REGELMÄSSIGE ENTGELTE. Für die Überlassung von TK-Equipment und/oder die Servicebereitstellung hat der Kunde ab Leistungsbeginn pro Abrechnungszeitraum (Punkt 9.2) ein regelmäßiges Entgelt zu bezahlen. Das regelmäßige Entgelt besteht aus
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REGELMÄSSIGE ENTGELTE. Für die Überlassung von IT/TK-Equipment und/oder die Servicebereitstellung hat der Kunde ab Leistungsbeginn pro Abrechnungszeitraum (Punkt 9.29.1.) ein regelmäßiges Entgelt zu bezahlen. Das regelmäßige Entgelt besteht aus
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REGELMÄSSIGE ENTGELTE. Für die Überlassung von IT/TK-Equipment und/oder die Servicebereitstellung hat der Kunde ab Leistungsbeginn pro Abrechnungszeitraum (Punkt 9.211.1.) ein regelmäßiges Entgelt zu bezahlen. Das regelmäßige Entgelt besteht aus
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