Buchung/Vertragsabschluss. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen. Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.
Buchung/Vertragsabschluss. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
Buchung/Vertragsabschluss. Informationen und sonstige Nebenleistungen
Buchung/Vertragsabschluss. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Buchung/Vertragsabschluss. 1.1. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Bu- chungen werden von Eurotours umgehend schriftlich bestätigt. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (Buchungsschein) der Eurotours an den Kunden (Reisenden).
1.2. Eurotours wird Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden (Reisenden) unter Hinweis auf die der Buchung zugrunde- liegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) im Sinne des § 6 Pauschalreise- gesetz (kurz: PRG) aufweisen.
1.3. Eurotours wird im Hinblick auf ihre eigenen Vermittlungsleistungen und auf die von ihr vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend den Bestimmungen des PRG auf die gegenständlichen ARB hinweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen (insbesondere von Dritten) nachweislich aufmerksam machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss aushändigen.
1.4. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden und die Geltung der Reisebedingungen dieses dritten Unternehmens ausdrücklich vereinbart werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelan- gen.
1.5. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auf- traggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).
1.6. Bei der Buchung kann Eurotours eine Servicegebühr pro Reisendem und eine An- zahlung verlangen. Die Restzahlung ist beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers bei Eurotours zur Zahlung fällig.
1.7. Eurotours verpflichtet sich, dem Kunden (Reisenden) bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung/Bu- chungsschein) zur Verfügung zu stellen.
Buchung/Vertragsabschluss. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (Buchungsschein) der Eurotours an den Kunden (Reisenden). Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden (Reisenden).
Buchung/Vertragsabschluss. 2.1. Nach Kontaktaufnahme eines potentiellen Campinggastes mit dem Betreiber (gleich ob via Online-Buchung, schriftlich, telefonisch oder persönlich), kann dem Xxxx ein E-Mail zugesandt werden, in dem je nach Verfügbarkeit eine vorläufige Reservierung eines Stellplatzes ausgewiesen sowie Zahlungsinformationen für eine Anzahlung bekanntgegeben werden (im Folgenden „vorläufige Reservierung“). Diese vorläufige Reservierung stellt ein Angebot des Betreibers auf Eingehen eines Campingvertrages (im Folgenden „Vertrag“) dar.
2.2. Durch das fristgerechte und vollständige Einlangen der Anzahlung beim Betreiber kommt der Vertrag zustande. Der Xxxx erhält ein Schreiben (E-Mail), in dem die Buchung bestätigt wird.
2.3. Wird der die Anzahlung nicht oder nicht ordnungsgemäß bezahlt, verfällt die vorläufige Reservierung und es kommt kein Vertrag zustande.
Buchung/Vertragsabschluss. Die Buchung muss schriftlich, per Post, Online-Formular oder per E-Mail erfolgen und wird nach Aushundigung der Buchungsbestutigung bzw. Rechnung verbindlich. Falls die Buchung durch den Reiseteilnehmer telefonisch erfolgt, bestutigen wir per E-Mail oder am Postweg innerhalb von 1 Woche. Bei Buchung ist eine Anzahlung von 10 % des Arrangementpreises zu leisten. Restzahlungen mussen fruhestens 20 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung geleistet werden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestutigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung ab, so ist dies als neues Angebot des Veranstalters zu sehen, dass der Kunde innerhalb von 3 Tagen annehmen kann. Die Buchungsbestutigung/Rechnung ist daher unverzuglich zu uberprufen. Bei Nichtzahlung trotz Fulligkeit kann der Veranstalter vom Vertrag zurucktreten. Sollte bis sputestens 3 Tage vor Anreise der vollstundige Reisepreis noch nicht bezahlt worden sein, wird fur zusutzliche Aufwendungen eine Gebuhr von € 5,- in Rechnung gestellt. Da die Reiseunterlagen teils per Post versandt werden, kann im Fall einer versputeten Zahlung nicht sichergestellt werden, dass diese beim Kunden rechtzeitig eintreffen. Bei Kreuzfahrten und Radkreuzfahrten erfolgt die Zuteilung der Kabinennummer ausschließlich durch den Veranstalter und wird bei Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt. In Einzelfullen kann es an Bord zu einer Änderung der Kabine kommen. Dies liegt im Ermessen des Veranstalters oder Reeders. Die Kategorisierung des Schiffes entspricht keinem offiziellen Bewertungssystem.
Buchung/Vertragsabschluss. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und NESS Touristik dann zustande, wenn nach Informationserteilung iSd § 4 PRG bzw. § 15 PRG sowie Übergabe des jeweils richtigen Standardinformationsblattes Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
Buchung/Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Cinepromotion dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht und entweder eine von beiden Vertragspartnern unterfertigte Vereinbarung abgeschlossen wird oder ein seitens des Kunden unterzeichnetes Angebot von der Cinepromotion (fern)mündlich bestätigt und somit angenommen wird. Die Vereinbarung, beziehungsweise das Buchungsoffert dient als Bestätigung der darin enthaltenen Vereinbarungen, der Vertragsinhalt ist ab dem Moment des Vertragsabschlusses sowohl für den Kunden als auch für die Cinepromotion bindend. Buchungen werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mit Ausnahme der vorstehend angeführten (fern)mündlichen Annahme des vom Kunden gelegten Angebots haben mündliche Vereinbarungen sowie sonstige Zusatzvereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden, keine Gültigkeit.