Rechtsstreit Musterklauseln

Rechtsstreit. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ist mit der weiteren Interessenwahrnehmung für die AM(S) zu betrauen; dabei ist eine Probono- Vertretung anzustreben. Gegebenenfalls sind auch die zuständigen staatlichen Aufsichtsorgane zu benachrichtigen.
Rechtsstreit. Wenn der Kunde in einen Rechtsstreit verwickelt ist, bei dem es um das e-communications: RMail System geht, wird der Kunde aufgefordert, dies FRAMA und dem LIZENZGEBER mitzuteilen, und FRAMA und der LIZENZGEBER behalten sich das Recht vor, das Registered Email® e-communications: RMail System im Streitfall zu verteidigen.
Rechtsstreit. Jeder auch gerichtliche Rechtsstreit, bei dem der Versicherte einen Anspruch geltend macht oder einen Anspruch abwehrt. Dabei werden alle Folgen von Streitigkeiten, die zusammenhängen, als ein einziger Rechtsstreit betrachtet.
Rechtsstreit. Jede Streitigkeit, bei der der Versicherte einen Anspruch geltend macht oder einen Anspruch abwehrt, auch auf gerichtlichem Weg und im weiteren Sinne jede Strafverfolgung, aufgrund derer sich der versicherte vor einem Straf- oder Ermittlungsgericht verteidigen muss. Dabei werden alle Folgen von Streitigkeiten, die übereinstimmen/zusammenhängen, als ein Rechtsstreit betrachtet.
Rechtsstreit. Jede Meinungsverschiedenheit, die den Versicherten dazu veranlasst, ein Recht geltend zu machen oder sich gegen einen Anspruch zu verteidigen, einschließlich vor einem Gericht. Jede Folge von Meinungsverschiedenheiten, die miteinander in Zusammenhang stehen, gilt als ein einziger Rechtsstreit.
Rechtsstreit. Gemäß Artikel 4 Absatz 6 des oben genannten Karlsruher Übereinkommens vom 23. Januar 1996, vereinbaren die Parteien, dass für die Pflichten dieses Übereinkommens das französische Recht anwendbar ist und dass Rechtsstreite dem örtlich zuständigen Gericht vorgelegt werden.
Rechtsstreit. Gemäß Artikel 4 Absatz 6 des vorerwähnten Karlsruher Übereinkommens vom 23. Januar 1996 vereinbaren die Parteien, dass auf die aus dieser Vereinbarung entstandenen Pflichten deutsches Recht zur Anwendung gelangt und dass Rechtsstreitigkeiten vor das zuständige örtliche Gericht zu bringen sind.
Rechtsstreit. Führt ein Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit, so haben Sie Agria unverzüglich hierüber zu informieren. Führt ein Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit, räumen Sie Agria das Recht ein, Sie vor Rechtinstanzen oder in Schiedsverfahren zu vertreten. Agria ist bevollmächtigt, alle Ihr zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Agria führt den Prozess, der Schadenersatzansprüche im Versicherungsfall betrifft, und bezahlt die dazugehörenden Prozesskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Agria kann die Zahlung der Prozesskosten verweigern, wenn Sie es versäumt haben, uns im Voraus über das Gerichtsverfahren zu informieren. Die Kosten für einen Prozess außerhalb Deutschlands werden bis höchstens ▇.▇▇▇ € erstattet.

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  • Rechtswahl Es gilt deutsches Recht.

  • Rechtsweg Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

  • Rechtsmängel Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

  • Rechtsstreitigkeiten BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH. DIESER ABSCHNITT HAT AUSWIRKUNGEN AUF IHRE RECHTE UND WESENTLICHEN EINFLUSS DARAUF, WIE ANSPRüCHE, DIE SIE UND eCI GEGENEINANDER HABEN, BEGLICHEN WERDEN. Sie und eCI vereinbaren, dass alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zu den Zahlungsdiensten, die Handlungen von eCI oder den Vertretern von eCI beziehen oder daraus entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind.

  • Rechtseinräumung 2.1 Ihr Hardware Auftrag besteht aus folgenden Komponenten: Betriebssystem (wie in Ihrer Konfiguration definiert), Integrierte Software und sämtliches Hardware Equipment (einschließlich Komponenten, Optionen und Ersatzteile) wie im jeweiligen Auftrag angeführt. Ihr Hardware Auftrag kann auch Integrierte Software Optionen enthalten. Integrierte Software Optionen dürfen erst nach Ihrer separaten Bestellung dieser und Ihrer Zustimmung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren aktiviert oder genutzt werden. 2.2 Es wird Ihnen das Recht zur Nutzung des mit der Hardware gelieferten Betriebssystems gemäß den Bestimmungen des/der Lizenzvertrags/Lizenzverträge, der/die mit der Hardware geliefert wird/werden, eingeräumt. Die aktuellen Versionen der Lizenzverträge sind unter ▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇ abrufbar. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung des Betriebssystems und sämtlicher Updates des Betriebssystems, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. 2.3 Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der mit der Hardware gelieferten Integrierten Software gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H und der zugehörigen Dokumentation eingeräumt. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung der Integrierten Software und sämtlicher Updates der Integrierten Software, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der Integrierten Software Optionen, die Sie separat gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H, der entsprechenden Dokumentation und den Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen bestellt haben, eingeräumt. Die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen sind integraler Bestandteil dieses Anhangs H. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung dieser Integrierten Software Optionen und sämtlicher Updates der Integrierten Software Optionen, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Zum vollständigen Verständis der Ihnen für etwaige, von Ihnen separat bestellte Integrierten Software Optionen eingeräumten Lizenzrechte sollten Sie die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen durchlesen. Für den Fall, dass der Rahmenvertrag und die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, gehen die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen vor. 2.4 Das Betriebssystem, die Integrierte Software oder die Integrierten Software Optionen (oder alle drei) können separate Bestandteile enthalten, die in einem Readme-File, einem Notice-File oder in der entsprechenden Dokumentation beschrieben sind und die unter "Open Source" oder ähnlichen Lizenzbestimmungen lizenziert sind. Ihr Recht, das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen gemäß jenen Bestimmungen zu nutzen, wird durch den Rahmenvertrag, samt diesem Anhang H, in keiner Weise beschränkt. Die entsprechenden Bestimmungen zu diesen separaten Bestandteilen können in den Readme-Files, den Notice-Files oder in der mit dem Betriebssystem, der Integrierten Software und den Integrierten Software Optionen mitgelieferten Dokumentation nachgelesen werden. 2.5 Mit der Zahlung für zur Hardware Bestellbaren Services wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs H übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt; jedoch können für bestimmtes Übergebenes Material zusätzliche im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen gelten.