Common use of Reinigung und Entsorgung Clause in Contracts

Reinigung und Entsorgung. Die Spielwarenmesse eG sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern und muss täglich abends bis spätestens 19:00 Uhr oder am Morgen bis Messebeginn beendet sein. Die Stand- reinigung kann nur durch die Aussteller selbst erledigt oder der offiziellen ServicePartner-Firma in Auftrag gegeben wer- den. Neben der Standreinigung sind die Aussteller für die tägliche Abfallentsorgung von ihren Standflächen während der Veranstaltung und für die Entsorgung der bei Auf- und Abbau anfallenden Abfälle verantwortlich. Zur Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen der Aussteller beauftragt die Spielwarenmesse eG einen offiziellen ServicePartner mit der sachgerechten Abfallentsorgung. Die Entsorgung von Produk- tionsabfällen und Messeständen ist hiervon ausgenommen. Die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung werden bei der Entsorgung durch den von der Spielwarenmesse eG beauftragten Dienstleister erfüllt. Die hierfür anfallenden Entsorgungskosten sind für die Aus- steller mit der Entsorgungspauschale Abfall gemäß Ziffer 6 der Teilnahmebedingungen abgegolten. Die Regelungen zur Abfall- wirtschaft gemäß Ziffer 6.1. der Technischen Richtlinien bleiben im Übrigen unberührt.

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Reinigung und Entsorgung. Die Spielwarenmesse eG Der Messeveranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern und muss täglich abends bis spätestens 19:00 19 Uhr oder am Morgen bis Messebeginn beendet sein. Die Stand- reinigung kann nur durch die Aussteller selbst erledigt oder der beim offiziellen ServicePartner-Firma ServicePartner in Auftrag gegeben wer- denweden. Neben der Standreinigung sind die Aussteller für die tägliche Abfallentsorgung von ihren Standflächen während der Veranstaltung Ver- anstaltung und für die Entsorgung der bei Auf- und Abbau anfallenden Abfälle verantwortlich. Zur Erfüllung der vorgenannten vor- genannten Verpflichtungen der Aussteller beauftragt die Spielwarenmesse eG einen offiziellen ServicePartner mit der sachgerechten Abfallentsorgung. Die Entsorgung von Produk- tionsabfällen und Messeständen ist hiervon ausgenommen. Die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung werden bei der Entsorgung durch den von der Spielwarenmesse eG beauftragten Dienstleister erfüllt. Die hierfür anfallenden Entsorgungskosten Ent- sorgungskosten sind für die Aus- steller Aussteller mit der Entsorgungspauschale Entsorgungs- pauschale Abfall gemäß Ziffer Xxxxxx 6 der Teilnahmebedingungen abgegolten. Die Regelungen zur Abfall- wirtschaft Abfallwirtschaft gemäß Ziffer 6.1. der Technischen Richtlinien bleiben im Übrigen unberührt.

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Reinigung und Entsorgung. Die Spielwarenmesse eG Der Messeveranstalter sorgt für die Reinigung des GeländesGelän- des, der Hallen und Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern und muss täglich abends bis spätestens 19:00 spä- testens 19 Uhr oder am Morgen bis Messebeginn beendet been- det sein. Die Stand- reinigung Standreinigung kann nur durch die Aussteller selbst erledigt oder der beim offiziellen ServicePartner-Firma ServicePartner in Auftrag Auf- trag gegeben wer- denwerden. Neben der Standreinigung sind die Aussteller für die tägliche Abfallentsorgung von ihren Standflächen während wäh- rend der Veranstaltung und für die Entsorgung der bei Auf- und Abbau anfallenden Abfälle verantwortlich. Zur Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen der Aussteller Ausstel- ler beauftragt die Spielwarenmesse eG einen offiziellen ServicePartner mit der sachgerechten Abfallentsorgung. Die Entsorgung von Produk- tionsabfällen Produktionsabfällen und Messeständen Messestän- den ist hiervon ausgenommen. Die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung werden bei der Entsorgung durch den von der Spielwarenmesse eG beauftragten Dienstleister erfüllt. Die hierfür anfallenden Entsorgungskosten Entsorgungs- kosten sind für die Aus- steller Aussteller mit der Entsorgungspauschale Entsorgungspau- schale Abfall gemäß Ziffer 6 der Teilnahmebedingungen abgegolten. Die Regelungen zur Abfall- wirtschaft Abfallwirtschaft gemäß Ziffer 6.1. der Technischen Richtlinien bleiben im Übrigen unberührt.

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Reinigung und Entsorgung. Die Spielwarenmesse eG sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge. Die Reinigung der Stände Stän- de obliegt den Ausstellern und muss täglich abends bis spätestens 19:00 19 Uhr oder am Morgen bis Messebeginn beendet sein. Die Stand- reinigung Standreinigung kann nur durch die Aussteller Aus- steller selbst erledigt oder der beim offiziellen ServicePartner-Firma ServicePartner in Auftrag gegeben wer- denwerden. Neben der Standreinigung sind die Aussteller für die tägliche Abfallentsorgung von ihren Standflächen während der Veranstaltung und für die Entsorgung der bei Auf- und Abbau anfallenden Abfälle verantwortlich. Zur Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen der Aussteller beauftragt die Spielwarenmesse eG einen offiziellen ServicePartner mit der sachgerechten Abfallentsorgung. Die Entsorgung von Produk- tionsabfällen Produktionsabfällen und Messeständen ist hiervon ausgenommen. Die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung Gewerbeabfall- verordnung werden bei der Entsorgung durch den von der Spielwarenmesse eG beauftragten Dienstleister erfüllt. Die hierfür anfallenden Entsorgungskosten sind für die Aus- steller Ausstel- ler mit der Entsorgungspauschale Abfall gemäß Ziffer 6 der Teilnahmebedingungen abgegolten. Die Regelungen zur Abfall- wirtschaft Abfallwirtschaft gemäß Ziffer 6.1. der Technischen Richtlinien Richt- linien bleiben im Übrigen unberührt.

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Reinigung und Entsorgung. Die Spielwarenmesse eG sorgt für die Reinigung des GeländesGelän- des, der Hallen und Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern und muss täglich abends bis spätestens 19:00 Uhr oder am Morgen bis Messebeginn beendet sein. Die Stand- reinigung Standreinigung kann nur durch die Aussteller selbst erledigt oder der offiziellen ServicePartner-Firma in Auftrag gegeben wer- denwerden. Neben der Standreinigung sind die Aussteller für die tägliche Abfallentsorgung von ihren Standflächen während der Veranstaltung und für die Entsorgung der bei Auf- und Abbau anfallenden Abfälle verantwortlich. Zur Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen der Aussteller beauftragt die Spielwarenmesse eG einen offiziellen ServicePartner mit der sachgerechten Abfallentsorgung. Die Entsorgung von Produk- tionsabfällen und Messeständen ist hiervon ausgenommen. Die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung werden bei der Entsorgung durch den von der Spielwarenmesse eG beauftragten beauf- tragten Dienstleister erfüllt. Die hierfür anfallenden Entsorgungskosten sind für die Aus- steller mit der Entsorgungspauschale Abfall gemäß Ziffer 6 der Teilnahmebedingungen abgegolten. Die Regelungen zur Abfall- wirtschaft Abfallwirtschaft gemäß Ziffer 6.1. der „Wichtigen Informa- tionen mit den Technischen Richtlinien Richtlinien“ bleiben im Übrigen unberührt.

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