Vertrieb. Der AIF richtet sich an professionelle und private Anleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 und Ziff. 34 AIFMG.
10.2.1. Professioneller Anleger nach Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 AIFMG
10.2.1.1. Für AIF für professionelle Anleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 AIFMG gilt folgendes: Ein professioneller Kunde ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Um als professioneller Kunde angesehen zu werden, muss ein Kunde den folgenden Kriterien genügen: 10.2.1.2. Kategorien von Kunden, die als professionelle Kunden angesehen werden Folgende Rechtspersönlichkeiten sollten in Bezug auf alle Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente als professionelle Kunden im Sinne der Richtlinie angesehen werden:
1. Rechtspersönlichkeiten, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können. Die nachstehende Liste ist so zu verstehen, dass sie alle zugelassenen Rechtspersönlichkeiten umfasst, die die Tätigkeiten erbringen, die für die genannten Rechtspersönlichkeiten kennzeichnend sind: Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedsstaat im Rahmen einer Richtlinie zugelassen werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat ohne Bezugnahme auf eine Richtlinie zugelassen oder beaufsichtigt werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Drittland zugelassen oder beaufsichtigt werden:
Vertrieb. Er wirkt aktiv an einer Weiterentwicklung des Vertriebs im Einklang mit den VRR- Richtlinien sowie einer Ausweitung des Vertriebs auf neue Nutzermedien mit. - Produktstandards Er wirkt an der Erstellung und Weiterentwicklung der Produktstandards und an einer Harmonisierung innerhalb des Verbundes mit. - Kundeninformation Durch die aktive Mitarbeit in den VRR-Gremien trägt der Betreiber zur Festlegung und Weiterentwicklung einer einheitlichen Kundeninformation bei. - Einnahmensicherung und –aufteilung Der Betreiber übernimmt die Abrechnung und Koordination der durchgeführten Fahraus- weisverkäufe, die Kontrolle aller Fahrgeldeinnahmen und die Meldung an den Verbund. Dies erfolgt in den Fahrzeugen sowie über die übrigen Vertriebswege (z.B. über neue Nutzerme- dien wie den Ticketshop). Darüber hinaus werden durch das Fahr- und Prüfpersonal Ticket- prüfungen durchgeführt und in Abstimmung mit dem Verbund die Sicherheits- und Prüf- merkmale der Fahrtberechtigungen festgelegt und weiterentwickelt. Der Betreiber setzt in den Bussen ein elektronisches Kontrollsystem (EKS) ein. Im Rahmen der Einnahmenauftei- lung beteiligt sich der Betreiber an der Weiterentwicklung des Aufteilungssystems, der Durchführung der notwendigen Erhebungen sowie an der Überprüfung der von anderen Un- ternehmern und dem Verbund vorgelegten Daten. Die Informationen über die Ergebnisse werden den Aufgabenträgern im Rahmen der VRR- Ergebnisrechnung jährlich im Dezember des Folgejahres durch den VRR zur Verfügung ge- stellt. - Übernahme der externen Regie- und Vertriebskosten der VRR AöR. Aufgabe 2: Interne Aufgaben: • Vorhaltung und Unterhaltung von Abrechnungssystemen für Einnahmenaufteilung und Meldungen an den VRR • VRR-bezogene Mobilitäts- und Öffentlichkeitsarbeit • Verbundweite Fahrplanauskunft • Netzmanagement in Bezug auf Abstimmung der Verkehrsleistungen mit anderen Ver- bundverkehren • Einnahmenkontrolle gemäß VRR-Vorgaben • Abstimmungstätigkeiten mit dem VRR • Planung und Koordination Der Betreiber hat entsprechend der Vorgaben der Finanzierungsrichtlinie des VRR die ein- zelnen Tätigkeiten und dafür vorgehaltenen Personale zu dokumentieren. Sämtliche Wirt- schaftsgüter und Leistungen sind in mittlerer Art und Güte vorzuhalten bzw. zu erbringen. Der Betreiber bietet den Fahrgästen unternehmensneutrale Beratungsdienstleistungen zum Fahrplan, zum Tarif, zu Tarifprodukten und Marketingaktionen an. In den Kundencentern werden Fahrausweise des Bartarifs, Zeitkarten und Abonnements im pe...
Vertrieb. 18
Art. 7 Vertriebsinformationen / Verkaufsrestriktionen 18
Art. 8 Professioneller Anleger/ Privatanleger 18 III. Strukturmassnahmen 19
Vertrieb. Der AIF richtet sich an professionelle und private Anleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 und Ziff. 34 AIFMG.
10.2.1. Professioneller Anleger nach Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 AIFMG
10.2.1.1. Für AIF für professionelle Anleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 AIFMG gilt folgendes: Ein professioneller Kunde ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Um als professioneller Kunde angesehen zu werden, muss ein Kunde den folgenden Kriterien genügen: 10.2.1.2. Kategorien von Kunden, die als professionelle Kunden angesehen werden Folgende Rechtspersönlichkeiten sollten in Bezug auf alle Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente als professionelle Kunden im Sinne der Richtlinie angesehen werden:
1. Rechtspersönlichkeiten, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können. Die nachstehende Liste ist so zu verstehen, dass sie alle zugelassenen Rechtspersönlichkeiten umfasst, die die Tätigkeiten erbringen, die für die genannten Rechtspersönlichkeiten kennzeichnend sind: Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat im Rahmen einer Richtlinie zugelassen werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat ohne Bezugnahme auf eine Richtlinie zugelassen oder beaufsichtigt werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Drittland zugelassen oder beaufsichtigt werden:
a) Kreditinstitute
b) Wertpapierfirmen
c) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute
d) Versicherungsgesellschaften
e) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften
f) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften
g) Warenhändler und Warenderivate-Händler
h) örtliche Anleger
i) sonstige institutionelle Anleger.
2. Grosse Unternehmen, die auf Unternehmensebene zwei der nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
3. Nationale und regionale Regierungen, Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung, Zentralbanken, internationale und supranationale Einrichtungen wie die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB und andere vergleichbare internationale Organisationen.
4. Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht, einschliesslich Einrichtungen, die die
5. Xxxxxx, die gemäss Richtlinie 2004/39/EG (MiFlD) auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können.
10.2.2. individuelle (private) Anleger im Sinne ...
Vertrieb. Der Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt in Deutschland über zertifizierte Partner, Sicherheits- und IT- Errichter sowie den Elektrogroßhandel. Der internationale Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt primär über Distributoren mit nachgeschalte- ten, qualifizierten Systemintegratoren und Resellern. Die Distributoren werden in den meisten Regionen durch vor Ort ansässige und bei der MOBOTIX-Gruppe direkt angestellte Business Development Manager und Technical Project Engineers betreut. In den USA vertreibt die Gesellschaft Produkte über die eigene Vertriebstochter MOBOTIX Corp. Darüber hinaus bestehen Distributionsverträge mit einzelnen regionalen Gesellschaften der Konica Mi- nolta-Gruppe und anderen MOBOTIX-Partnern. Der Exportanteil lag im Geschäftsjahr 2020/21 bei 74% (Vorjahr: 77%).
Vertrieb. Der Vertrieb der Anteile an der Investmentgesellschaft erfolgt nicht durch die KVG selbst, sondern durch externe Vermittler. Die Vermittler werden im Rahmen ihrer Tätigkeit d. h. der Vermittlung der Anteile an der Investmentgesellschaft - jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Die Vermittler erbringen vergleichbare Tätigkeiten regelmäßig auch für andere Investmentvermögen und vertreiben ggf. noch andere Anlageprodukte. Aufgrund der Zahlung von Vermittlungsprovisionen der KVG an (potentielle) Vermittler besteht ein gesteigertes eigenes Vertriebsinteresse dieser Vermittler an der Vermittlung der Anteile an der Investmentgesellschaft, die zu Interessenkonflikten führen können.
Vertrieb. Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht auf Vertrieb der Software bzw. auf Vergabe von Unterlizenzen an andere. Für jeglichen Vertrieb oder die Unterlizenzierung der Software ist ein separater Vertrag mit der SoftGenetics erforderlich.
Vertrieb. E-Commerce
Vertrieb. Firma VP Fund Solutions (Luxembourg) SA Rechtsform Aktiengesellschaft Sitz 0000 Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx (LU) Registereintrag 09.02.1993 Registernummer B 42828 Dauer unbegrenzt
Vertrieb. (a) Method of distribution: Non-syndicated
(a) Art des Vertriebs: Nicht syndiziert
(b) If non-syndicated, name and address of Dealer:
(b) Liegt keine Syndizierung vor: Name und Anschrift des Vertriebspartners: Citigroup Global Markets Europe AG, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx Citigroup Global Markets Europe AG, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx
(c) Total commission and concession: Up to 1.50 per cent. of the Aggregate Principal Amount