Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss
(2) Nach Rechnungsabschluss
(3) Information des Kunden; Zinsberechnung
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.
(2) Nach Rechnungsabschluss Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rech- nungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.
(3) Information des Kunden; Zinsberechnung Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die Bank hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. Fehlerhafte Gutschriften auf Konten (z. B. wegen einer falschen Kontonummer) darf die Ikano Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig ma- chen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat. Stellt die Ikano Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsprüfung). Erhebt der Kunde gegen die Berich- tigungsbuchung Einwendungen, so wird die Ikano Bank den Betrag dem Konto wieder gut- schreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen. Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Ikano Bank den Kunden unverzüglich un- terrichten. Die Buchungen nimmt die Ikano Bank hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1 ) Vor Rechnungsabschluss
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (z. B. wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung). Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belas- tungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.
(2) Nach Rechnungsabschluss Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum naechsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rueckgaengig machen, soweit ihr ein Rueckzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht; der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Hoehe der Gutschrift bereits verfuegt hat (Stornobuchung).
(2) Nach Rechnungsabschluss Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rueckzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Hoehe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rueckzahlungsanspruch gesondert geltend machen. -1-
(3) Information des Kunden; Zinsberechnung Ueber Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kunden unverzueglich unterrichten. Die Buchungen stimmt die Bank hinsichtlich der Zinsberechnung rueck-wirkend zu dem Tag vor in dem die fehlerhafte Buchung durchgefuehrt wurde.
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. 8.1. Vor Rechnungsabschluss
8.2. Nach Rechnungsabschluss
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. 8. Storna i korekty dokonywane przez Bank
1) Vor Rechnungsabschluss 1) Przed wystawieniem okresowego wyciągu z rachunku Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat. Nieprawidłowe uznania na rachunkach bieżących (np. z powodu nieprawidłowego numeru rachunku) mogą zostać anulowane przez Bank poprzez dokonanie obciążenia przed wystawieniem xxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxx z rachunku, w zakresie w jakim Bankowi przysługuje roszczenie o spłatę w stosunku do Klienta (storno); w takim przypadku Klient nie może zgłosić zastrzeżeń do obciążenia uzasadniając swoje zastrzeżenie uprzednim zadysponowaniem kwotą takiego uznania.
2) Nach Rechnungsabschluss 2) Po wystawieniu okresowego wyciągu z rachunku Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen. Jeżeli Bank stwierdzi nieprawidłowe uznanie po wystawieniu okresowego wyciągu z rachunku i jeżeli Bankowi przysługuje wobec Klienta roszczenie o spłatę, Bank obciąży rachunek Klienta kwotą swojego roszczenia (korekta). Jeżeli klient zgłasza zastrzeżenia przeciw korekcie, Bank ponownie dokona uznania na rachunku w wysokości spornej kwoty i będzie dochodzić roszczenia spłaty w trybie odrębnym.
3) Information des Kunden; Zinsberechnung
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. 8.1. Vor Rechnungsabschluss 10/2017 Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächs- ten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgän- gig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kun- den zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gut- schrift bereits verfügt hat.
8.2. Nach Rechnungsabschluss Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rech- nungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch ge- gen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Kon- to belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank