Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen der Pflegeleistungen. 3.7.1. Wird die Pflegeleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat TIS dies zu vertreten, ist TIS verpflichtet, die Pflegeleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.
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Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen der Pflegeleistungen. 3.7.13.5.1. Wird die Pflegeleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat TIS dies zu vertreten, ist TIS verpflichtet, die Pflegeleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.
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