Entgelte, Abrechnung. InterCard erhält vom VU für die von ihr erbrachten Dienstleistungen die jeweils vereinbarten Entgelte. Abweichend von § 675f Abs. 5 Satz 2 BGB ist die Erhe- bung von Entgelten für die Erfüllung von Nebenpflichten nach §§675c bis 676c BGB zulässig. Für im Vertrag nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag oder im mutmaßlichen Interesse des VU ausgeführt werden und die nur gegen eine Vergü- tung zu erwarten sind, kann InterCard die Entgelthöhe nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Ent- gelte Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung durch InterCard („Billing“) erfolgt monatlich in der vereinbarten Transaktionswährung der Terminalstandorte am Ende eines Abrechnungsmonats.
Entgelte, Abrechnung. 8.1. EINMALIGES ENTGELT: Für die Installation von TK-Equipment und/oder die Einrichtung oder Freischaltung von Services schuldet der Kunde ein einmaliges Entgelt (Aktivierungsentgelt).
Entgelte, Abrechnung. 8.1. EINMALIGES ENTGELT: Für die Installation von IT/TK-Equipment und/oder die Einrichtung oder Freischaltung von Services schuldet der Kunde ein einmaliges Entgelt (Aktivierungsentgelt).
Entgelte, Abrechnung. 10.1 Hat der Käufer Einwendungen gegen berechnete Entgelte, sind diese unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
10.2 Der Verkäufer ist im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen zur Verarbeitung und Verwendung der vom Käufer übermittelten Daten zu Zwecken der Abrechnung berechtigt.
10.3 Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes sowie sonstiger Ansprüche bleibt unberührt.
10.4 Befindet sich der Käufer mit Zahlungen nach diesem Vertrag seit mehr als 30 Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer ohne weitere Mahnung berechtigt, den Zugang des Käufers zur Software sowie der im Zusammenhang mit dem Roboter verwendeten Software zeitweise, teilweise oder ganz zu sperren.
10.5 Der Käufer kann gegenüber Forderungen des Verkäufers mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, sofern die Forderungen des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, sofern die Forderungen nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Entgelte, Abrechnung. 5.1 Die Entgelte für die Abstellung und für das Handling und ihre Berechnungsgrundsätze sind im aktuellen Preisblatt geregelt. Die darin angegebenen Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
5.2 Es sind jeweils die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preise und Berechnungsgrundsätze maßgebend. Änderungen gibt DB Cargo ihren Kunden 20 Tage vor dem Inkrafttreten bekannt.
5.3 Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt durch Rechnung.
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