Prüfbarkeit. Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. Ist der Prüfungsaufwand zu groß kann der Auftraggeber die Neueinreichung der Leistungsberechnung verlangen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Tiefbau Und Montagearbeiten, Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Bauleistungen (Zvb Hochbau)
Prüfbarkeit. Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. Ist der Prüfungsaufwand zu groß kann der Auftraggeber die Neueinreichung der Leistungsberechnung verlangen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Tiefbau Und Montagearbeiten
Prüfbarkeit. Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV elektronischer Datenver- arbeitung (DV) als auch manuell geprüft werden kann kann; auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. Ist der Prüfungsaufwand zu groß kann der Auftraggeber die Neueinreichung der Leistungsberechnung verlangen.
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Samples: Rahmenvertrag