Common use of Reaktions-, Bearbeitungs- und Lösungszeiten Clause in Contracts

Reaktions-, Bearbeitungs- und Lösungszeiten. 3.3.1 Je nach Klassifizierung des aufgetretenen Fehlers werden folgende Reaktionszeiten festgelegt: - Kritisch: innerhalb von 4 Stunden - Major: innerhalb von 8 Stunden - Normal: innerhalb von 24 Stunden - Minor: innerhalb von 48 Stunden. Innerhalb der Reaktionszeit erhält der Vertragspartner eine Bestätigung über den Eingang des Fehlerberichts („einfache Rückmeldung“). Die Reaktionszeit wird innerhalb der Maintenance-Zeiten nach Ziffer 3.5. als Zeitdifferenz zwischen der Fehlermeldung des Vertragspartners und der einfachen Rückmeldung durch Exasol an den Vertragspartner berechnet. 3.3.2 Wenn mit der Fehlermeldung noch kein qualifizierter Fehlerbericht bei Exasol eingegangen ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, Zusatzinformationen über den Fehler zur Verfügung zu stellen. Steht Exasol eine VPN-Verbindung bereits zur Verfügung, wird Exasol Zusatzinformationen, wie Logfiles etc., selbständig einholen, um möglichst schnell mit der Anfragebearbeitung zu beginnen. 3.3.3 Nach Erhalt der Fehlermeldung und gegebenenfalls notwendiger Zusatzinformationen („qualifizierter Fehlerbericht“) versucht Exasol, die Störung zu reproduzieren („Fehlerdiagnose“). Ist das Problem nachvollziehbar, teilt Exasol dem Vertragspartner innerhalb der Bearbeitungszeit mit, ob es sich um einen Fehler der Software handelt und gibt eine Einschätzung über die voraussichtliche Verfügbarkeit einer Lösung bzw. Fehlerbeseitigung ab („qualifizierte Rückmeldung“). Sofern ein Fehler vorliegt, wird der Vertragspartner regelmäßig über den Fortschritt der Fehlerbehebung unterrichtet. 3.3.4 Je nach Fehlerpriorität werden folgende Bearbeitungszeiten, gerechnet ab Zugang des qualifizierten Fehlerberichts bis Versand einer qualifizierten Rückmeldung und innerhalb Exasols Maintenance-Zeiten, festgelegt: - Kritisch: innerhalb von 4 Stunden - Major: innerhalb von 8 Stunden - Normal: innerhalb von 24 Stunden - Minor: für den nächsten Release. 3.3.5 Wenn erforderlich, stimmt Exasol anschließend die nächsten Schritte mit dem Vertragspartner ab und beginnt mit der Ausarbeitung einer Lösung (Beginn der „Lösungszeit“). Zur Vermeidung von Ausfallzeiten oder Nutzungsbeeinträchtigungen kann dem Vertragspartner zunächst eine temporäre Lösung („Workaround“) vorgeschlagen werden. Nimmt der Vertragspartner die vorgeschlagene Lösung (z.B. Update auf eine aktuelle Softwareversion, Ausführung bestimmter Befehle in der Datenbank, usw.) an, wird die Fehlerpriorität entsprechend angepasst und die Lösungszeit endet. Der Vertragspartner kann die Annahme eines Workarounds nur aus einem wichtigen Grund verweigern. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Lösung nicht umsetzbar ist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Die endgültige Fehlerbeseitigung kann im Rahmen einer der nächsten Releases vorgenommen werden. 3.3.6 Sind im Rahmen der Fehlerdiagnose oder bei der Ausarbeitung einer Lösung Maßnahmen notwendig, die nicht im Verantwortungsbereich von Exasol liegen, wie z.B. Bereitstellung von relevanten Zusatzinformation für einen qualifizierten Fehlerbericht (z.B. Logfiles), Instandsetzung der Hardware oder Wiederherstellung von Backups etc., und kann Exasol aufgrund dieser Maßnahmen nicht mit der Bearbeitung fortfahren, wird die Zeit für die Durchführung dieser Maßnahmen bei den oben definierten Zeiten nicht mitgerechnet.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement, Software License Agreement

Reaktions-, Bearbeitungs- und Lösungszeiten. 3.3.1 Je nach Klassifizierung des aufgetretenen Fehlers werden folgende Reaktionszeiten festgelegt: - Kritisch: innerhalb von 4 Stunden - Major: innerhalb von 8 Stunden - Normal: innerhalb von 24 Stunden - Minor: innerhalb von 48 Stunden. Innerhalb der Reaktionszeit erhält der Vertragspartner eine Bestätigung über den Eingang des Fehlerberichts („einfache Rückmeldung“). Die Reaktionszeit wird innerhalb der Maintenance-Zeiten nach Ziffer 3.5. als Zeitdifferenz zwischen der Fehlermeldung des Vertragspartners und der einfachen Rückmeldung durch Exasol EXASOL an den Vertragspartner berechnet. 3.3.2 Wenn mit der Fehlermeldung noch kein qualifizierter Fehlerbericht bei Exasol EXASOL eingegangen ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, Zusatzinformationen über den Fehler zur Verfügung zu stellen. Steht Exasol EXASOL eine VPN-Verbindung bereits zur Verfügung, wird Exasol EXASOL Zusatzinformationen, wie Logfiles etc., selbständig einholen, um möglichst schnell mit der Anfragebearbeitung zu beginnen. 3.3.3 Nach Erhalt der Fehlermeldung und gegebenenfalls notwendiger Zusatzinformationen („qualifizierter Fehlerbericht“) versucht ExasolEXASOL, die Störung zu reproduzieren („Fehlerdiagnose“). Ist das Problem nachvollziehbar, teilt Exasol EXASOL dem Vertragspartner innerhalb der Bearbeitungszeit mit, ob es sich um einen Fehler der Software handelt und gibt eine Einschätzung über die voraussichtliche Verfügbarkeit einer Lösung bzw. Fehlerbeseitigung ab („qualifizierte Rückmeldung“). Sofern ein Fehler vorliegt, wird der Vertragspartner regelmäßig über den Fortschritt der Fehlerbehebung unterrichtet. 3.3.4 Je nach Fehlerpriorität werden folgende Bearbeitungszeiten, gerechnet ab Zugang des qualifizierten Fehlerberichts bis Versand einer qualifizierten Rückmeldung und innerhalb Exasols EXASOLs Maintenance-Zeiten, festgelegt: - Kritisch: innerhalb von 4 Stunden - Major: innerhalb von 8 Stunden - Normal: innerhalb von 24 Stunden - Minor: für den nächsten Release. 3.3.5 Wenn erforderlich, stimmt Exasol EXASOL anschließend die nächsten Schritte mit dem Vertragspartner ab und beginnt mit der Ausarbeitung einer Lösung (Beginn der „Lösungszeit“). Zur Vermeidung von Ausfallzeiten oder Nutzungsbeeinträchtigungen kann dem Vertragspartner zunächst eine temporäre Lösung (Workaround) vorgeschlagen werden. Nimmt der Vertragspartner die vorgeschlagene Lösung (z.B. Update auf eine aktuelle Softwareversion, Ausführung bestimmter Befehle in der Datenbank, usw.) an, wird die Fehlerpriorität entsprechend angepasst und die Lösungszeit endet. Der Vertragspartner kann die Annahme eines Workarounds nur aus einem wichtigen Grund verweigern. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Lösung nicht umsetzbar ist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Die endgültige Fehlerbeseitigung kann im Rahmen einer der nächsten Releases vorgenommen werden. 3.3.6 Sind im Rahmen der Fehlerdiagnose oder bei der Ausarbeitung einer Lösung Maßnahmen notwendig, die nicht im Verantwortungsbereich von Exasol EXASOL liegen, wie z.B. Bereitstellung von relevanten Zusatzinformation für einen qualifizierten Fehlerbericht Fehlerbericht“ (z.B. Logfiles), Instandsetzung der Hardware oder Wiederherstellung von Backups etc., und kann Exasol EXASOL aufgrund dieser Maßnahmen nicht mit der Bearbeitung fortfahren, wird die Zeit für die Durchführung dieser Maßnahmen bei den oben definierten Zeiten nicht mitgerechnet.

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Samples: Service Agreement, Software Rental Agreement, Kaufvertrag

Reaktions-, Bearbeitungs- und Lösungszeiten. 3.3.1 Je nach Klassifizierung des aufgetretenen Fehlers werden folgende Reaktionszeiten festgelegt: - Kritisch: innerhalb von 4 Stunden - Major: innerhalb von 8 Stunden - Normal: innerhalb von 24 Stunden - Minor: innerhalb von 48 Stunden. Innerhalb der Reaktionszeit erhält der Vertragspartner eine Bestätigung über den Eingang des Fehlerberichts („einfache Rückmeldung“). Die Reaktionszeit wird innerhalb der Maintenance-Zeiten nach Ziffer 3.5. als Zeitdifferenz zwischen der Fehlermeldung des Vertragspartners und der einfachen Rückmeldung durch Exasol EXASOL an den Vertragspartner berechnet. 3.3.2 Wenn mit der Fehlermeldung noch kein qualifizierter Fehlerbericht bei Exasol EXASOL eingegangen ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, Zusatzinformationen über den Fehler zur Verfügung zu stellen. Steht Exasol EXASOL eine VPN-Verbindung bereits zur Verfügung, wird Exasol EXASOL Zusatzinformationen, wie Logfiles etc., selbständig einholen, um möglichst schnell mit der Anfragebearbeitung zu beginnen. 3.3.3 Nach Erhalt der Fehlermeldung und gegebenenfalls notwendiger Zusatzinformationen („qualifizierter Fehlerbericht“) versucht ExasolEXASOL, die Störung zu reproduzieren („Fehlerdiagnose“). Ist das Problem nachvollziehbar, teilt Exasol EXASOL dem Vertragspartner innerhalb der Bearbeitungszeit mit, ob es sich um einen Fehler der in der Appliance enthaltenen Software bzw. Hardware handelt und gibt eine Einschätzung über die voraussichtliche Verfügbarkeit einer Lösung bzw. Fehlerbeseitigung ab („qualifizierte Rückmeldung“). Sofern ein Fehler vorliegt, wird der Vertragspartner regelmäßig über den Fortschritt der Fehlerbehebung unterrichtet. 3.3.4 Je nach Fehlerpriorität werden folgende BearbeitungszeitenBearbeitungszeiten für Software-Störungen, gerechnet ab Zugang des qualifizierten Fehlerberichts bis Versand einer qualifizierten Rückmeldung und innerhalb Exasols EXASOLs Maintenance-Zeiten, festgelegt: - Kritisch: innerhalb von 4 Stunden - Major: innerhalb von 8 Stunden - Normal: innerhalb von 24 Stunden - Minor: für den nächsten Release. 3.3.5 Wenn erforderlich, stimmt Exasol EXASOL anschließend die nächsten Schritte mit dem Vertragspartner ab und beginnt mit der Ausarbeitung einer Lösung (Beginn der „Lösungszeit“). Zur Vermeidung von Ausfallzeiten oder Nutzungsbeeinträchtigungen kann dem Vertragspartner zunächst eine temporäre Lösung (Workaround) vorgeschlagen werden. Nimmt der Vertragspartner die vorgeschlagene Lösung (z.B. Update auf eine aktuelle Softwareversion, Ausführung bestimmter Befehle in der Datenbank, usw.) an, wird die Fehlerpriorität entsprechend angepasst und die Lösungszeit endet. Der Vertragspartner kann die Annahme eines Workarounds nur aus einem wichtigen Grund verweigern. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Lösung nicht umsetzbar ist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Die endgültige Fehlerbeseitigung kann im Rahmen einer der nächsten Releases vorgenommen werden. 3.3.6 Sind im Rahmen der Fehlerdiagnose oder bei der Ausarbeitung einer Lösung Maßnahmen notwendig, die nicht im Verantwortungsbereich von Exasol EXASOL liegen, wie z.B. Bereitstellung von relevanten Zusatzinformation für einen qualifizierten Fehlerbericht Fehlerbericht“ (z.B. Logfiles), Instandsetzung der von nicht von EXASOL gelieferter Hardware oder Wiederherstellung von Backups etc., und kann Exasol EXASOL aufgrund dieser Maßnahmen nicht mit der Bearbeitung fortfahren, wird die Zeit für die Durchführung dieser Maßnahmen bei den oben definierten Zeiten nicht mitgerechnet.

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Samples: Appliance Purchase Agreement, Kaufvertrag, Hardware Maintenance Agreement

Reaktions-, Bearbeitungs- und Lösungszeiten. 3.3.1 Je nach Klassifizierung des aufgetretenen Fehlers werden folgende Reaktionszeiten festgelegt: - Kritisch: innerhalb von 4 Stunden - Major: innerhalb von 8 Stunden - Normal: innerhalb von 24 Stunden - Minor: innerhalb von 48 Stunden. Innerhalb der Reaktionszeit erhält der Vertragspartner Endnutzer eine Bestätigung über den Eingang des Fehlerberichts („einfache Rückmeldung“). Die Reaktionszeit wird innerhalb der Maintenance-Zeiten nach Ziffer 3.5. 3.5 als Zeitdifferenz zwischen der Fehlermeldung des Vertragspartners Endnutzers und der einfachen Rückmeldung durch Exasol an den Vertragspartner Endnutzer berechnet. 3.3.2 Wenn mit der Fehlermeldung noch kein qualifizierter Fehlerbericht bei Exasol eingegangen ist, ist der Vertragspartner Endnutzer verpflichtet, Zusatzinformationen über den Fehler zur Verfügung zu stellen. Steht Exasol eine VPN-Verbindung bereits zur Verfügung, wird Exasol Zusatzinformationen, wie Logfiles etc., selbständig einholen, um möglichst schnell mit der Anfragebearbeitung zu beginnen. 3.3.3 Nach Erhalt der Fehlermeldung und gegebenenfalls notwendiger Zusatzinformationen („qualifizierter Fehlerbericht“) versucht Exasol, die Störung zu reproduzieren („Fehlerdiagnose“). Ist das Problem nachvollziehbar, teilt Exasol dem Vertragspartner Endnutzer innerhalb der Bearbeitungszeit mit, ob es sich um einen Fehler der Software handelt und gibt eine Einschätzung über die voraussichtliche Verfügbarkeit einer Lösung bzw. Fehlerbeseitigung ab („qualifizierte Rückmeldung“). Sofern ein Fehler vorliegt, wird der Vertragspartner Endnutzer regelmäßig über den Fortschritt der Fehlerbehebung unterrichtet. 3.3.4 Je nach Fehlerpriorität werden folgende Bearbeitungszeiten, gerechnet ab Zugang des qualifizierten Fehlerberichts bis Versand einer qualifizierten Rückmeldung und innerhalb Exasols der Maintenance-ZeitenZeiten nach Ziffer 3.5, festgelegt: - Kritisch: innerhalb von 4 Stunden - Major: innerhalb von 8 Stunden - Normal: innerhalb von 24 Stunden - Minor: für den nächsten Release. 3.3.5 Wenn erforderlich, stimmt Exasol anschließend die nächsten Schritte mit dem Vertragspartner Endnutzer ab und beginnt mit der Ausarbeitung einer Lösung (Beginn der „Lösungszeit“). Zur Vermeidung von Ausfallzeiten oder Nutzungsbeeinträchtigungen kann dem Vertragspartner Endnutzer zunächst eine temporäre Lösung (Workaround) vorgeschlagen werden. Nimmt der Vertragspartner Endnutzer die vorgeschlagene Lösung (z.B. Update auf eine aktuelle Softwareversion, Ausführung bestimmter Befehle in der Datenbank, usw.) an, wird die Fehlerpriorität entsprechend angepasst und die Lösungszeit endet. Der Vertragspartner Endnutzer kann die Annahme eines Workarounds nur aus einem wichtigen Grund verweigern. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Lösung nicht umsetzbar ist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Die endgültige Fehlerbeseitigung kann im Rahmen einer der nächsten Releases vorgenommen werden. 3.3.6 Sind im Rahmen der Fehlerdiagnose oder bei der Ausarbeitung einer Lösung Maßnahmen notwendig, die nicht im Verantwortungsbereich von des Resellers/Exasol liegen, wie z.B. Bereitstellung von relevanten Zusatzinformation für einen qualifizierten Fehlerbericht Fehlerbericht“ (z.B. Logfiles), Instandsetzung der Hardware oder Wiederherstellung von Backups etc., und kann Exasol aufgrund dieser Maßnahmen nicht mit der Bearbeitung fortfahren, wird die Zeit für die Durchführung dieser Maßnahmen bei den oben definierten Zeiten nicht mitgerechnet.

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Samples: Endnutzer Lizenz Und Servicebedingungen