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Entfällt Musterklauseln

Entfällt. Kat. 2: Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 2 358,97 Kat.2a: Arbeiten, mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 2 457,20 Kat. 3: Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb 2 457,20 Kat. 4: Angelernte Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb 2 540,15 Kat. 5: Geprüfte Dampfkesselwärter an kleinen Anlagen. Maschinenverant- wortliche für selbständige Betreuung von mehrstufigen Produktions- anlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptbe- rufliche Staplerfahrer, die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen 2 744,54 Kat. 6: Professionisten bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbständig ausführen; Chauffeure 2 863,08 Kat. 7: Professionisten; Spezialarbeiter und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 3 127,72 Kat. 8: Professionisten oder Spezialarbeiter mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 3 370,95 Vorarbeiter erhalten einen Zuschlag von 15 % von dem ihrer Arbeit entsprechenden kollektivvertraglichen Monatsbezug. Als "Professionisten" gelten Arbeiter mit abgeschlossener Lehre, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden.
Entfällt. Der Endkunde muss seinen Router als DHCP-Client konfigurieren. DHCP steht für Dynamic Host Configuration Protocol und meint die Zuweisung der Netzwerkkonfigurationsparameter wie IP-Adressen, die nach Anfrage des Endkundengerätes vom DHCP-Server zugeteilt werden. Wenn das Endkundengerät kein DHCP unterstützt oder nicht als DHCP-Client fungiert, kann es keinen Kontakt mit dem Netzwerk herstellen und somit keine Internetverbindung aufbauen. Es werden keine Zugangsdaten benötigt.
EntfälltDer Leistungsfall in der Unfallversicherung
Entfällt. 72 - Starterangabe 1. Bis zu dem in der Ausschreibung genannten Zeitpunkt kann der Besitzer der zuständigen Stelle gem. Ausschreibung mitteilen, ob das genannte Pferd am Rennen teilnimmt („Starterangabe“). Die Starterangabe kann in begründeten Ausnahmefällen nach Genehmigung durch den HVT verlängert werden. 2. Die Starterangabe hat bei der zuständigen Stelle gem. Ausschreibung zu erfolgen. Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Angebenden. 3. Die Starterangabe muss den Inhalt der Nennung bestätigen und darüber hinaus den Namen des Fahrers angeben. 4. Wird die Frist für die Starterangabe versäumt, entfällt die Berechtigung des Pferdes zur Teilnahme am Rennen. Die gezahlten Einsätze verfallen zu Gunsten des Rennveranstalters. 5. Die angegebenen Pferde und Ausweisinhaber müssen zum Zeitpunkt der Starterangabe den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen. Bei Verlängerung der Starterangabe gilt der Zeitpunkt des ursprünglichen Termins. 6. Mit der Starterangabe sind alle etwaigen Urheber- und Verwertungsrechte an festen oder bewegten Bildern, Interviews u.ä. jeweils an den HVT und den Rennveranstalter abgetreten. 1. Die Festlegung einer Höchststarterzahl für ein Rennen durch die Ausschreibung ist bei Rennen bis zu zwei Einsatzterminen zulässig, wenn diese zeitlich zusammenfallen. 2. Der Rennveranstalter kann nur am Tage der Starterangabe das Feld der für ein Rennen als Starter angegebenen Pferde vermindern durch a) Teilung des Rennens b) Minderung des Starterfeldes. 3. Wird ein Rennen geteilt, sind zwei oder mehr Abteilungen zu bilden. Die ausgeschriebene Dotierung ist dann vom Rennveranstalter für jede Abteilung auszusetzen. 4. Für die Teilung von Rennen sind die Bestimmungen von § 78 Abs. 1 und § 80 Abs. 1 TRO anzuwenden. Es werden alle Startplätze - unter Berücksichtigung von Fahrerlaubnissen - ermittelt. Das Pferd mit der niedrigsten Gewinnsumme wird der ersten Abteilung, das Pferd mit der nächst höheren Gewinnsumme der zweiten Abteilung, das Pferd mit der nächst höheren Gewinnsumme wieder der ersten Abteilung usw. zugeteilt. Pferde desselben Besitzers, Fahrers und Trainers sind auf verschiedene Abteilungen aufzuteilen. 5. Bei gleicher Gewinnsumme ist der Rekord maßgebend, d. h. das Pferd mit dem schlechteren Rekord wird der ersten Abteilung zugeteilt, das Pferd mit dem nächst besseren Rekord der zweiten Abteilung usw. 6. Bei drei oder mehr Abteilungen ist entsprechend zu verfahren. 7. Der Rennveranstalter kann das Starterfeld vermindern. Im Starterfeld v...
Entfällt. Die vorstehenden Erklärungen können wir ohne Einfluss auf den Vertrag mit der Bank jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Entfällt. Entfällt Entfällt
Entfällt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungs- fall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem und zeitlichem, Zusammenhang oder - auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
Entfällt. Diese Erklärungen sind freiwillig und ohne Einfluss auf die Kontoeröffnung/-änderung. Die Bank und die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx Xxxx, DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genos- senschaftsbank, Frankfurt am Main, Xxxxx xxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxx, DZ PRIVATBANK S.A., 0, xxx Xxxxxx Xxxxxx, L-1445 Luxembourg- Strassen, DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Xxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxx, DZ HYP AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx und Xxxxxxxxxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxx, Münchener Hypothekenbank eG, Xxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxx, R+V Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, R+V Lebensversicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, TeamBank AG Nürnberg, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Union Investment Service Bank AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, VR Smart Finanz AG, Hauptstraße 131- 137, 65760 Eschborn – im Folgenden Kooperationspartner genannt – arbeiten im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in/mit der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zusammen.