Rechte des Auftraggebers bei Mängeln der Leistungen Musterklauseln

Rechte des Auftraggebers bei Mängeln der Leistungen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung während der Vertragslaufzeit ver- tragsgemäß zur Verfügung zu stellen. Für die Zeit, in der die Nutzbarkeit der Leistung wegen eines Mangels oder einer Schlechtleistung gemindert ist, hat der Auftraggeber nur eine angemessen herab- gesetzte Vergütung für die Leistung zu entrichten, soweit für diese Schlechtleistung nicht eine andere Kompensation (wie Nichterfüllungsgutschriften) vereinbart ist. Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Schlechtleistung blei- ben unberührt.