Buchung/Vertragsabschluss. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
Buchung/Vertragsabschluss. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen. Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leist...
Buchung/Vertragsabschluss. 6.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter zustande, wenn nach Informationserteilung iSd § 4 PRG bzw § 15 PRG sowie Übergabe der jeweils richtigen Standardinformationsblattes, Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung, Termin, zusätzliche Bedingungen) besteht. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
Buchung/Vertragsabschluss. 2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
Buchung/Vertragsabschluss. 2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Buchung/Vertragsabschluss. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt, Internetbeschreibung usw.) iSd § 6 PRG (Pauschalreisegesetz) aufweisen. Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend der Bestimmung des PRG auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
Buchung/Vertragsabschluss. 1.1. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Buchungen werden von Eurotours umgehend schriftlich bestätigt. Der Vertragsab- schluss erfolgt erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (Buchungs- schein) der Eurotours an den Kunden (Reisenden).
Buchung/Vertragsabschluss. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestäti- gung (Buchungsschein) der Eurotours an den Kunden (Reisenden). Dadurch erge- ben sich Rechte und Pflichten für den Kunden (Reisenden). Ein Wechsel in der Person des Kunden (Reisenden) (= Übertragung des Pauschal- reisevertrages auf einen anderen Reisenden) ist gemäß § 7 PRG dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen:
Buchung/Vertragsabschluss. 2.1. Nach Kontaktaufnahme eines potentiellen Campinggastes mit dem Betreiber (gleich ob via Online-Buchung, schriftlich, telefonisch oder persönlich), kann dem Xxxx ein E-Mail zugesandt werden, in dem je nach Verfügbarkeit eine vorläufige Reservierung eines Stellplatzes ausgewiesen sowie Zahlungsinformationen für eine Anzahlung bekanntgegeben werden (im Folgenden „vorläufige Reservierung“). Diese vorläufige Reservierung stellt ein Angebot des Betreibers auf Eingehen eines Campingvertrages (im Folgenden „Vertrag“) dar.
Buchung/Vertragsabschluss a. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Veranstaltungsausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.