Prüfungsergebnis. Das Prüfergebnis ist, sofern nicht eine Kündigung des Versorgungsvertrages die Folge ist, bei der nächstmöglichen Vergütungsvereinbarung zu berücksichtigen.
Prüfungsergebnis. Das Prüfungsergebnis ist in der nächstmöglichen Vergütungsvereinbarung zu berücksichtigen.
Prüfungsergebnis. Das Prüfergebnis ist in der nächsten Vergütungsvereinbarung zu berücksichtigen.
Prüfungsergebnis. Das Prüfungsergebnis ist, unabhängig von den sich daraus ergebenden Folgerungen für eine Kündigung des Versorgungsvertrages nach § 74 SGB XI, in der nächstmöglichen Vergütungsver- einbarung mit Wirkung für die Zukunft zu berücksichtigen.
Prüfungsergebnis. Im Falle von zu Unrecht abgerechneten teilstationären Pflegeleistungen erstattet der Xxxxxx der teilstationären Pflegeeinrichtung den zu Unrecht abgerechneten Betrag an den Pflegebedürftigen bzw. an die für den betreffenden Pflegebedürftigen zuständigen Leistungsträger (zuständige Pflegekasse, zuständiger Sozialhilfeträger). Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
Prüfungsergebnis. Das Prüfungsergebnis ist, unabhängig von den sich daraus ergebenden Folgerungen für eine Kündigung des Versorgungsvertrages der teilstationären Pflegeeinrichtung nach § 74 SGB XI, in der nächstmöglichen Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI mit Wirkung für die Zukunft zu berücksichtigen.
Prüfungsergebnis. 25 Bewertung der Prüfungsleistungen § 26 Feststellung der Prüfungsergebnisse § 28 Nicht bestandene Prüfung
Prüfungsergebnis. Das Prüfungsergebnis ist in der nächstmöglichen Vergütungsvereinbarung zu berücksichti- gen.
Prüfungsergebnis. Das Prüfergebnis ist in der nächstmöglichen Pflegesatzvereinbarung zu berücksichtigen.
Prüfungsergebnis a) Jeder Bereich innerhalb der Prüfungsteile wird für sich bewertet; hierzu werden die Leistungen mit "bestanden“ oder „nicht bestanden" bewertet.