QUALIFIZIERTE ANLEGER. Der Erwerb eines Anteils an einem AIF für qualifizierte Anleger setzt die Unterzeichnung eines Zeichnungsscheines durch den qualifizierten Anleger oder die Person voraus, mit der der qualifizierte Anleger einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag nach Art. 62 Abs. 1 Bst. b Ziff. 3 AIFMV abgeschlossen hat. Der Unterzeichner des Zeichnungsscheins bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eine der Voraussetzungen nach Art. 62 Abs. 1 Bst. b AIFMV erfüllt ist.
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