einzelnachweis belegen kann, dass er alle Präqualifizierungskriterien einhält oder seinerseits präqualifiziert ist und die Kriterien hierfür jederzeit erfüllt und nachweisen kann. Nr. 12.6 der AGB gilt ergänzend. Die hierfür notwendigen Unterlagen bzw. Nachweise wird der Auftragnehmer, auf Anfrage durch den Auftraggeber, unverzüglich zur Verfügung stellen. 16.1 Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus allen Zusatzaufträgen sowie aus dem Vertrag und für alle Streitigkeiten, die in Verbindung mit Zusatzaufträgen oder dem Vertrag entstehen, der Sitz des Auftraggebers. 16.2 Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.3 Mit Abschluss des Werkvertrages räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zudem das auf Dritte übertragbare Recht ein, alle Unterlagen, Planungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers sowie auch ausdrücklich für sämtliche Urheber und Nutzungsrechte für den abgeschlossenen Werkvertrag umfassend zu nutzen und zudem zu ändern. Des Weiteren erklärt der Auftragnehmer hiermit, dass alle Leistungen die im Rahmen des Werkvertrages zu erbringen sind frei von Schutzrechten Dritter sind. 16.4 Der Auftragnehmer erklärt hiermit des Weiteren ausdrücklich, dass alle von ihm im Umfang des Werkvertrages zu erbringenden Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. 16.5 Im Rahmen des abgeschlossenen Werkvertrags räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht ein, Streitigkeiten einem Schiedsgerichtsverfahren zuzuführen und damit der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen. Ausdrücklich auch für die Möglichkeit, dass der Auftraggeber seinerseits im Hauptauftragsverhältnis mit seinem Auftraggeber eine Schiedsgerichtsvereinbarung abschließt. Der Auftraggeber erklärt sich hierzu unwiderruflich einverstanden, eine Schiedsgerichtsvereinbarung über ein Schiedsgerichtsverfahren auf schriftliche Anforderung durch den Auftraggeber abzuschließen, das den Bestimmungen im 10. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. 16.6 Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass seine Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. 16.7 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Präqualifikation. Ich bin / Wir sind präqualifiziert. Ein Nachweis über den Eintrag in einem amtlichen PQ-Verzeichnis oder ein Zertifikat ist beigefügt. *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen bzw. ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen bzw. ankreuzen
Präqualifikation. 17.1 Der Auftragnehmer bestätigt, alle Anforderungen des Gewerbe- und Handwerksrechts zu erfüllen. 17.2 Der Auftraggeber ist für die Durchführung öffentlicher Bauaufträge auf der Grundlage der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen präqualifiziert und verpflichtet, bei der Ausführung öffentlicher Bauvorhaben nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnach- weis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Durch den Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass die Zugangsdaten (Nutzernamen und Kennwörter) zu den Präqualifikationslisten seiner Nachunternehmer dem Auftraggeber bekannt gegeben werden dür- fen und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich vorgelegt werden. 17.3 Liegt eine Präqualifikation nicht vor, ist der Auftragnehmer bei An- gebotsabgabe verpflichtet, dem Auftraggeber per Einzelnachweis unaufgefordert zu belegen, dass sämtliche Präqulifikationskriterien erfüllt sind. Sollte der Auftragnehmer nach Vertragsschluss seine Präqualifikation verlieren oder sollte sich nach Vertragsschluss aus einem anderen Grund herausstellen, dass der Auftragnehmer die Präqualifikations- kriterien nicht mehr erfüllt, hat er den Auftraggeber über diesen Um- stand unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

Related to Präqualifikation

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.