Common use of Rechtsform des Anlagefonds Clause in Contracts

Rechtsform des Anlagefonds. Der Anlagefonds ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "Immobilienfonds" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006. Der Immobilienfonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile am Im- mobilienfonds zu beteiligen und dieses gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsver- trag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil.

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Samples: www.patrimonium.ch, www.patrimonium.ch, www.patrimonium.ch

Rechtsform des Anlagefonds. Der Anlagefonds ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "ImmobilienfondsEffektenfonds" gemäss ge- mäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006. Der Immobilienfonds Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile Fondsan- teile am Im- mobilienfonds Anlagefonds zu beteiligen und dieses diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsver- trag Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag Fondsver- trag teil.

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Rechtsform des Anlagefonds. Der Anlagefonds ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "ImmobilienfondsEffektenfonds" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006. Der Immobilienfonds Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile Fondsanteile am Im- mobilienfonds Anlagefonds zu beteiligen und dieses diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsver- trag Fonds- vertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe Mass- gabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil.

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