Common use of Prüfungsgebühr Clause in Contracts

Prüfungsgebühr. Die Gebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen trägt die/der Ausbildende. Die/Der Ausbildende stellt der/dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat die/der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der/des Auszubildenden. Auf Verlangen der/des Auszubildenden sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen Die Erhebung der Daten erfolgt aufgrund der §§ 34, 35, 36 und 88 BBiG vom 23.03.2005 i. V. mit dem LDSG vom 02.05.2018 in den jeweils gültigen Fassungen. (§84-88 BBiG) -Bitte nur weiße Xxxxxx ausfüllen- Welcher höchste allgemein bildende Schulabschluss wurde erreicht? Ohne Hauptschulabschluss Mit Hauptschulabschluss Sekundarabschluss (Realschule) Fachhochschul-/Hochschulreife Im Ausland erworbener Abschluss, der nicht zuordenbar ist An welchen Bildungsgängen wurde nach Verlassen der allgemein bildenden Schule teilgenommen? (Mehrfachnennungen sind möglich) a) Berufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche Grundbildung Keine Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen von mind. 6 Monaten Dauer (EQJ, Qualifizierungsbaustein oder Betriebspraktika) Maßnahmen zur Berufsvorbereitung (BvB) nach SGB III von mind. 6 Monaten Dauer Schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Berufsfachschule ohne voll qualifizierten Berufsabschluss Sonstige berufliche Schule (z.B. Fachoberschule, Handelsschule) b) Voll qualifizierende Berufsausbildung c) Studium Keine Schulische Berufsausbildung (berufliche Schulen, Schulen des Gesundheitswesens, keine Fach-/Hochschulen) Ja Nein Ohne Abschluss Mit Abschluss Diese Ausbildung erfolgt im Rahmen Betriebliche Berufsausbildung (mit Ausbildungsvertrag) eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums Ohne Abschluss Mit Abschluss Ja Nein Handelt es sich um ein überwiegend öffentlich finanziertes Ausbildungsverhältnis? Nein Ja, nach § 241 (2) SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für sozial Benachteiligte und Lernbeeinträchtigte) Ja, nach § 100 Nr.5 SGB III (außerbetriebliche Ausbildungs-Reha) Sonderprogramme des Bundes/Landes Handelt es sich um einen Anschlussvertrag bei Stufenausbildung? (Anschlussverträge sind Verträge, die im Anschluss an eine vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung zu einem weiteren Abschluss führen. Aufbauende Ausbildungsberufe.) Nein Ja, Ausbildungsberuf: Ort: , den Ausbildende/r/Betriebsinhaber/-in Auszubildende/r Gesetzliche/r Vertreter/in

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