Rechenzentrumbetrieb Musterklauseln

Rechenzentrumbetrieb. Confitech wird das Gesamtsystem laut Ziffer 2 und entsprechend der Konfiguration laut Vertrag, im Folgenden nur noch Gesamtsystem, in seinem Rechenzentrum oder im Rechenzentrum des Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages in einem störungsfreien Zustand betriebsfähig halten. Hierzu gehören folgende Einzeldienstleistungen: ▪ Laufender Betrieb der Server ▪ Laufende Überprüfung der Systemlogs ▪ Ständige Überwachung der Verfügbarkeit und der Antwortzeiten ▪ Überwachung der Datenbank bzgl. Füllstand, Sicherung, Performance ▪ Bereinigung, Archivierung von Transaktions- und Protokolldateien ▪ Monitoring von Speicherresourcen ▪ Verwaltung des Dateisystems ▪ Monitoring der Verfügbarkeit und Performanceparameter ▪ Patchmanagement und Schwachstellenmanagement ▪ regelmäßiger Technologierefresh aller Komponenten ▪ Sicherstellung von Serviceverträge mit Herstellern und Lieferanten Die Leistungspflicht von Confitech im Rahmen des Rechenzentrumsbetriebes sind in folgenden Fällen immer ausgeschlossen: ▪ Störungen, die durch Fehler von Mitarbeitern des Kunden oder Drittenfirmen im Auftrag des Kunden bei Bedienung des Systems entstehen ▪ Xxxxxx, die durch Nichtbeachtung von Dokumentationen und Gebrauchsanweisungen entstehen ▪ Xxxxxx, die durch unterlassene Datenpflege und Datensicherung durch den Kunden entstehen, soweit dieser selbst verantwortlich ist ▪ Fehler, die durch Hackerangriffe von Rechnern des Kunden entstehen ▪ das Einspielen von Datenbankextrakten oder Dumps für den Kunden ▪ jegliche Form der Softwarepflege ▪ die Instandhaltung, Instandsetzung, Pflege der Schnittstelle, soweit diese nicht von Confitech erstellt wurden ▪ Fehler, die durch Schadsoftware einstehen die trotz der aktuellsten Version von Firewall und Soft-ware im Rahmen der vereinbarten Aktualisierungszeiten durch Schadsoftware entstehen Im Übrigen sind Leistungen nur geschuldet, sofern diese in diesem Vertrag ausdrücklich genannt sind.
Rechenzentrumbetrieb. KGF wird das Gesamtsystem laut § 2 dieser Vereinbarung und entsprechend der Konfiguration im Folgenden nur noch Gesamtsystem in seinem Rechenzentrum während der Laufzeit dieses Vertrages in einem störungsfreien Zustand halten. Hierzu gehören folgende Einzeldienstleistungen: • Laufender Betrieb der Server • Laufende Überprüfung der Systeme • Ständige Überwachung der Verfügbarkeit und der Antwortzeiten • Überwachung der Datenbank bzgl. Füllstand, Sicherung, Performance • Bereinigung, Archivierung von Transaktions- und Protokolldateien • Monitoring des Speicherplatzes • Verwaltung des Dateisystems Die Leistungspflicht von KGF im Rahmen des Rechenzentrumsbetriebes sind in folgenden Fällen immer ausgeschlossen: − Störungen die durch Fehler von Mitarbeitern des Kunden oder Drit- tenfirmen im Auftrag des Kunden bei Bedienung des Systems ent- stehen − Fehler die durch Nichtbeachtung von Dokumentationen und Ge- brauchsanweisungen entstehen − Fehler die durch unterlassene Datenpflege und Datensicherung durch den Kunden entstehen, soweit dieser selbst verantwortlich ist − Fehler die durch Hackerangriffe von Rechnern des Kunden entste- hen − das Einspielen von Datenbankextrakten oder Dumps für den Kun- den − jegliche Form der Softwarepflege, die Instandhaltung, Instandset- zung, Pflege der Schnittstelle, soweit diese nicht von KGF erstellt wurden − Im Übrigen sind Leistungen nur geschuldet, sofern diese in diesem Vertrag ausdrücklich genannt sind. Ferner gelten die Ausnahmefälle im Teil H, Ziffer 10. Die Betriebszeiten sind von Montag bis Sonntag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr mit einer Verfügbarkeit von 98,5%. Betrieb des SNOWsat Systems mit Betriebsüberwachung Montag – Xxxxxxx von 08:00 Uhr bis17:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit Betrieb des SNOWsat Systems ohne Betriebsüberwachung Montag – Sonntag von 17:00 Uhr – bis 08:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit Übergabepunkt für die Leistungserbringung ist der Lan-Port der Server im Rechen- zentrum von KGF. Der Kunde wird hierfür eine entsprechende Datenleitung zu seinen IT-Systemen einrichten und zur Verfügung stellen. Alle Zeiten gelten jeweils exklusiver bundesweiter gesetzlicher Feiertage. Die Ver- fügbarkeit ist über ein Jahr gemittelt und ohne geplante Wartungs- und Servicezei- ten. KGF übernimmt die ständige Wartung der Hardware, als auch der Softwaresys- teme. Hierzu gehört die Beseitigung von auftretenden Fehlern im Gesamtsystem; inklusive der Schnittstellen- und Datenlieferungen mit Ausnahme der Fälle Teil H, Ziffer 10.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.