Radverkehr und Fußgänger Musterklauseln

Radverkehr und Fußgänger. Um ein geschlossenes, sicheres und befahrbares Radverkehrsnetz für den Alltags- und Freizeit- radverkehr aufzubauen, wurde im Jahr 2009/10 ein städtisches Radverkehrskonzept erarbeitet. Darin wurden u. a. acht Radverkehrsrouten erarbeitet, welche ausgewählte Punkte des Radver- kehrs im Stadtgebiet verbinden. Defizite bestehen hinsichtlich der vorhandenen Lücken im Wege- netz, baulicher Mängel entlang der Routen sowie der fehlenden bzw. mangelhaften Ausschilde- rung von Sehenswürdigkeiten entlang der (über)örtlichen Radwege. Die AG Radverkehr beschäftigt sich mit dem Ausbau des Radverkehrsnetzes im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und den anknüpfenden überregionalen Radwegen. Darüber hinaus gibt es eine Arbeitsgruppe aus Stadtratsmitgliedern, die u. a. Vorschläge zur Verbesserung der Beschilderung des Saale-Rad- weges erarbeitet hat, die zum Teil bereits umgesetzt bzw. in Bearbeitung sind. Darüber hinaus bestehen zudem bei der Verkehrsführung für den Fahrradverkehr in Knotenberei- chen, beim Überqueren der stark befahrenen Bundesstraßen, bei dem schlechten Oberflächenzu- stand diverser Straßen, vor allem in der Altstadt, sowie bei ungenügenden bzw. fehlenden Bordab- senkungen im Bereich von Querungsstellen Defizite. Der Bereich an der Xxxxxx-Xxxxxxx-Straße bis Oststraße ist ein Schwerpunkt für Fahrradunfälle. Trotz der Einrichtung neuer Fahrradabstellflächen, insbesondere an wichtigen städtischen Einrich- tungen (u. a. Theater Rudolstadt), fehlen in Teilbereichen des Stadtgebietes Abstellanlagen für Fahrräder, vor allem an den Thüringer Bauernhäusern, am Jugendhaus Saalgärten sowie im Be- reich der Fußgängerzone und den daran angrenzenden Straßen. Am Bahnhof von Rudolstadt wurde bereits eine Bike+Ride-Anlage mit überdachten Fahrradabstellplätzen und Lademöglichkei- ten für E-Bikes eingerichtet. Auch die Fußwege innerhalb des Stadtgebietes weisen zum Teil Defizite auf. Folgende Hand- lungsbedarfe sind insbesondere vorhanden: - Zu geringe Gehwegebreiten und vorhandene Engstellen (u. a. im Bereich Ludwig- und Lenge- feldstraße, im Bereich Kirche/Stadtbad), - Fehlende sichere Fahrbahnübergänge an stark befahrenen Straßen (u. a. am Knotenpunk Am Saaldamm/Xxxxx-Xxxxxx-Straße), - Ungenügende Bordsteinabsenkungen an Querungsstellen für Fußgänger, - Defizite bei Oberflächenbelägen von Gehwegen und Mischverkehrsflächen, insbesondere für Nutzergruppen wie Kinderwagen und Rollator/Rollstuhl. Darüber hinaus bestehen Defizite bezüglich der fußläufigen Verbindung zwischen ze...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.