Redundante Wegeführung von A1 Ether Link MP Services Musterklauseln

Redundante Wegeführung von A1 Ether Link MP Services. Die redundante Wegeführung steht nur für A1 Ether Link MP Services mit der Serviceklasse Premium zur Verfügung. Bei der redundanten Wegeführung werden jeweils zwei A1 Ether Link MP Services von zwei A1 Ether Link Anschlüssen zu zwei (Haupt-) A1 Ether Link Anschlüssen getrennt durch das Netz von A1 geführt. Durch technische Maßnahmen wird sichergestellt, dass diese beiden A1 Ether Link MP Services nicht über gleiche Einrichtungen und Verbindungen innerhalb des A1 Netzes geführt werden. Im Störungsfall kann das Kundenequipment den Datenverkehr auf das jeweils redundante A1 Ether Link MP Service routen. Die Aufteilung des Datenverkehrs erfolgt durch das Kundenequipment. Bei Wartungsarbeiten durch A1 wird sichergestellt, dass nicht zwei zusammengehörige Einrichtungen und Anschlussleitungen gleichzeitig gewartet werden. Die Bestellung und Herstellung der redundanten Wegeführung kann sowohl gleichzeitig mit der Herstellung des A1 Ether Link MP Services als auch nachträglich erfolgen. In beiden Fällen fällt für die Herstellung ein einmaliges Entgelt an. Eine nachträgliche Herstellung einer redundanten Wegeführung kann mit einem Austausch des Equipments von A1 sowie Serviceunterbrechungen verbunden sein. Zur Realisierung der redundanten Wegeführung von A1 Ether Link MP Services (siehe Abbildung 2) werden jeweils zwei A1 Ether Link MP Services voneinander getrennt durch das Netz von A1 geführt, wobei sowohl der Erst- als auch der Zweitweg an den Kundenstandorten auf getrennten Einrichtungen enden. Die beiden A1 Ether Link MP Services müssen nicht gleichwertig sein, sondern können mit einer unterschiedlichen Bandbreite eingerichtet werden. Abbildung 2: Redundante Wegeführung Beide A1 Ether Link MP Services können bei der redundanten Wegeführung vom Kunden gleichzeitig mit der jeweils vollen Bandbreite genutzt werden. Im Störungsfall steht jedoch nur die Bandbreite eines A1 Ether Link MP Services zur Verfügung. Die mittlere Verfügbarkeit eines zusammengehörigen A1 Ether Link MP Service Paares (Verfügbarkeit von mindestens einem von zwei zusammengehörigen A1 Ether Link MP Services) beträgt 99,95 % pro Kalenderjahr.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.