Rechtliche Wirkung der Softwarenutzung Musterklauseln

Rechtliche Wirkung der Softwarenutzung. Bei der vertragsgegenständlichen Software handelt es sich um ein Werkzeug, welches zur Steuerung und Organisation von geschäftlichen bzw. handwerklichen Prozessen im weitesten Sinne eingesetzt wird. Die durch die Software ausgegebenen Informationen stellen, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit dem Lizenzgeber oder Dritten am Projekt beteiligten Parteien keine rechtsverbindliche Erklärung des Lizenzgebers oder von Dritten gegenüber dem Lizenznehmer dar. Wenn und soweit sich eine Rechtsverbindlichkeit der angezeigten Informationen ergibt, dann erfolgt dies ausschließlich aufgrund des Hauptvertrages mit dem Lizenzgeber oder Dritten und nur in dem dort niedergelegten Umfang oder soweit sich etwas anderes aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. In keinem Fall darf der Lizenznehmer innerhalb der Software angezeigte Informationen als alleinige Entscheidungsgrundlage für Handlungen nutzen, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen gefährden können.