Vertrieb. Der AIF richtet sich an professionelle und private Anleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 und Ziff. 34 AIFMG.
10.2.1. Professioneller Anleger nach Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 AIFMG
10.2.1.1. Für AIF für professionelle Anleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 AIFMG gilt folgendes: Ein professioneller Kunde ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Um als professioneller Kunde angesehen zu werden, muss ein Kunde den folgenden Kriterien genügen: 10.2.1.2. Kategorien von Kunden, die als professionelle Kunden angesehen werden Folgende Rechtspersönlichkeiten sollten in Bezug auf alle Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente als professionelle Kunden im Sinne der Richtlinie angesehen werden:
1. Rechtspersönlichkeiten, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können. Die nachstehende Liste ist so zu verstehen, dass sie alle zugelassenen Rechtspersönlichkeiten umfasst, die die Tätigkeiten erbringen, die für die genannten Rechtspersönlichkeiten kennzeichnend sind: Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedsstaat im Rahmen einer Richtlinie zugelassen werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat ohne Bezugnahme auf eine Richtlinie zugelassen oder beaufsichtigt werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Drittland zugelassen oder beaufsichtigt werden:
Vertrieb. Der AIF richtet sich an professionelle und private Anleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 und Ziff. 34 AIFMG.
10.2.1. Professioneller Anleger nach Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 AIFMG
10.2.1.1. Für AIF für professionelle Anleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31 AIFMG gilt folgendes: Ein professioneller Kunde ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Um als professioneller Kunde angesehen zu werden, muss ein Kunde den folgenden Kriterien genügen: 10.2.1.2. Kategorien von Kunden, die als professionelle Kunden angesehen werden Folgende Rechtspersönlichkeiten sollten in Bezug auf alle Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente als professionelle Kunden im Sinne der Richtlinie angesehen werden:
1. Rechtspersönlichkeiten, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können. Die nachstehende Liste ist so zu verstehen, dass sie alle zugelassenen Rechtspersönlichkeiten umfasst, die die Tätigkeiten erbringen, die für die genannten Rechtspersönlichkeiten kennzeichnend sind: Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat im Rahmen einer Richtlinie zugelassen werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat ohne Bezugnahme auf eine Richtlinie zugelassen oder beaufsichtigt werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Drittland zugelassen oder beaufsichtigt werden:
a) Kreditinstitute
b) Wertpapierfirmen
c) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute
d) Versicherungsgesellschaften
e) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften
f) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften
g) Warenhändler und Warenderivate-Händler
h) örtliche Anleger
i) sonstige institutionelle Anleger.
2. Grosse Unternehmen, die auf Unternehmensebene zwei der nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
3. Nationale und regionale Regierungen, Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung, Zentralbanken, internationale und supranationale Einrichtungen wie die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB und andere vergleichbare internationale Organisationen.
4. Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht, einschliesslich Einrichtungen, die die
5. Xxxxxx, die gemäss Richtlinie 2004/39/EG (MiFlD) auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können.
10.2.2. individuelle (private) Anleger im Sinne ...
Vertrieb. 18
Art. 7 Vertriebsinformationen / Verkaufsrestriktionen 18
Art. 8 Professioneller Anleger/ Privatanleger 18 III. Strukturmassnahmen 19
Vertrieb. Alle drei Werke in Losheim am See, Karlino und Krosno fertigen annähernd das gleiche Produktspektrum. Um einen internen Wettbewerb beim Vertrieb auszuschließen, wird der Vertrieb zentral über das Auftrags- zentrum der Homann Holzwerkstoffe GmbH in Herzberg koordiniert. Die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe beliefert aus allen Standorten Kunden überwiegend in West- und Osteuropa. Die Vertriebsorganisation der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe umfasst den Vertrieb durch ei- gene Mitarbeiter in Deutschland, Polen, Frankreich, Österreich, USA, Litauen, Slowakei, Tschechien, Weißrussland, Schweiz sowie Russland, die von einem Vertriebsinnendienst unterstützt werden. Der deut- sche Markt wird von Außendienstmitarbeitern bearbeitet, die durch Innendienstmitarbeiter unterstützt wer- den. Wichtige Kunden (sog. Key-Accounts) werden durch die Vertriebsleitung persönlich betreut. Den Vertriebsleitern sind Innendienstmitarbeiter für das Inlandsgeschäft und Innendienstmitarbeiter für das Ex- portgeschäft zugeordnet. Im übrigen Ausland erfolgt der Vertrieb dezentral über ausländische Handelsvertreter und Agenturen. Diese arbeiten auf Provisionsbasis. Ein Teil der ausländischen Handelsvertreter und Agenturen vertreiben aus- schließlich Produkte der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe, andere zusätzlich Produkte von Wettbewerbern, jedoch ausschließlich Wettbewerbsprodukte in anderen Dickespektren (Holzfaserplatten der Homann Holz- werkstoffe-Gruppe bis max. 6 mm, Wettbewerbs-Platten mit Stärken darüber). Jeder Ländervertretung ist ein muttersprachlicher Innendienstmitarbeiter zugeordnet. Die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe ist in folgenden Regionen über Vertriebspartner tätig: Belgien, Nie- derlande, Balkanstaaten, Rumänien, Italien und Ungarn.
Vertrieb. Der Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt in Deutschland über zertifizierte Partner, Sicherheits- und IT- Errichter sowie den Elektrogroßhandel. Der internationale Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt primär über Distributoren mit nachgeschalteten, qualifizierten Systemintegratoren und Resellern. Die Distributoren werden in den meisten Regionen durch vor Ort ansässige und bei der MOBOTIX-Gruppe direkt angestellte Business Development Manager und Technical Project Engineers betreut. In den USA vertreibt die Gesellschaft Produkte über die eigene Vertriebstochter MOBOTIX CORP. Darüber hinaus bestehen mit einzelnen regionalen Gesellschaften der Konica Minolta Gruppe Distributionsverträge. Der Exportanteil lag im Geschäftsjahr 2018/19 bei 70% (Vorjahr: 67%).
Vertrieb. Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht auf Vertrieb der Software bzw. auf Vergabe von Unterlizenzen an andere. Für jeglichen Vertrieb oder die Unterlizenzierung der Software ist ein separater Vertrag mit der SoftGenetics erforderlich.
Vertrieb. E-Commerce
Vertrieb. Der Vertrieb der Anteile an der Investmentgesellschaft erfolgt nicht durch die KVG selbst, sondern durch externe Vermittler. Die Vermittler werden im Rahmen ihrer Tätigkeit d. h. der Vermittlung der Anteile an der Investmentgesellschaft - jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Die Vermittler erbringen vergleichbare Tätigkeiten regelmäßig auch für andere Investmentvermögen und vertreiben ggf. noch andere Anlageprodukte. Aufgrund der Zahlung von Vermittlungsprovisionen der KVG an (potentielle) Vermittler besteht ein gesteigertes eigenes Vertriebsinteresse dieser Vermittler an der Vermittlung der Anteile an der Investmentgesellschaft, die zu Interessenkonflikten führen können.
Vertrieb. Firma VP Fund Solutions (Luxembourg) SA Rechtsform Aktiengesellschaft Sitz 0000 Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx (LU) Registereintrag 09.02.1993 Registernummer B 42828 Dauer unbegrenzt
Vertrieb. Der Vertrieb oder die Übersendung dieses Basisprospekts oder der Emissionsspezifischen Bedingungen sowie das Angebot oder der Verkauf der Produkte kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar und darf von niemandem in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nicht zulässig ist, noch an Personen, denen gegenüber ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, verwendet werden. Außer wenn dies ausdrücklich in diesem Basisprospekt beschrieben ist, werden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot der Produkte oder die Übersendung dieses Basisprospekts in irgendeiner Jurisdiktion zu erlauben. Personen, die in den Besitz dieses Basisprospekts oder der Emissionsspezifischen Bedingungen gelangen, werden von der Emittentin aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Einzelheiten zu Verkaufsbeschränkungen für verschiedene Rechtsordnungen sind im Abschnitt "Kauf