EINMALIGES ENTGELT Musterklauseln

EINMALIGES ENTGELT. Für die Einrichtung oder Freischaltung von SIP-Trunk-Dienste schuldet der Kunde ein einmaliges Entgelt (Aktivierungsentgelt). Einmalige Entgelte sind mit Leistungsbeginn zur Zahlung fällig.
EINMALIGES ENTGELT. Für die Installation von TK-Equipment und/oder die Einrichtung oder Freischaltung von Services schuldet der Kunde ein einmaliges Entgelt (Aktivierungsentgelt).