Pflege Von Software. 28.1. Die Pflege von Software umfasst die Korrektur von Feh- lern, die Anpassung und die Weiterentwicklung der Pro- gramme (neue Releases). Funktionelle Erweiterungen können gesondert kostenpflichtig sein.
Pflege Von Software. 28.1 Die Pflege von Software umfasst die Korrektur von Fehlern, die Anpassung und die Weiterentwicklung der Pro- gramme (neue Releases). Funktionelle Erweiterungen kön- nen gesondert kostenpflichtig sein.
Pflege Von Software. In Abweichung zu SIK 28.1 gilt im Rahmen der vorliegenden allgemeinen Bestimmungen für Dienstleistungsverträge folgen- des: Die Pflege von Software umfasst die Korrektur von Fehlern, die Bereitstellung eines jährlichen Release jedoch nicht deren Einführung; diese wird gesondert angeboten und verrechnet. Funktionelle, kundenspezifische Erweiterungen können geson- dert kostenpflichtig sein.
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