Missbrauch Musterklauseln
Missbrauch. (1) Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu Internetdienst- leistungen sowie das Internet selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere • keine Eingriffe in das BITWORKS-Netz oder in andere Netze vor- zunehmen; • keine Kettenbriefe, SPAM, unerwünschte Werbemails, Compu- terviren, Trojaner oder Worms zu erstellen und/ oder weiterzu- leiten; • die nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten; • keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu spei- chern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermit- teln, zu verbreiten, auf solche Informationen hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks), die o pornographische Schriften im Sinne des § 184 Strafgesetz- buch (StGB) sind o jugendgefährdende Inhalte im Sinne des Jugendmedien- staatsvertrages (JMStV) darstellen, o im Sinne des Strafgesetzbuchs zum Rassenhass aufsta- cheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, o ehrverletzende Äußerungen enthalten, o das Ansehen von BITWORKS schädigen können oder o sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten.
(2) Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche über die Internetdienstleistungen Kenntnis von Inhalten nach vorge- nanntem Absatz (1) erlangen.
(3) BITWORKS ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne jegliche Ansprüche des Kunden zu sperren. Gleiches gilt, wenn der Kunde missbräuchlich im Sinne des Absatze (1) handelt.
(4) Der Kunde hat die einschlägigen Vorschriften zum Daten- schutz und des Schutzes der Privatsphäre Dritter zu beachten. Dabei hat er es insbesondere zu unterlassen, sich Zugang zu fremden Computersystemen zu verschaffen, oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung dienen, sich Zugang zu ei- nem fremden Computersystem zu verschaffen (z.B. Portscans).
(5) Der Kunde hat es zu unterlassen, sich mit Hilfe der im Rah- men des Leistungsangebotes verfügbaren Dienste, Daten oder Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Kunden bestimmt sind.
(6) Der Kunde hat es zu unterlassen, sich mit Hilfe der im Rah- men des Leistungsangebotes verfügbaren Dienste, S...
Missbrauch. Der Kunde erklärt hiermit, dass er sich der Möglichkeit eines Missbrauchs bei der Übermittlung von elektronisch erteilten Aufträgen, z.B. Fälschung oder Verfälschung durch schattenloses Kopieren, Fälschung von Unter- schriften oder Veränderungen am Originalbeleg, bewusst ist. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer bei einem elektronisch übermittelten Auftrag er- geben. Die Bank ist nicht in der Lage, elektronisch eingehende Aufträge auf ihre Echtheit und die Übereinstimmung mit dem Original hin zu überprüfen.
Missbrauch. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benut- zung der Leistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten insbesondere unlaute- re Massenwerbung, Belästigung oder Beunruhigen von Drit- ten, Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmelde- diensten, Hacking (Eindringversuche etc.), Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder von deren Daten und be- trügerische Angriffe (Phishing), Schädigen oder Gefährden der Fernmeldeinfrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche Software, Übermittlung oder Zugänglichmachen rechtswidriger Inhalte. Besteht eine begründete Annahme einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, wird eine sol- che von Betroffenen oder einer Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann IWB die Daten der/des Missbrauchs verdächtigten Kunden den Betroffenen oder den zuständigen Behörden bekannt- geben, die Polizei und/oder andere zuständige Behörden über den Vorfall informieren, die Kunden zur rechts- und ver- tragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbrin- gung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und/oder gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbe- fugtem Zugriff durch Dritte. Der Kunde ergreift Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbrei- tung von rechtswidriger oder sonst wie schädlicher Inhal- te, betrügerische Nachrichten, betrügerische Internetseiten, schädliche Software verwendet wird. IWB übernimmt insbesondere keine Haftung für schädliche Software, Trojaner, Phishing-Angriffen, Spamming, Hacking, Daten-, Virenübertragung und andere Eindringversuche in Computer und andere verwendete Endgeräte, sowie für dadurch verursachte Schäden.
Missbrauch. 6.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherr- lichenden) Inhalte verbreiten und/oder über das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen.
6.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Ketten- briefe, Xxxx- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken.
6.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetan- schluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwa- chung oder Überprüfung dieser Inhalte durch novanetz findet nicht statt.
6.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist nova- netz ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere ist novanetz nicht verantwortlich für fremde Inhalte im Sinne des Teleme- diengesetzes.
6.5 novanetz behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
6.6 Die Nutzung der von novanetz gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiens- ten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet,
6.7 Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur gestattet, wenn Vertragsgegenstand ausdrücklich ein Dienst für Geschäftskunden ist und/oder eine statische IP-Adresse ist.
6.8 Der Kunde wird über seinen Telefonanschluss keine unerlaubte Werbung betreiben oder versenden und auch sonst jede unzumutbare Belästigung Dritter unterlassen, insbesondere wird er keine Massenkommunikation wie Massen- Faxe oder Massen-SMS/-MMS versenden.
6.9 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß den vorstehen- den Regelungen ist novanetz zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages g...
Missbrauch. Die NetCom BW behält sich vor, bei Missbrauch den Dienst einzustellen und den Anschluss ohne vorherige Mitteilung zu sperren.
Missbrauch. 6.1 Jegliche Form des Missbrauchs, insbesondere der Einsatz unlautere Methoden zur Generierung von vermittelten Produktkäufen, ist untersagt. Dies gilt insbesondere für nachstehende Praktiken:
(a) Vortäuschung von Produktkäufen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben;
(b) Irreführende Bewerbung durch Falschangaben zum beworbenen Produkt;
(c) Verwendung unzulässigen Tracking Mechanismen;
(d) Verwendung von rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen zur rechtsverletzenden Generierung von vermittelten Produktkäufen (z.B. in Suchmaschinen);
(e) Täuschungshandlungen jeder Art, insbesondere die Suggestion, bei der Website oder der mobilen Applikation des Publishers handele es sich um eine unmittelbare Seite oder Applikation von QVC;
(f) Ansprechen potentieller Kunden im Rahmen von Kommunikation, die als unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG oder einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu qualifizieren ist;
6.2 Produktkäufe, die missbräuchlich generiert und vermittelt wurden, begründen keinen Vergütungsanspruch des Publishers. Bereits erhaltene Vergütungen sind zurück zu gewähren.
6.3 Für den Fall eines Missbrauchs behält sich QVC vor, den Account des Publishers umgehend zu sperren. Je nach Schwere des Missbrauchs begründet ein solcher zudem das Recht von QVC, den Teilnahmevertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.
6.4 QVC behält sich ferner vor, gegenüber dem Publisher eine angemessene Vertragsstrafe zu verhängen. Der Publisher verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
Missbrauch. Dienstleistungen dürfen nicht missbräuchlich, d.h. in vertrags- bzw. rechtswidriger Weise, verwendet werden. Als Miss- brauch gilt insbesondere
a) eine nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Dienstleistungen;
b) ein Weiterverkauf oder unentgeltliche Überlassung von Dienstleistungen;
c) die Verwendung von Dienstleistungen zur Terminierung von Anrufen auf dem Mobilfunknetz von ALDI SUISSE MOBILE mittels GSM-Gateways oder ähnlichen Ausrüs- tungen;
d) die Herstellung von Dauerverbindungen sowie von Ver- bindungen, die direkte oder indirekte Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben;
e) die Weiterleitung von Verbindungen auf Kurz- oder Mehr- wertdienstnummern;
f) die Verbreitung von Massenwerbung oder schädlicher Software;
g) der Anschluss von nicht kompatiblen Geräten an die Inf- rastruktur von ALDI SUISSE MOBILE;
h) der unerlaubte Zugriff auf oder die unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen;
i) eine übermässige Nutzung, die zu einer System- oder Netzwerküberlastung führen kann. Ein Weiterverkauf oder die Überlassung von Dienstleistungen an Dritte darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ALDI SUISSE MOBILE erfolgen. Dritte im Sinne dieser Rege- lung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Der Kunde hat ALDI SUISSE MOBILE für Ansprüche Dritter schadlos zu halten, die auf eine missbräuchliche Verwendung der Dienstleistungen durch den Kunden zurückzuführen sind. Bei einem Missbrauch zu Lasten des Kunden ist ALDI SUISSE MOBILE sofort zu benachrichtigen.
Missbrauch. Unter Missbrauch wird insbesondere die Nutzung einer Rufnummer oder die Bereitstellung eines Dienstes verstanden, welche gegen die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen der einzelnen Länder oder die mit dtms vertraglich vereinbarten Bestimmungen verstößt. Eine zweckentfremdete Nutzung einer Rufnummer, insbesondere in Bezug auf den mit der Service-Rufnummer angebotenen Dienst ist als Missbrauch zu verstehen. Hierzu zählt u.a. die Verwen- dung einer Rufnummer, welche nicht für Massenverkehr ausgelegt ist, für Masscalling-Dienste. Eingeschlossen sind außerdem z.B. Entertainment oder Erotik-Dienste, welche auf Rufnummern oder Rufnummerngassen bereitgestellt werden, die nicht explizit für diese Dienste verwendet werden dürfen sowie das Angebot von Dialer-Diensten in hier- für nicht vorgesehene Gassen. Darüber hinaus liegt Missbrauch vor, wenn Rufnummern zur Begehung von in Deutschland unter Strafe gestellten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten verwendet werden. Wird seitens des nationalen Regulierers, einer national zuständigen Behörde, eines dtms-Zuführungspartners oder dtms der Missbrauch einer Rufnummer oder eines Dienstes festgestellt, so ist dtms berechtigt den Dienst abzuschal- ten. Gleiches gilt bei einem hinreichenden Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Rufnummer. Ein Recht auf Schadensersatz des Kunden ist hierbei auf vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten von dtms beschränkt. Jeder Verstoß gegen die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Regelungen oder gesetzlichen Bestimmungen führt zu einer Verpflichtung des Kunden, eine Vertragsstrafe von bis zu 20.000 Euro zu entrichten. dtms behält sich die Geltendmachung weitergehender Schäden vor. dtms ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen gegen Zahlungsansprü- che des Kunden aufzurechnen.
Missbrauch. Dienstleistungen dürfen nicht missbräuchlich, d.h. in vertrags- bzw. rechtswidriger Weise, verwendet werden. Als Miss- brauch gilt insbesondere
a) eine nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Dienstleistungen;
b) ein Weiterverkauf oder unentgeltliche Überlassung von Dienstleistungen;
c) die Verwendung von Dienstleistungen zur Terminierung von Anrufen auf dem Mobilfunknetz von Sunrise mittels GSM-Gateways oder ähnlichen Ausrüstungen;
d) die Herstellung von Dauerverbindungen sowie von Ver- bindungen, die direkte oder indirekte Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben;
e) die Weiterleitung von Verbindungen auf Kurz- oder Mehr- wertdienstnummern;
f) die Verbreitung von Massenwerbung oder schädlicher Software;
g) der Anschluss von nicht kompatiblen Geräten an die Inf- rastruktur von Sunrise;
h) der unerlaubter Zugriff auf oder die unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen;
i) eine übermässige Nutzung, die zu einer System- oder Netzwerküberlastung führen kann. Ein Weiterverkauf oder die Überlassung von Dienstleistungen an Dritte darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sunrise erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Der Kunde hat Sunrise für Ansprüche Dritter schadlos zu hal- ten, die auf eine missbräuchliche Verwendung der Dienstleis- tungen durch den Kunden zurückzuführen sind. Bei einem Missbrauch zu Lasten des Kunden ist Sunrise sofort zu be- nachrichtigen.
Missbrauch. Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung einer Dienstleistung, wird eine solche von Betroffenen oder einer Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, können die tb.glarus die Daten der des Missbrauchs ver- dächtigten Kunden den Betroffenen oder den zuständigen Behörden bekannt geben, den Polizei und/oder andere zuständige Behörden über den Vorfall informieren, den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und/oder gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Die tb.glarus können die glei- chen Massnahmen treffen, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass der Kunde den Ver- trag verletzt oder verletzen wird oder wenn der Kunde bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat.