Nutzung von Software. 4.5.1. Überlässt Tele2 dem Kunden Software, so ist der Kunde als Lizenznehmer verpflichtet, bei Nutzung der Software die jeweils bestehenden Nutzungsbestimmungen (Umfang der Rechtseinräumung durch Tele2 oder Dritte) einzuhalten. Diese werden dem Kunden in Originalsprache zur Verfügung gestellt.
Nutzung von Software. 4.5.1. Überlässt Drei dem Kunden Software, so ist der Kunde verpflichtet, bei Nutzung der Software die jeweils bestehenden Nutzungsbestimmungen (Umfang der Rechtseinräumung durch Drei oder Dritte) einzuhalten. Diese werden dem Kunden in Originalsprache zur Verfügung gestellt.
Nutzung von Software. Für sämtliche gelieferte Software gelten die Allgemeinen Bedingun- gen für die Nutzungsüberlassung von Software der Heidelberger Druckmaschinen AG.
Nutzung von Software. Für sämtliche gelieferte Software gelten die gültigen Allgemeinen Be- dingungen für die Nutzungsüberlassung von Software der Heidelber- ger Druckmaschinen AG.
Nutzung von Software. 4.5.1 Überlässt Castelli Networks dem Kunden Software, so ist der Kunde als Lizenznehmer verpflichtet, bei Nutzung der Software die jeweils bestehenden Nutzungsbestimmungen (Umfang der Rechtseinräumung durch Castelli Networks oder Dritte) einzuhalten. Diese werden dem Kunden in Deutsch oder Englisch zur Verfügung gestellt.
Nutzung von Software. 14.1 Soweit Software in der Lieferung der Ersatzteile enthalten ist, gewährt MIKRON, soweit hierzu berechtigt, dem Kunden das nicht- ausschließliche, nicht-übertragbare Recht, die Software einschließlich Objektcode und der mitgelieferten Dokumentation (zusammen die “Lizenzsoftware”) nur für und im Zusammenhang mit dem Vertrag zu nutzen und verwerten. Die Lizenzsoftware darf nicht an mehr als einem System genutzt werden.
Nutzung von Software. 14.1 §Sofern im Lieferumfang des Werkzeugs Software enthalten ist, räumt MIKRON TOOL dem Kunden, soweit berechtigt, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung und Verwertung der Software einschließlich des Objektcodes und der mitgelieferten Unterlagen (zusammen die „Lizenzierte Software“) ausschließlich für und im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung des von MIKRON TOOL gelieferten Werkzeugs ein. Die lizenzierte Software darf nur auf dem betreffenden Werkzeugsystem verwendet werden.
Nutzung von Software. 4.4.1 Überlässt STW dem Kunden Software, so ist der Kunde als Lizenznehmer verpflichtet, bei Nutzung der Soft- ware die jeweils bestehenden Nutzungsbedingungen (Umfang der Rechtseinräumung durch STW oder Drit- te) einzuhalten. Diese werden dem Kunden in Original- sprache zur Verfügung gestellt.
Nutzung von Software. 4.5.1 Überlässt Tele2 dem Kunden Software, so ist der Kunde als Lizenznehmer verpflichtet, bei Nutzung der Software die jeweils Beginn von Arbeiten auf die Lage verdeckter Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ähnlicher Einrichtungen vor Ort hinzuweisen und für einen Erdungsanschluss zu sorgen.
Nutzung von Software. 6.1. Die Nutzungsrechte und Beschränkungen des Kunden richten sich nach §§ 69a ff UrhG. Die Nutzung der Software ist jedoch auf die Anzahl der Rechner beschränkt, für die eine Lizenz gewährt wurde. Bei Anfertigung von Sicherungskopien ist der Kunde verpflichtet, die Warenbezeichnungen oder Urheberrechtsvermerke von NWC zu reproduzieren und an der betreffenden Kopie anzubringen.