Common use of Reines Ausführungsgeschäft (Execution-Only) Clause in Contracts

Reines Ausführungsgeschäft (Execution-Only). Die Bank führt grundsätzlich Aufträge des Kunden zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen lediglich aus. Die Bank prüft daher nicht, ob die vom Kunden einge- reichten Aufträge für ihn angemessen bzw. geeignet sind. Das heißt, dass die Bank keine Prüfung vornimmt, ob der Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit den erworbenen Anteilen angemessen beurteilen zu können. Es wird seitens der Bank gegenüber dem Kunden keinerlei Beratung beim Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen durchgeführt. Die Bank geht davon aus, dass der Kunde seine Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen nur nach einer individuellen und sachgerechten Beratung erteilt. Ein Vermittler wird ausschließlich im eigenen Namen tätig und ist insbesondere hinsichtlich der Beratung auch dann kein Erfüllungsgehilfe der Bank, wenn er mit dieser einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat. Das Vertragsverhältnis aus der Depoteröffnung ist auf den/die Depotinhaber und die Bank beschränkt. Dritte (insbesondere Vermittler) sind nicht Vertragspartei, selbst wenn sie im Depotan- trag oder in den übrigen Vertragsdokumenten benannt werden.

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reines Ausführungsgeschäft (Execution-Only). Die Bank führt grundsätzlich Aufträge des Kunden zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen lediglich aus. Die Bank prüft daher nicht, ob die vom Kunden einge- einge­ reichten Aufträge für ihn angemessen bzw. geeignet sind. Das heißt, dass die Bank keine Prüfung vornimmt, ob der Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit den erworbenen Anteilen angemessen beurteilen zu können. Es wird seitens der Bank gegenüber dem Kunden keinerlei Beratung beim Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen durchgeführt. Die Bank geht davon aus, dass der Kunde seine Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen nur nach einer individuellen und sachgerechten Beratung erteilt. Ein Vermittler wird ausschließlich im eigenen Namen tätig und ist insbesondere hinsichtlich der Beratung auch dann kein Erfüllungsgehilfe der Bank, wenn er mit dieser einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat. Das Vertragsverhältnis aus der Depoteröffnung ist auf den/die Depotinhaber und die Bank beschränkt. Dritte (insbesondere Vermittler) sind nicht Vertragspartei, selbst wenn sie im Depotan- Depotan­ trag oder in den übrigen Vertragsdokumenten benannt werden.

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Samples: Depotführung, Discount Agreement

Reines Ausführungsgeschäft (Execution-Only). Die Bank führt grundsätzlich Aufträge des Kunden zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen lediglich aus. Die Bank prüft daher nicht, ob die vom Kunden einge- reichten eingereichten Aufträge für ihn angemessen bzw. geeignet sind. Das heißt, dass die Bank keine Prüfung Prü- fung vornimmt, ob der Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügtver- fügt, um die Risiken im Zusammenhang mit den erworbenen Anteilen angemessen beurteilen beur- teilen zu können. Es wird seitens der Bank gegenüber dem Kunden keinerlei Beratung beim Kauf, Verkauf Ver- kauf oder Tausch von Anteilen durchgeführt. Die Bank geht davon aus, dass der Kunde seine Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen nur nach einer individuellen und sachgerechten Beratung erteilt. Ein Vermittler wird ausschließlich im eigenen Namen tätig und ist insbesondere hinsichtlich hinsicht- lich der Beratung auch dann kein Erfüllungsgehilfe der Bank, wenn er mit dieser einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat. Das Vertragsverhältnis aus der Depoteröffnung ist auf den/die Depotinhaber und die Bank beschränkt. Dritte (insbesondere Vermittler) sind nicht Vertragspartei, selbst wenn sie im Depotan- trag Depotantrag oder in den übrigen Vertragsdokumenten Vertrags- dokumenten benannt werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Reines Ausführungsgeschäft (Execution-Only). Die Bank führt grundsätzlich Aufträge des Kunden zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen lediglich aus. Die Bank prüft daher nicht, ob die vom Kunden einge- reichten eingereichten Aufträge für ihn angemessen bzw. geeignet sind. Das heißt, dass die Bank keine Prüfung Prü- fung vornimmt, ob der Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügtver- fügt, um die Risiken im Zusammenhang mit den erworbenen Anteilen angemessen beurteilen beur- teilen zu können. Es wird seitens der Bank gegenüber dem Kunden keinerlei Beratung beim Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen durchgeführt. Die Bank geht davon aus, dass der Kunde seine Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen nur nach einer individuellen und sachgerechten Beratung erteilt. Ein Vermittler wird ausschließlich im eigenen Namen tätig und ist insbesondere hinsichtlich hinsicht- lich der Beratung auch dann kein Erfüllungsgehilfe der Bank, wenn er mit dieser einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat. Das Vertragsverhältnis aus der Depoteröffnung ist auf den/die Depotinhaber und die Bank beschränkt. Dritte (insbesondere Vermittler) sind nicht Vertragspartei, selbst wenn sie im Depotan- trag oder in den übrigen Vertragsdokumenten benannt werden.einen

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung

Reines Ausführungsgeschäft (Execution-Only). Die Bank führt grundsätzlich Aufträge des Kunden zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen lediglich aus. Die Bank prüft daher nicht, ob die vom Kunden einge- reichten Aufträge für ihn angemessen bzw. geeignet sind. Das heißt, dass die Bank keine Prüfung vornimmt, ob der Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit den erworbenen Anteilen angemessen beurteilen zu können. Es wird seitens der Bank gegenüber dem Kunden keinerlei Beratung beim Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen durchgeführt. Die Bank geht davon aus, dass der Kunde seine Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anteilen nur nach einer individuellen und sachgerechten Beratung erteilt. Ein Vermittler der Bank wird ausschließlich hinsichtlich der Beratung ausschließ- lich im eigenen Namen tätig und ist insbesondere hinsichtlich der Beratung auch dann kein Erfüllungsgehilfe Erfül- lungsgehilfe der Bank, wenn er mit dieser einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen abgeschlos- sen hat. Das Vertragsverhältnis aus der Depoteröffnung ist auf den/die Depotinhaber und die Bank beschränkt. Dritte (insbesondere Vermittler) sind nicht Vertragspartei, selbst wenn sie im Depotan- trag Depotantrag oder in den übrigen Vertragsdokumenten Vertragsdoku- menten benannt werden.

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Samples: General Terms and Conditions