Rechtsstellung und Haftung. Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf • die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; • die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer vollständigen Information des Kunden sowie der Übergabe des jeweils richtigen Standardinformationsblattes iSd § 4, § 5 und § 15 PRG und vollständigen Ausfolgung des Reisevertrages iSd § 6 PRG der vollständigen Reisedokumente; • die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z.B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen); • Xxxxxxxxxxxxxx xXx § 00 XXX; • die Vermittlung ausländischer Reiseveranstalter iSd § 16 PRG, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass der vermittelte Reiseveranstalter seiner Verpflichtung iSd §§ 11ff PRG nachkommt. Das Reisebüro haftet nicht, sofern die vollständigen Informationspflicht und Vertragserstellungspflicht erfüllt wurde, für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers iSd § 6 PRG unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Rechtsstellung und Haftung. 3.1. Die Haftung des Reisebüros der Eurotours erstreckt sich auf • die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; • die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer vollständigen Information des Kunden sowie der Übergabe (Reisenden) und Ausfolgung des jeweils richtigen Standardinformationsblattes iSd Standardinformations- blattes (§§ 4, § 5 und § 15 PRG und vollständigen Ausfolgung PRG), des Reisevertrages iSd (§ 6 PRG PRG) und der vollständigen ReisedokumenteReisedoku- mente; • die unverzügliche nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen Willenserklärun- gen und Zahlungen zwischen Kunden (Reisenden) und vermitteltem Unternehmen Unterneh- men und umgekehrt (wie z.B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen); • Xxxxxxxxxxxxxx xXx (§ 00 XXX); • die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen sowie Gewährleistung und Schadenersatz bei der Vermittlung ausländischer Reiseveranstalter iSd § 16 PRGvon Verträgen von Veranstaltern oder Leis- tungsträgern, sofern nicht der Nachweis erbracht wirddie ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) haben. Eurotours ist von dieser Haftung befreit, wenn sie gegenüber dem Kunden (Reisenden) nachweist, dass der vermittelte Reiseveranstalter seiner Verpflichtung iSd Veranstalter seinen Verpflichtungen aus dem PRG (§§ 11ff PRG 11 bis 14 PRG) nachkommt.
3.2. Das Reisebüro Eurotours haftet nicht, sofern die vollständigen Informationspflicht und Vertragserstellungspflicht erfüllt wurde, nicht für die Erbringung der von ihm ihr vermittelten bzw. besorgten Leistung.
3.3. Das Reiseunternehmen Eurotours hat dem Kunden (Reisenden) mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut Firmen- wortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers iSd § 6 PRG unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es Euro- tours dies, so haftet es sie dem Kunden (Reisenden) als Veranstalter bzw. Leistungsträger.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rechtsstellung und Haftung. 3.1. Die Haftung des Reisebüros der Eurotours erstreckt sich auf • die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; • die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer vollständigen Information des Kunden sowie der Übergabe (Reisenden) und Ausfolgung des jeweils richtigen Standardinformationsblattes iSd Standardinformati- onsblattes (§§ 4, § 5 und § 15 PRG und vollständigen Ausfolgung PRG), des Reisevertrages iSd (§ 6 PRG PRG) und der vollständigen ReisedokumenteRei- sedokumente; • die unverzügliche nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen Willenserklärun- gen und Zahlungen zwischen Kunden (Reisenden) und vermitteltem Unternehmen Unter- nehmen und umgekehrt (wie z.B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen); • Xxxxxxxxxxxxxx xXx (§ 00 XXX); • die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen sowie Gewährleistung und Schadenersatz bei der Vermittlung ausländischer Reiseveranstalter iSd § 16 PRGvon Verträgen von Veranstaltern oder Leis- tungsträgern, sofern nicht der Nachweis erbracht wirddie ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) haben. Eurotours ist von dieser Haftung befreit, wenn sie gegenüber dem Kunden (Reisenden) nachweist, dass der vermittelte Reiseveranstalter seiner Verpflichtung iSd Veranstalter seinen Verpflich- tungen aus dem PRG (§§ 11ff PRG 11 bis 14 PRG) nachkommt.
3.2. Das Reisebüro Eurotours haftet nicht, sofern die vollständigen Informationspflicht und Vertragserstellungspflicht erfüllt wurde, nicht für die Erbringung der von ihm ihr vermittelten bzw. besorgten Leistung.
3.3. Das Reiseunternehmen Eurotours hat dem Kunden (Reisenden) mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut Firmen- wortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers iSd § 6 PRG unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es Eurotours dies, so haftet es sie dem Kunden (Reisenden) als Veranstalter bzw. Leistungsträger.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rechtsstellung und Haftung. 3.1. Die Haftung des Reisebüros der Eurotours erstreckt sich auf • die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; • die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer vollständigen Information des Kunden sowie der Übergabe (Reisenden) und Ausfolgung des jeweils richtigen Standardinformationsblattes iSd (§§ 4, § 5 und § 15 PRG und vollständigen Ausfolgung PRG), des Reisevertrages iSd (§ 6 PRG PRG) und der vollständigen Reisedokumente; • die unverzügliche nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen Zahlun- gen zwischen Kunden (Reisenden) und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z.B. von - Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen); • Xxxxxxxxxxxxxx xXx (§ 00 XXX); • die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen sowie Gewährleistung und Schadenersatz bei der Vermittlung ausländischer Reiseveranstalter iSd § 16 PRGvon Verträgen von Veranstaltern oder Leistungsträgern, sofern nicht der Nachweis erbracht wirddie ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) haben. Eurotours ist von dieser Haftung befreit, wenn sie gegenüber dem Kunden (Reisenden) nachweist, dass der vermittelte Reiseveranstalter seiner Verpflichtung iSd Veranstalter seinen Verpflichtungen aus dem PRG (§§ 11ff PRG 11 bis 14 PRG) nachkommt.
3.2. Das Reisebüro Eurotours haftet nicht, sofern die vollständigen Informationspflicht und Vertragserstellungspflicht erfüllt wurde, nicht für die Erbringung der von ihm ihr vermittelten bzw. besorgten Leistung.
3.3. Das Reiseunternehmen Eurotours hat dem Kunden (Reisenden) mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (ProduktnamePro- duktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers iSd § 6 PRG unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten detail- lierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es Eurotours dies, so haftet es sie dem Kunden (Reisenden) als Veranstalter bzw. Leistungsträger.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rechtsstellung und Haftung. Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf • die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters Veranstal- ters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; • die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer vollständigen Information des Kunden sowie der Übergabe des jeweils richtigen Standardinformationsblattes iSd § 4, § 5 und § 15 PRG und vollständigen Ausfolgung des Reisevertrages iSd § 6 PRG der vollständigen Reisedokumente; • die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z.B. von Änderungen der vereinbarten verein- barten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen); • Xxxxxxxxxxxxxx xXx § 00 XXX; • die Vermittlung ausländischer Reiseveranstalter iSd § 16 PRG, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass der vermittelte Reiseveranstalter seiner Verpflichtung iSd §§ 11ff PRG nachkommt. Das Reisebüro haftet nicht, sofern die vollständigen Informationspflicht und Vertragserstellungspflicht erfüllt wurde, für die Erbringung der von ihm vermittelten ver- mittelten bzw. besorgten Leistung. .Das Reiseunternehmen Reiseunter- nehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers iSd § 6 PRG unter einem bekanntzugebenbekannt- zugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. LeistungsträgerLeis- tungsträger.
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