Pseudonymisierung Musterklauseln

Pseudonymisierung. Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
Pseudonymisierung. (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
Pseudonymisierung. (Art. 32 Abs. 1 lit. a DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)
Pseudonymisierung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechende technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen;
Pseudonymisierung. Als Auftragsverarbeiter trifft Amadeus Maßnahmen, die sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder durch den Verantwortlichen im Rahmen der Beauftragung definiert wurden. Im Übrigen werden keine Maßnahmen zur Pseudonymisierung vorgenommen.
Pseudonymisierung. Getroffene Maßnahmen: Es ist Sache des Kunden, personenbezogene Daten auf dem ihm überlassenen Speicherplatz selbst zu pseudonymisieren, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Pseudonymisierung. „Pseudonymisierung“ bedeutet, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine Identifizierung der betroffenen Person ohne Hinzuziehung weiterer Informationen ausschließt (z.B. Verwendung von Fantasienamen, die ohne zusätzliche Informationen keiner bestimmten Person zugeordnet werden können). X Nein.
Pseudonymisierung. Auswertungen müssen pseudonymisiert werden, sofern der Personenbezug für das Ergebnis nicht zwingend erforderlich ist.
Pseudonymisierung. Sofern die Auftragserfu¨llung bzw. der Zweck der Verarbeitung dies erlaubt, erfolgt die Spei- cherung personenbezogener Daten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.
Pseudonymisierung. ☑ Steuerung über Berechtigungskonzept ☑ Festlegung von Datenbankrechten ☑ Richtlinie Informationssicherheit ☑ Richtlinie Datenschutz ☑ Arbeitsanweisung Betriebssicherheit ☑ Arbeitsanweisung Sicherheit in der Softwareentwicklung Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechende technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen.