Common use of Regionale Geschäftsstelle (RGS) Clause in Contracts

Regionale Geschäftsstelle (RGS). Aufgabe der RGS ist die Nutzung des Angebots von GBP und umfasst alle Belange der TeilnehmerInnen- bezogenen Abwicklung und der Maßnahmenbetreuung. Die RGS ist verpflichtet eine(n) MaßnahmenbetreuerIn für GBP zu bestimmen (vgl. Homepage – GBP-RGS-MaßnahmenbetreuerInnen). Der / die Maßnahmen- betreuerIn ist AnsprechpartnerIn auf Seiten des AMS für die beauftragten Förderungsnehmer in allen administrativen Angelegenheiten, die keine vertragsändernde Wirkung haben (z.B. Nachbesetzung von Transitarbeitsplätzen) und AnsprechpartnerIn für Anliegen und Beschwerden der TeilnehmerInnen. Auffallende Mängel in der Projektdurchführung sind an die Landesgeschäftsstelle weiterzuleiten. Die Maßnahmenbetreuung der TeilnehmerInnen erfolgt während der GBP-Maßnahme durch die für die Maßnahme / Veranstaltung zuständige MitarbeiterInnen der RGS. Der Förderungsnehmer hat laufend folgende Aktivitäten zu setzen: o Regelmäßige Kommunikation und Information in Bezug auf die Projektabwicklung o Rückmeldung in Form der individuellen Betreuungsberichte o Rechtzeitige Meldung des Endes eines Dienstverhältnisses o Nutzung des eAMS-Xxxxxx Die genauen Details der Zusammenarbeit des Förderungsnehmers und der Regionalen Geschäftsstelle (Zuweisung, Informationsaustausch, Kontaktpersonen, Jour Fixe, etc.), insbesondere auch in Hinblick auf eine rechtzeitige Information über das bevorstehende Ende einer Transitbeschäftigung, sind schriftlich zu vereinbaren. Diese Vereinbarung ist der LGS in Kopie zu übermitteln. In dieser Vereinbarung sind folgende Punkte zu regeln: o Bedarfsmeldung – freie Transitarbeitsplätze o Zuweisung(en) durch die RGS o Infotage / Jobbörsen o Kontaktperson(en) – evtl. mit Vertretungsregelung bei Krankheit, Urlaub … o Regelmäßige JF o Regelung bzgl. evtl. Verlängerungsansuchen o Regelung bzgl. Schnuppertag /-praktika o Informationsfluss bei bevorstehender Beendigung eines Arbeitsverhältnisses o Vorgehensweise bzgl. job-ready-Meldung von TAK (Abschlussbericht, Inserat, Lebenslauf - vorzeitige Übermittlung) o Unterstützung der TAK im Hinblick auf die Anlegung eines eigenen eAMS-Xxxxxx o Fristen bzgl. der Ausgabe eines vom AMS erstellten Informationsblattes an TAK, die voraussichtlich keine Arbeitsaufnahme aus dem Projekt haben werden, das auf die notwendigen Schritte nach dem geförderten Arbeitsverhältnis verweist (AL-Meldung etc.) o Meldung freie Trainingsplätze für BBEN-KundInnen bzw. für Personen mit niedrigen Arbeitsmarktchancen

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Regionale Geschäftsstelle (RGS). Aufgabe der RGS ist die Nutzung des Angebots von GBP und umfasst alle Belange der TeilnehmerInnen- Teilnehmer_innen- bezogenen Abwicklung und der Maßnahmenbetreuung. Die RGS ist verpflichtet eine(n) MaßnahmenbetreuerIn für GBP zu bestimmen (vgl. Homepage – GBP-RGS-MaßnahmenbetreuerInnenMaßnahmenbetreuer_innen). Der / die Maßnahmen- betreuerIn betreuer_in ist AnsprechpartnerIn Ansprechpartner_in auf Seiten des AMS für die beauftragten Förderungsnehmer in allen administrativen Angelegenheiten, die keine vertragsändernde Wirkung haben (z.B. Nachbesetzung von Transitarbeitsplätzen) und AnsprechpartnerIn Ansprechpartner_in für Anliegen und Beschwerden der TeilnehmerInnenTeilnehmer_innen. Auffallende Mängel in der Projektdurchführung sind an die Landesgeschäftsstelle weiterzuleiten. Die Maßnahmenbetreuung der TeilnehmerInnen Teilnehmer_innen erfolgt während der GBP-Maßnahme durch die für die Maßnahme / Veranstaltung zuständige MitarbeiterInnen Mitarbeiter_innen der RGS. Der Förderungsnehmer hat laufend folgende Aktivitäten zu setzen: o Regelmäßige Kommunikation und Information in Bezug auf die Projektabwicklung o Rückmeldung in Form der individuellen Betreuungsberichte o Rechtzeitige Meldung des Endes eines Dienstverhältnisses o Nutzung des eAMS-Xxxxxx Die genauen Details der Zusammenarbeit des Förderungsnehmers und der Regionalen Geschäftsstelle (Zuweisung, Informationsaustausch, Kontaktpersonen, Jour Fixe, etc.), insbesondere auch in Hinblick auf eine rechtzeitige Information über das bevorstehende Ende einer Transitbeschäftigung, sind schriftlich zu vereinbaren. Diese Vereinbarung ist der LGS in Kopie zu übermitteln. In dieser Vereinbarung sind folgende Punkte zu regeln: o Bedarfsmeldung – freie Transitarbeitsplätze o Zuweisung(en) durch die RGS o Infotage / Jobbörsen o Kontaktperson(en) – evtl. mit Vertretungsregelung bei Krankheit, Urlaub … o Regelmäßige JF o Regelung bzgl. evtl. Verlängerungsansuchen o Regelung bzgl. Schnuppertag /-praktika o Informationsfluss bei bevorstehender Beendigung eines Arbeitsverhältnisses o Vorgehensweise bzgl. job-ready-Meldung von TAK (Abschlussbericht, Inserat, Lebenslauf - vorzeitige Übermittlung) o Unterstützung der TAK im Hinblick auf die Anlegung eines eigenen eAMS-Xxxxxx o Fristen bzgl. der Ausgabe eines vom AMS erstellten Informationsblattes an TAK, die voraussichtlich keine Arbeitsaufnahme aus dem Projekt haben werden, das auf die notwendigen Schritte nach dem geförderten Arbeitsverhältnis verweist (AL-Meldung etc.) o Meldung freie Trainingsplätze für BBEN-KundInnen bzw. für Personen mit niedrigen ArbeitsmarktchancenKund_innen

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