Common use of Prüfung Monatsrechnung und Meldung von Missbräuchen Clause in Contracts

Prüfung Monatsrechnung und Meldung von Missbräuchen. Dem Hauptkarteninhaber und in Ausnahmefällen – sofern so ver­ einbart – dem Zusatzkarteninhaber wird eine Monatsrechnung in Papierform zugestellt oder in einer papierlosen, elektronischen Form zur Verfügung gestellt. Die Monatsrechnung ist sofort nach Erhalt insbesondere anhand der aufbewahrten Kauf­ und Transaktionsbelege zu prüfen. Beanstandungen der Monatsrechnung, insbesondere betreffend Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, sind nach Erhalt der Monatsrechnung unverzüglich über das auf xxx.xxxxxxxxxx.xx bereitgestellte Formular oder alternativ telefonisch dem Kundendienst der Herausgeberin (Kartenhotline: +00 000 000 000) oder direkt der Kartenverarbei- terin zu melden. Spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Monatsrechnung ist der Herausgeberin und/oder Kartenver- arbeiterin zudem eine schriftliche Beanstandung mit allen Unter- lagen, die in direktem Zusammenhang mit der beanstandeten Transaktion stehen, einzureichen. Andernfalls gilt die Monats- rechnung in Bezug auf die darin enthaltenen Posten (Transaktio- nen, Gebühren etc.) als vom Kontoinhaber genehmigt. Die vorgenannte Frist ist auch dann einzuhalten, wenn die Zustellung der Monatsrechnung auf Anweisung des Hauptkarteninhabers an Dritte erfolgt. Wird dem Inhaber ein Schadenformular zugestellt, so hat er dieses innert 10 Tagen nach Erhalt vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die darauf vermerkte Rücksendeadresse zurückzu­ senden. Der Inhaber ist gehalten, im Schadenfall bei der zuständigen Polizeibehörde Strafanzeige zu erstatten und eine Kopie der Anzeige zu verlangen. Er hat dabei die Anweisungen der Herausgeberin sowie der Kartenverarbeiterin zu befolgen. Der Inhaber haftet der Heraus­ geberin und/oder Kartenverarbeiterin für sämtliche Kosten und Auslagen, welche diesen durch vom Inhaber wider besseres Wissen oder in betrügerischer Absicht geäusserte Beanstandungen von Transaktionen entstehen. Ein abgelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht erfolg­ reiches LSV/Debit Direct entbindet den Inhaber nicht von der Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung der Monatsrechnung. Der Inhaber benachrichtigt die Herausgeberin umgehend, wenn er Transaktionen getätigt hat und dennoch seit mehr als zwei Monaten keine Monatsrechnung erhalten hat; für den Zusatzkarteninhaber gilt dies nur, wenn die Zustellung einer Monatsrechnung an ihn ver­ einbart wurde.

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Samples: www.migrosbank.ch

Prüfung Monatsrechnung und Meldung von Missbräuchen. Dem Hauptkarteninhaber und in Ausnahmefällen – sofern so ver­ einbart – dem Zusatzkarteninhaber Inhaber wird eine Monatsrechnung in Papierform zugestellt zu- gestellt oder in einer papierlosen, elektronischen Form zur Verfügung gestellt. Die Monatsrechnung ist sofort nach Erhalt Sind Missbräuche oder andere Unregel- mässigkeiten insbesondere anhand der aufbewahrten Kauf­ und Transaktionsbelege zu prüfen. Beanstandungen der Monatsrechnung, insbesondere betreffend Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, sind nach Erhalt auf der Monatsrechnung unverzüglich über das auf xxx.xxxxxxxxxx.xx bereitgestellte Formular oder alternativ telefonisch dem Kundendienst erkenn- bar, so sind diese der Herausgeberin (Kartenhotline: +00 000 000 000) oder direkt der Kartenverarbei- terin bei Entdeckung unver- züglich telefonisch zu melden. Spätestens innerhalb von innert 30 Tagen ab Datum der jeweiligen Monatsrechnung ist der Herausgeberin und/oder Kartenver- arbeiterin zudem eine schriftliche Beanstandung mit allen Unter- lageneinschliesslich aller Unterlagen, die in direktem Zusammenhang mit der der/den beanstandeten Transaktion Transaktion(en) stehen, einzureichen. Andernfalls , ansonsten gilt die Monats- rechnung in Bezug auf die darin enthaltenen Posten (Transaktio- nen, Gebühren etc.) Mo- natsrechnung bzw. der Kontoauszug als vom Kontoinhaber durch den Inhaber genehmigt. Die vorgenannte Frist ist auch dann einzuhalten, wenn die Zustellung der Monatsrechnung auf Anweisung des Hauptkarteninhabers Inhabers an Dritte erfolgterfolgt (z.B. Bank oder Hauptkarten- inhaber). Wird dem Inhaber ein Schadenformular zugestellt, so hat er dieses innert 10 zehn Tagen nach Erhalt vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die darauf vermerkte Rücksendeadresse zurückzu­ sendenHerausgeberin zurückzusenden. Der Inhaber ist gehalten, im Schadenfall bei der zuständigen Polizeibehörde Strafanzeige zu erstatten und eine Kopie der Anzeige zu verlangen. Er hat dabei die Anweisungen der Herausgeberin sowie der Kartenverarbeiterin zu befolgen. Der Inhaber haftet der Heraus­ geberin und/oder Kartenverarbeiterin Herausgeberin für sämtliche Kosten und AuslagenKosten, welche diesen dieser durch vom Inhaber wider besseres Wissen oder in betrügerischer Absicht geäusserte geäusserten Beanstandungen von Transaktionen entstehen. Ein abgelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht erfolg­ reiches erfolgreiches LSV/Debit Direct entbindet den Inhaber nicht von der Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung der Monatsrechnung. Der Inhaber benachrichtigt die Herausgeberin umgehend, wenn er Transaktionen getätigt hat und dennoch seit mehr als zwei Monaten keine Monatsrechnung erhalten hat; für den Zusatzkarteninhaber gilt dies nur, wenn die Zustellung einer Monatsrechnung an ihn ver­ einbart wurde.

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Samples: www.viseca.ch

Prüfung Monatsrechnung und Meldung von Missbräuchen. Dem Hauptkarteninhaber und in Ausnahmefällen – sofern so ver­ einbart – Der Firma oder dem Zusatzkarteninhaber Inhaber wird eine Monatsrechnung in Papierform zugestellt versandt oder in einer papierlosen, elektronischen elektroni- schen Form zur Verfügung gestellt. Die Monatsrechnung ist sofort nach Erhalt Sind Missbräuche oder andere Unregelmässigkeiten insbesondere anhand auf der aufbewahrten Kauf­ und Transaktionsbelege zu prüfen. Beanstandungen der MonatsrechnungMonats- rechnung erkennbar, insbesondere betreffend Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, so sind nach Erhalt der Monatsrechnung unverzüglich über das auf xxx.xxxxxxxxxx.xx bereitgestellte Formular oder alternativ telefonisch dem Kundendienst diese der Herausgeberin (Kartenhotline: +00 000 000 000) oder direkt der Kartenverarbei- terin bei Entdeckung unverzüglich telefonisch zu melden. Spätestens innerhalb von innert 30 Tagen ab Datum der jeweiligen Monatsrechnung ist der Herausgeberin und/oder Kartenver- arbeiterin zudem eine schriftliche Beanstandung mit allen Unter- lageneinschliesslich aller Unterlagen, die in direktem Zusammenhang mit der der/ den beanstandeten Transaktion Transaktion(en) stehen, einzureichen. Andernfalls , ansonsten gilt die Monats- rechnung in Bezug auf Monatsrechnung bzw. der Kontoauszug als durch die darin enthaltenen Posten (Transaktio- nen, Gebühren etc.) als vom Kontoinhaber Firma und den Inhaber genehmigt. Die vorgenannte vorge- nannte Frist ist auch dann einzuhalten, wenn die Zustellung der Monatsrechnung auf Anweisung der Firma oder des Hauptkarteninhabers In- habers an Dritte erfolgterfolgt (z.B. Bank). Wird dem Inhaber ein Schadenformular zugestellt, so hat er ist dieses innert 10 zehn Tagen nach Erhalt vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die darauf vermerkte Rücksendeadresse zurückzu­ sendenHerausge- berin zurückzusenden. Der Die Firma und/oder der Inhaber ist sind gehalten, im Schadenfall bei der zuständigen Polizeibehörde Strafanzeige zu erstatten und eine Kopie der Anzeige zu verlangenver- langen. Er hat dabei die Anweisungen Die Firma und der Inhaber haften der Herausgeberin sowie der Kartenverarbeiterin zu befolgen. Der Inhaber haftet der Heraus­ geberin und/oder Kartenverarbeiterin für sämtliche Kosten und AuslagenKosten, welche diesen dieser durch vom Inhaber wider wi- der besseres Wissen oder in betrügerischer Absicht geäusserte geäus- serten Beanstandungen von Transaktionen entstehen. Ein abgelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht erfolg­ reiches erfolgreiches LSV/Debit Direct entbindet die Firma und den Inhaber nicht von der Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung der Monatsrechnung. Der Die Firma und der Inhaber benachrichtigt benachrichtigen die Herausgeberin Herausge- berin umgehend, wenn er Transaktionen getätigt hat wurden und dennoch seit mehr als zwei Monaten keine Monatsrechnung erhalten hat; für den Zusatzkarteninhaber gilt dies nur, wenn die Zustellung einer Monatsrechnung an ihn ver­ einbart zugestellt wurde.

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Samples: image.shkb.ch

Prüfung Monatsrechnung und Meldung von Missbräuchen. Dem Hauptkarteninhaber und in Ausnahmefällen – sofern so ver­ einbart – dem Zusatzkarteninhaber Inhaber wird eine Monatsrechnung in Papierform zugestellt zu- gestellt oder in einer papierlosen, elektronischen Form zur Verfügung gestellt. Die Monatsrechnung ist sofort nach Erhalt Sind Missbräuche oder andere Unregel- mässigkeiten insbesondere anhand der aufbewahrten Kauf­ und Transaktionsbelege zu prüfen. Beanstandungen der Monatsrechnung, insbesondere betreffend Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, sind nach Erhalt auf der Monatsrechnung unverzüglich über das auf xxx.xxxxxxxxxx.xx bereitgestellte Formular oder alternativ telefonisch dem Kundendienst erkenn- bar, so sind diese der Herausgeberin (Kartenhotline: +00 000 000 000) oder direkt der Kartenverarbei- terin bei Entdeckung unver- züglich telefonisch zu melden. Spätestens innerhalb von innert 30 Tagen ab Datum der jeweiligen Monatsrechnung ist der Herausgeberin und/oder Kartenver- arbeiterin zudem eine schriftliche Beanstandung mit allen Unter- lageneinschliesslich aller Unterlagen, die in direktem Zusammenhang mit der der/den beanstandeten Transaktion Transaktion(en) stehen, einzureichen. Andernfalls , ansonsten gilt die Monats- rechnung in Bezug auf die darin enthaltenen Posten (Transaktio- nen, Gebühren etc.) Mo- natsrechnung bzw. der Kontoauszug als vom Kontoinhaber durch den Inhaber genehmigt. Die vorgenannte Frist ist auch dann einzuhalten, wenn die Zustellung der Monatsrechnung auf Anweisung des Hauptkarteninhabers Inhabers an Dritte erfolgterfolgt (z.B. Bank oder Hauptkarten- inhaber). Wird dem Inhaber ein Schadenformular zugestellt, so hat er dieses innert 10 Tagen nach Erhalt vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die darauf vermerkte Rücksendeadresse zurückzu­ sendenHerausgeberin zurückzusenden. Der Inhaber ist gehalten, im Schadenfall bei der zuständigen Polizeibehörde Strafanzeige zu erstatten und eine Kopie der Anzeige zu verlangen. Er hat dabei die Anweisungen der Herausgeberin sowie der Kartenverarbeiterin zu befolgen. Der Inhaber haftet der Heraus­ geberin und/oder Kartenverarbeiterin Herausgeberin für sämtliche Kosten und AuslagenKosten, welche diesen dieser durch vom Inhaber wider besseres Wissen oder in betrügerischer Absicht geäusserte geäusserten Beanstandungen von Transaktionen entstehen. Ein abgelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht erfolg­ reiches erfolgreiches LSV/Debit Direct entbindet den Inhaber nicht von der Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung der Monatsrechnung. Der Inhaber benachrichtigt die Herausgeberin umgehend, wenn er Transaktionen getätigt hat und dennoch seit mehr als zwei Monaten keine Monatsrechnung erhalten hat; für den Zusatzkarteninhaber gilt dies nur, wenn die Zustellung einer Monatsrechnung an ihn ver­ einbart wurde.

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Samples: www.bcv.ch