Kündigung des definitiven Arbeitsverhältnisses. 1 Nach Ablauf der Probezeit kann das unbefristete Arbeitsverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der folgenden Fristen auf das Ende eines Monats gekündigt werden:
Kündigung des definitiven Arbeitsverhältnisses. 1 Nach Ablauf der Probezeit kann das unbefristete Arbeitsverhältnis, unabhän- gig ob Arbeitnehmer im Stundenlohn bzw. mit monatlich ausgeglichenem Lohn oder Monatslohn, gegenseitig unter Einhaltung der folgenden Fristen gekün- digt werden: