Anrechnungsmöglichkeit. Werden wegen des Todesfalles aus Versicherungen oder Fürsorgeinstitutionen, die das Todesfallrisiko decken, Leistungenfällig, so können diese an die Lohnfortzahlung wie folgt angerechnet werden:
Anrechnungsmöglichkeit. Werden aus Versicherungen oder Für- sorgeinstitutionen, welche das Todesfallrisiko decken, Leistungen fäl- lig, gilt folgende Regelung: