Common use of Reisen mit besonderen Risken Clause in Contracts

Reisen mit besonderen Risken. Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

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Samples: www.heimathafen.at, www.rpb-touristik.com, idloom.events

Reisen mit besonderen Risken. Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. ExpeditionscharakterExpeditions- charakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschiehtge- schieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des ReiseveranstaltersReiseveran- stalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten beauf- tragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählenauszu- wählen.

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Samples: www.campingclub.at

Reisen mit besonderen Risken. Bei Reisen mit besonderen Risken Risiken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter Reiseveranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergebenerge- ben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschiehtPflichtbereiches bzw. als Verwirklichung des allgemei- nen Lebensrisikos geschieht oder wenn es sich um nicht vorhersehbare, unvermeidbare oder außerordentliche Umstände handelt. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten vorzube- reiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

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Samples: www.rsd-rp.net