Rapportierung Musterklauseln

Rapportierung. Die Fehlzeiten wegen Unfall werden in der Arbeitszeitkontrolle generell mit 8,4 Stunden pro Tag rapportiert.
Rapportierung. 1 Das GWK bzw. die EZV rapportieren rechtsgenügend nach ihrem System. Die Übermittlung findet grundsätzlich elektronisch statt. Notwendige Folgear- beiten werden gem. Art. 2 Abs. 3 erledigt. Der Polizei BL ist eine Kopie zuzu- stellen. Originale von Rapporten werden bei der EZV während 5 Jahren aufbe- wahrt. Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 13.10.2009 13.10.2009 Erlass Erstfassung GS 2019.036 Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 13.10.2009 13.10.2009 Erstfassung GS 2019.036 - Bussen- und Kosteninkasso, Bussenumwandlung Ripol oder andere Fahndung/ausgeschriebene ausländische Ausweise Gemäss Ausschreibung - Anhalten, aufklären und weiteres Vorgehen mitteilen - Identitätsfeststellung - Allfällige weitere offene Angelegenheiten abklären - evtl. AFIS - Bussen- und Kosteninkasso
Rapportierung. Der Pächter erledigt die verlangte Rapportierung an die entsprechenden Amtsstellen (Söm- merungsbeiträge, Tierverkehrsdatenbank, Fremdvieh, Milchrapporte, usw.).
Rapportierung. Die Rapportierung der geleisteten Arbeitszeit erfolgt gemäss Art. 12 (Arbeitszeiter- fassung).
Rapportierung. Powertreuhand informiert und dokumentiert den Kunden im Rahmen des Auftrages professio nell und im Rahmen der gesetzlichen Rechenschaftspflicht. Powertreuhand ist im Rahmen des Auftrages berechtigt, nebst eigenen Mitarbeitern geeignete Dritte beizuziehen. Powertreuhand darf – auch personenbezogene – Daten der Kunden EDV- technisch selber ver arbeiten oder durch Dritte verarbeiten lassen.
Rapportierung. Xxxx informiert und dokumentiert den Kunden im Rahmen des Auftrages professio- nell und im Rahmen der gesetzlichen Rechenschaftspflicht. Redi ist im Rahmen des Auftrages berechtigt, nebst eigenen Mitarbeitern geeignete Dritte beizuziehen. Redi darf – auch personenbezogene – Daten der Kunden EDV-technisch selber ver- arbeiten oder durch Dritte verarbeiten lassen.