Quellenangabe Musterklauseln

Quellenangabe. Sofern die direkte Weiterverbreitung der gelieferten Leistungen gemäss den vereinbarten Nutzungsbe- stimmungen erlaubt ist, erfolgt sie unter folgender Quellenangabe: Bei der Verwendung in erkennbarer Form in Text- produkten: „Quelle: MeteoSchweiz“. Bei Verwendung in erkennbarer Form bei grafi- schen Produkten: „Quelle: MeteoSchweiz“. Acknowledgements: „Die Leistungen wurden von MeteoSchweiz, dem Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie, zur Verfügung gestellt“.
Quellenangabe. Zusätzlich zu den Verpflichtungen in Abschnitt 5.1(F) muss der Kunde, (A) falls das Stock Asset in einem Zusammenhang verwendet wird, in dem ein anderer Anbieter von Stock-Inhalten eine Quellenangabe erhält, auch eine im Wesentlichen ähnliche Quellenangabe für Adobe Stock aufnehmen, und (B) falls das Stock Asset in einer audio-visuellen Produktion verwendet wird, muss der Kunde wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine Quellenangabe für Adobe Stock gemäß Branchennormen aufzunehmen, welche soweit möglich das folgende Format haben sollte: (1) für Werke: „[Mitwirkender Name]/xxxxx.xxxxx.xxx“ und (2) für Audio-Werke: „[Songtitel] dargeboten von [Künstlername]/via Adobe Stock“.
Quellenangabe. (7.1) Der Vertragspartner hat beim Vertrieb der lizen- zierten Informationen - insbesondere bei allen Marketingmaßnahmen - im Rahmen der technischen Möglichkeiten die Boerse als Quelle der Informationen anzugeben (zumindest „Quelle: Boerse Stuttgart GmbH“). Ein deutlich erkennbarer Verweis auf eine entsprechend ausgestaltete Fußnote ist hierbei ausreichend. (7.2) Der Vertragspartner wird ferner nach besten Kräften dafür Sorge tragen, dass die Nutzung der lizen- zierten Informationen durch ihn selbst und seine Sub- scriber in einer Art und Weise erfolgt, bei der die Boerse als Informationsquelle genannt wird, wenn Informationen angezeigt werden (zumindest „Quelle: Boerse Stuttgart GmbH“). Ein deutlich erkennbarer Verweis auf eine entsprechend ausgestaltete Fußnote ist hierbei aus- reichend. Bei Informationen von Dritten Rechteinhabern können besondere Anforderungen an Form und Inhalt der Quellenangabe bestehen. Informationen Dritter Rechteinhaber werden im Bestellformular kenntlich gemacht.

Related to Quellenangabe

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?