Common use of REISE- UND NEBENKOSTEN Clause in Contracts

REISE- UND NEBENKOSTEN. Für ihre Unterbringung sind allein die Schulungsteilnehmer verantwortlich. Für die meisten Standorte kann eine Liste mit Hotels bereitgestellt werden. Jegliche Informationen werden ausschließlich aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit bereitgestellt. SAP kontrolliert, bewirbt, unterstützt keinerlei Services, die von Hotels bereitgestellt werden oder übernimmt in keinerlei Haftung ,; dies schließt unter anderem den Shuttlebus und sonstige Transportservices der Hotels sowie die Handlungen oder Unterlassungen ihrer leitenden Angestellten, Mitarbeiter, externen Mitarbeiter oder sonstiger Vertreter ein. Die Inanspruchnahme von Hotel-Services, einschließlich u. a. des Shuttlebus oder anderer Transportservices, liegt im Ermessen des Auftraggebers und ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem Auftraggeber und dem Hotel bzw. dem Anbieter der Transportservices. In keinem Fall haftet SAP für Unterbringungskosten; auch dann nicht, wenn Kurse unter Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen storniert werden.

Appears in 9 contracts

Samples: assets.cdn.sap.com, assets.cdn.sap.com, assets.cdn.sap.com