Rückzahlung bei Fälligkeit Musterklauseln

Rückzahlung bei Fälligkeit. Der Anleihegläubiger erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag. Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen ein Kündigungsrecht der Emittentin vorsehen, bei dessen Ausübung eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin zu dem Festgelegten Nennbetrag erfolgt. Können die Schuldverschreibungen durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Anleihegläubigern bis zu dem in den Allgemeinen Emissionsbedingungen festgelegten Tag (einschließlich) bzw. bis zu dem jeweiligen Emittentenkündigungstermin (einschließlich) durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der festverzinslichen zu variabel verzinslichen bzw. variabel verzinslichen zu festverzinslichen Schuldverschreibungen beschrieben.
Rückzahlung bei Fälligkeit. Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei der Express-Aktien-Anleihe entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Aktien statt einer Zahlung besteht (sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben. Für die Ausgestaltung der Express-Aktien-Anleihe gilt im Einzelnen das Folgende:
Rückzahlung bei Fälligkeit. Der Pfandbriefgläubiger erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag. Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen ein Kündigungsrecht der Emittentin vorsehen, bei dessen Ausübung eine Rückzahlung der Pfandbriefe an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin zu dem Festgelegten Nennbetrag erfolgt. Können die Pfandbriefe durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Pfandbriefgläubigern bis zu dem in den Allgemeinen Emissionsbedingungen festgelegten Tag (einschließlich) bzw. bis zu dem jeweiligen Emittentenkündigungstermin (einschließlich) durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der Zinsdifferenz-Pfandbriefe (Swapsatz) beschrieben. Verzinsung während der Laufzeit Die Zinsdifferenz-Pfandbriefe können vor der variablen Verzinsung für bestimmte Zinsperioden eine feste Verzinsung vorsehen. Für alle anderen Zinsperioden werden die Pfandbriefe mit dem jeweiligen variablen Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag verzinst. Der jeweilige variable Zinssatz ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen dem Referenzzinssatz 1 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen ersten Swapsatz) und dem Referenzzinssatz 2 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen zweiten Swapsatz) an dem jeweiligen Zinsfestlegungstag, wobei der Zinssatz in keinem Fall kleiner als null ist. Dabei kann der Zinssatz nach oben auf einen Maximalzinssatz und/oder nach unten auf einen Mindestzinssatz begrenzt sein, wobei der Maximalzinssatz und/oder der Mindestzinssatz für eine Zinsperiode im Vergleich zu dem vorhergehenden Maximalzinssatz und/oder Mindestzinssatz fallen, steigen oder gleich bleiben kann. Der Zinsbetrag ist das Produkt aus Zinssatz, Zinstagequotient und Festgelegtem Nennbetrag und ist jeweils nachträglich an den festgelegten Zinszahlungstagen unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention fällig. Die Geschäftstag-Konvention legt fest, wie für den Fall zu verfahren ist, dass ein Zinszahlungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag (wie in den Endgültigen Bedingungen spezifiziert) ist. Dabei können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass eine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (adjusted) oder dass keine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (unadjusted). Im Hinblick auf die Höhe der Ve...
Rückzahlung bei Fälligkeit. Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei der DuoRendite Express-Anleihe entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Aktien statt einer Zahlung besteht (sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben. Für die Ausgestaltung der DuoRendite Express-Anleihe gilt im Einzelnen das Folgende:
Rückzahlung bei Fälligkeit. Der Pfandbriefgläubiger erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag. Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen ein Kündigungsrecht der Emittentin vorsehen, bei dessen Ausübung eine Rückzahlung der Pfandbriefe an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin zu dem Festgelegten Nennbetrag erfolgt. Können die Pfandbriefe durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Pfandbriefgläubigern bis zu dem in den Allgemeinen Emissionsbedingungen festgelegten Tag (einschließlich) bzw. bis zu dem jeweiligen Emittentenkündigungstermin (einschließlich) durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der festverzinslichen zu variabel verzinslichen bzw. variabel verzinslichen zu festverzinslichen Pfandbriefe (Swapsatz) beschrieben.
Rückzahlung bei Fälligkeit. Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei der Aktien-Anleihe ZusatzChance entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Aktien statt einer Zahlung besteht (sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben. Für die Ausgestaltung der Aktien-Anleihe ZusatzChance gilt im Einzelnen das Folgende:
Rückzahlung bei Fälligkeit. Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei der Flex-Aktien-Anleihe mit Barriere entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Aktien statt einer Zahlung besteht (sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben. Für die Ausgestaltung der Flex-Aktien-Anleihe mit Barriere gilt im Einzelnen das Folgende:
Rückzahlung bei Fälligkeit. Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei der DuoRendite Aktien-Anleihe entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Aktien statt einer Zahlung besteht (sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben. Für die Ausgestaltung der DuoRendite Aktien-Anleihe gilt im Einzelnen das Folgende:
Rückzahlung bei Fälligkeit. Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei der DuoRendite Easy-Aktien-Anleihe entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Aktien statt einer Zahlung besteht (sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben. Für die Ausgestaltung der DuoRendite Easy-Aktien-Anleihe gilt im Einzelnen das Folgende:
Rückzahlung bei Fälligkeit. Die Festzins-Safe-Anleihe mit Cap kann mit einem Kapitalschutz von weniger als 100 % (und mindestens 80 %) oder mit einem Kapitalschutz von 100 % ausgestaltet sein. Die Ausgestaltung wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben. Für die Ausgestaltung der Festzins-Safe-Anleihe mit Cap gilt im Einzelnen das Folgende: Die Höhe der Rückzahlung bei Fälligkeit ist von dem Referenzpreis abhängig. Der Anleihegläubiger erhält bei Fälligkeit mindestens den Mindestbetrag.