Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung Musterklauseln

Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung. 4.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 4.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung. 4.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 4.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 4.3 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. 4.4 Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung. Der Anbieter hält sich an die in Deutschland geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, Maschinenzustandsdaten anonymisiert zu speichern und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Produkte und zum Predictive Maintenance abzuleiten. Der Umfang der gespeicherten Daten ist abhängig von der Nutzung der iX4.0-Apps und wird in der App „DataExchange“ in der „iXworld“ ausgewiesen. Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personen- bezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung. 10.1 Die GBTEC AG hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 10.2 Der Kunde räumt der GBTEC AG für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der GBTEC AG für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die GBTEC AG ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die GBTEC AG ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 10.3 Die GBTEC AG sichert die Daten der Kunden jeweils täglich zum Zwecke der Wiederherstellung der Daten in ihrer Gesamtheit. Die gesicherten Daten werden jeweils für einen Zeitraum von 24 Stunden aufbewahrt und können dem Kunden bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. 10.4 Die Software speichert Daten, die von Benutzern bearbeitet werden, auf deren Arbeitsplatzsystemen bis die Benutzer ihre Bearbeitung abschließen und die bearbeiteten Daten anderen Benutzern über die Software bereitstellen. Diese Daten befinden sich dann im Speicher des Browsers. Die Kunden haben dadurch die Möglichkeit, nicht nur online, sondern auch offline arbeiten zu können. Die GBTEC AG weist den Kunden darauf hin, dass während der Bearbeitung und insbesondere im Offlinebetrieb vom Kunden erzeugte oder geänderte Daten nicht seitens der GBTEC AG gesichert werden können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Speicher des Browsers während dieser Arbeitsphase nicht gelöscht wird. Erst mit dem erfolgreichen Abschluss der Bearbeitung und dem erfolgreichen Bereitstellen über die Software für andere Nutzer (z.B. Einchecken der Daten), werden die bearbeiteten Daten wieder im Service gespeichert. HINWEIS: Ein Arbeiten im privaten Modus des Browsers ist zwar möglich, aber GBTEC AG rät dringend davon ab. Durch das Schließen des Fensters werden alle Daten der Sitzung gelöscht. Durch das Schließen des Browsers kann je nach Einstellung des Unternehmens ebenfalls der Browserspeicher geleert und damit die lokalen Daten verworfen werden.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung. 5.1 QuinBook hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 5.2 Der Nutzer räumt QuinBook für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von QuinBook für den Nutzer zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. QuinBook ist auch berechtigt, die Daten in einem Aus- fallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist QuinBook ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 5.3 QuinBook sichert die Daten des Nutzers auf dem von QuinBook verantworte- ten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. 5.4 Wenn und soweit der Nutzer auf vom QuinBook technisch verantworteten IT- Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, hat er seine Nutzer entsprechend zu informieren.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung. 4.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 4.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 4.3 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem von dem Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exportieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung. 4.4 Der Anbieter erbringt die Anwendungsdienste für den Anwender als Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung sowie die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung) verbleiben bei dem Anwender.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung. 16.1 Der Kunde räumt Mega Media für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Mega Media für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Mega Media ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Mega Media ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 16.2 Mega Media sichert die Daten des Kunden auf dem von Mega Media verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren. 16.3 Wenn und soweit der Kunde auf von Mega Media technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen. 16.4 Sofern der Kunde Mega Media personenbezogene Daten zur Verfügung stellt (z.B. zur Durchführung von E-Mail Kampagnen), gewährleistet der Kunde, dass die Daten zum jeweils zu Grunde liegenden Zweck von Mega Media verarbeitet werden dürfen und die entsprechenden Vorgaben der DSGVO (Rechtsgrundlagen) eingehalten wurden.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung. 8.1. Der Kunde räumt DearEmployee für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von DearEmployee für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. DearEmployee ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist DearEmployee ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 8.2. Weil sich nicht ausschließen lässt, dass DearEmployee Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder von Dritten erhält, finden zwischen den Parteien die als Anlage A beigefügten Ergänzenden Bedingungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitungsbedingungen“) sowie die jeweiligen Anlagen zu den Auftragsverarbeitungsbedingungen Anwendung und ergänzen diese Vereinbarung. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten Verantwortlicher und garantiert, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutzrecht eingehalten werden.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung. 7.1 Die eyevip AG hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (siehe „Datenschutz“ auf unserer Website). 7.2 Der Kunde räumt der eyevip AG für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der eyevip AG für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die eyevip AG ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum in der Schweiz vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die eyevip AG ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 7.3 Die eyevip AG sichert die Daten des Kunden auf dem von der eyevip AG verantworteten Server regelmässig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmässigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt eyevip AG dem Kunden die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung. Diese Aufwendungen werden nach Aufwand verrechnet.

Related to Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.