Common use of Qualität der Waren Clause in Contracts

Qualität der Waren. 3.1 Alle Waren müssen von ordnungsgemäßer Qualität sein und die Anforderungen der CCEP, einschließlich aller angegebenen Spezifikationen (der CCEP oder der The Coca-Cola Company) oder Anforderungen in Bezug auf Menge, Qualität, Lieferdatum und -zeit, Standards oder Beschreibungen oder die Anforderungen aller Vereinbarungen, die sie möglicherweise mit der The Coca-Cola Company geschlossen haben und es Ihnen erlauben, die CCEP zu beliefern, uneingeschränkt erfüllen. Alle Waren müssen sich für den Zweck, für den sie geliefert werden oder für den sie gemeinhin verwendet werden, eignen. Die Waren müssen auch frei von Mängeln in Bezug auf Gestaltung, Material und Ausführung sein. Sie müssen die CCEP unverzüglich über potentielle Gefährdungen oder Risiken unterrichten, von denen Sie Kenntnis haben oder von denen Sie glauben, dass sie im Zusammenhang mit dem Transport, der Handhabung, der Herstellung, dem Vertrieb oder der Verwendung der Waren auftreten können.

Appears in 4 contracts

Samples: www.cocacolaep.com, www.cocacolaep.com, www.cocacolaep.com