Psychologische Hilfe (Beglei- Musterklauseln

Psychologische Hilfe (Beglei-. Zweck dieser Deckung ist es, Komplikationen aufgrund des Ablebens eines versicherten Familienangehörigen zu vermeiden, Risikofaktoren zu kontrollieren (z. B. Depressionen, Angstzustände), der Trauerphase vorzugreifen, indem den Angehörigen individuelle praktische Hilfe angeboten wird, um ihre Gefühle und Gedanken zu ordnen und auszudrücken und das adaptive Verhalten zu fördern. Dafür wird von DKV Seguros nach dem Ableben eines Versicherten dieser Police den Familienangehörigen eine mit 900 beginnende Telefonnummer für den Kontakt mit einem Psychologen angeboten, der 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung steht. In jedem Fall setzt sich nach Ablauf einer Frist von 7 - 10 Tagen nach der Mitteilung des Schadensfalls der psychologische Hilfsdienst für eine persönliche Sterbebetreuung des von der Familie genannten direkten Angehörigen (Vater, Mutter, Ehe- oder Lebenspartner, Sohn oder Tochter oder Geschwister) mit der Familie des verstorbenen Versicherungsnehmers in Verbindung. Der benannte Angehörige hat Anspruch auf drei kostenlose 45-minütige psychologische Sitzungen während eines Jahres ab dem Ableben des Versicherten. Für eine effektive Erbringung dieser Dienstleistung finden die beiden ersten Sitzungen gemeinsam während des gleichen Besuchs statt; dieser hat somit eine Dauer von eineinhalb Stunden. Für diesen Service stellt DKV Seguros den Begünstigten ein vertragsgebundenes Psychologenteam zur Verfügung. Sollte in der Ortschaft, in der das Gespräch mit dem Psychologen geplant ist, kein Dienstleister vorhanden sein und es dem Begünstigte nicht möglich sein, ins nächstgelegene Zentrum zu fahren, können diese persönlichen Gespräche auch durch telefonische Sitzungen von maximal 30 Minuten ersetzt werden. Werden zusätzliche Sitzungen gewünscht, gehen diese zu Lasten des Begünstigten, wobei Tarife angeboten werden, die unter den marktüblichen liegen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.