Regelung von Streitigkeiten. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Hochschule zu versuchen.
Regelung von Streitigkeiten. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrages wird ein Streitschlichtungsgremi- um gebildet, für das die vertragsschließenden Gemeinden je drei Vertreter bestim- men. Die Stadtverordnetenversammlung soll einem Vorschlag des Streitschlichtungsgre- miums folgen.
Regelung von Streitigkeiten. Diese Vereinbarung wurde im Geist der Gleichberechtigung und Vertragstreue getroffen. Auftretende Unstimmigkeiten sind in diesem Sinne gütlich zu regeln.
Regelung von Streitigkeiten. Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Industrie- und Handelskammer zu versuchen.
Regelung von Streitigkeiten. Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Schule, der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer zu versuchen.
Regelung von Streitigkeiten. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrages wird ein Streitschlichtungsgremium gebildet, für das die vertragsschließenden Gemeinden je 3 Vertreter bestimmen. Der Ortsbürgermeister vertritt für die Dauer von 5 Jahren die eingegliederte Gemeinde Böhne in verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrages. Die Stadtverordnetenversammlung soll einem Vorschlag des Streitschlichtungsgremiums folgen.
Regelung von Streitigkeiten. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrages wird ein Streitschlichtungsgremium gebildet, für das die vertragsschließenden Gemeinden je 3 Vertreter bestimmen. Der Ortsbürgermeister vertritt für die Dauer von 5 Jahren die eingegliederte Gemeinde Semlin in verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrages. Die Stadtverordnetenversammlung soll einem Vorschlag des Streitschlichtungsgremiums folgen.
Regelung von Streitigkeiten. Vorstehende Vereinbarung ist im Geiste der Gleichberechtigung und Vertragstreue getroffen worden. Auftretende Fragen sind in diesem Geiste gütlich zu klären.
Regelung von Streitigkeiten. Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Berufsbildenden Schulen II Northeim zu versuchen.
Regelung von Streitigkeiten. Diese Vereinbarung wurde im Geist der Gleichberechtigung und Vertragstreue ge- troffen. Auftretende Unstimmigkeiten sind in diesem Sinne gütlich zu regeln. Können Meinungsverschiedenheiten bis zum In-Kraft-Treten der Vereinbarung zwi- schen den Vertragspartnern nicht einvernehmlich geregelt werden, ist die Kommu- nalaufsichtsbehörde anzurufen.