Common use of Regeln der Prüfung Clause in Contracts

Regeln der Prüfung. Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Regeln: (1) Sie ist stets auf der Basis einer ausreichend großen Zahl abgrenzbarer Risiken durchzuführen. Der Versicherer wendet darüber hinaus die anerkannten Grundsätze der Versicherungs-Mathematik und Versicherungs-Technik an. (2) Versicherungs-Verträge, die nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen einen (3) gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden bei der Überprüfung in Risikogruppen zusammengefasst. (4) Im Rahmen der Prüfung vergleichen wir, ob sich • die technischen Berechnungs-Grundlagen (z.B. Sterbetafeln, Krankenhaus-Statistiken) zur Ermittlung der erwarteten Schaden-Aufwendungen, • die in den Risikogruppen beobachtete gegenüber der in den technischen Berechnungs-Grundla- gen kalkulierte Anzahl von Leistungsfällen bzw. die durchschnittlichen Schaden-Aufwendungen je Leistungsfall, verändert haben. Es dürfen hierbei nur Änderungen berücksichtigt werden, die sich seit der letzten Kalkulation der Beiträge ergeben haben. Der Ansatz für Gewinn sowie individuelle Beitragszu- und - abschläge bleiben außer Betracht. (5) Von einer Beitrags-Anpassung wird abgesehen, wenn nach übereinstimmender Beurteilung durch uns und den Treuhänder die Veränderung der Versicherungs-Leistungen als nur vorübergehend anzusehen ist. (6) Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen unternehmens-interne und unternehmens-über- greifende Daten in Betracht; unternehmens-übergreifende Daten werden u.a. von der Deutschen Aktuar Vereinigung (DAV) bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Ver- fügung gestellt.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Regeln der Prüfung. Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Regeln: (1) Sie ist stets auf der Basis einer ausreichend großen Zahl abgrenzbarer Risiken durchzuführen. Der Versicherer wendet Wir wenden darüber hinaus die anerkannten Grundsätze der Versicherungs-Mathematik Versicherungsmathematik und Versicherungs-Technik Versicherungstechnik an. (2) Versicherungs-VerträgeVersicherungsverträge, die nach versicherungs-mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen einen (3) einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden bei der Überprüfung in Risikogruppen zusammengefasst. (43) Im Rahmen der Prüfung vergleichen wir, ob sich • die technischen Berechnungs-Grundlagen Berechnungsgrundlagen (z.B. Sterbetafeln, Krankenhaus-StatistikenKrankenhausstatistiken) zur Ermittlung der erwarteten Schaden-AufwendungenSchadenaufwendungen, • die in den Risikogruppen beobachtete gegenüber der in den technischen Berechnungs-Grundla- gen Berechnungsgrund- lagen kalkulierte Anzahl von Leistungsfällen bzw. die durchschnittlichen Schaden-Aufwendungen Schadenaufwendun- gen je Leistungsfall, verändert haben. Es dürfen hierbei nur Änderungen berücksichtigt werden, die sich seit der letzten Kalkulation der Beiträge ergeben haben. Der Ansatz für Gewinn sowie individuelle Beitragszu- und - abschläge bleiben außer Betracht. (54) Von einer Beitrags-Anpassung Beitragsanpassung wird abgesehen, wenn nach übereinstimmender Beurteilung durch uns und den Treuhänder die Veränderung der Versicherungs-Leistungen Versicherungsleistungen als nur vorübergehend anzusehen ist. (65) Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen unternehmens-interne unternehmensinterne und unternehmens-über- unternehmensüber- greifende Daten in Betracht; unternehmens-übergreifende unternehmensübergreifende Daten werden u.a. von der Deutschen Aktuar Vereinigung (DAV) bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Ver- fügung Verfügung gestellt.

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Samples: Jagdversicherungspaket

Regeln der Prüfung. Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Regeln: (1) Sie ist stets auf der Basis einer ausreichend großen Zahl abgrenzbarer abgrenzba- rer Risiken durchzuführen. Der Versicherer wendet Wir wenden darüber hinaus die anerkannten Grundsätze der Versicherungs-Mathematik Versicherungsmathematik und Versicherungs-Technik Versicherungstechnik an. (2) Versicherungs-VerträgeVersicherungsverträge, die nach versicherungs-mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen einen (3) einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden bei der Überprüfung in Risikogruppen zusammengefasst. (43) Im Rahmen der Prüfung vergleichen wir, ob sich • die technischen Berechnungs-Grundlagen Berechnungsgrundlagen (z.B. Sterbetafeln, Krankenhaus-StatistikenKranken- hausstatistiken) zur Ermittlung der erwarteten Schaden-AufwendungenSchadenaufwendungen, • die in den Risikogruppen beobachtete gegenüber der in den technischen Berechnungs-Grundla- gen techni- schen Berechnungsgrundlagen kalkulierte Anzahl von Leistungsfällen bzw. die durchschnittlichen Schaden-Aufwendungen Schadenaufwendungen je Leistungsfall, verändert haben. Es dürfen hierbei nur Änderungen berücksichtigt werdenwer- den, die sich seit der letzten Kalkulation der Beiträge ergeben haben. Der Ansatz für Gewinn sowie individuelle Beitragszu- und - abschläge bleiben außer Betracht. (54) Von einer Beitrags-Anpassung Beitragsanpassung wird abgesehen, wenn nach übereinstimmender Beurteilung durch uns und den Treuhänder die Veränderung der Versicherungs-Leistungen Versicherungsleistungen als nur vorübergehend anzusehen ist. (65) Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen unternehmens-interne unternehmensinterne und unternehmens-über- greifende unternehmensübergreifende Daten in Betracht; unternehmens-übergreifende unternehmensüber- greifende Daten werden u.a. von der Deutschen Aktuar Vereinigung (DAV) bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Ver- fügung Verfügung gestellt.

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Samples: Versicherungsbedingungen