Common use of RENDITE- UND ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN Clause in Contracts

RENDITE- UND ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN. Anlage-, Insolvenz- und Bonitätsrisiken Die wesentliche Geschäftstätigkeit der Investmentgesellschaft besteht in der direkten oder indirekten (über eine oder mehrere Zweckgesellschaften oder auch einen oder mehrere Dachfonds) Investition in Vermögensgegenstände über Beteiligungen an Zielfonds. Keine der an der Vermögensanlage beteiligten Partei- en kann garantieren, dass die Investmentgesellschaft aus ihren Beteiligungen und aus ihren Liquiditätsanlagen Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden kön- nen. Auch können die bei der Investmentgesellschaft anfallen- den Kosten ihre Einnahmen übersteigen. Dies kann zu einer Min- derung der erzielbaren Rendite und auch dazu führen, dass Anleger das eingesetzte Eigenkapital nicht zurückerhalten, da die Investmentgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem ange- hört. Auch kann der Zeitpunkt etwaiger Ausschüttungen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Während der anfänglich statt- findenden Investitionsphase wird die Ertragslage der Investment- gesellschaft insbesondere durch die einmaligen anfänglichen Kosten und die laufenden Kosten belastet. Erst wenn diese begli- chen sind, können Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Ins- besondere sind die Höhe und die Zeitpunkte der Kapitalabrufe des bzw. der Zielfonds und von etwaigen Rückflüssen während der gesamten Laufzeit nicht prognostizierbar. Für Anleger, die mit früheren oder höheren Ausschüttungen rechnen, besteht daher das Risiko, Fremdfinanzierungen in Anspruch nehmen zu müs- sen, wenn sie nicht über anderweitige Mittel verfügen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Das wirtschaftliche Ergebnis der von der Investmentgesellschaft einzugehenden Beteiligungen hängt zudem wesentlich von der Leistungsqualität, Vertragstreue und Bonität der indirekten und direkten Vertragspartner der Investmentgesellschaft (inklusive der Vertragspartner der Zielfonds und ggf. Zweckgesellschaften) ab. Insbesondere besteht das Risiko, dass solche Vertragspartner zahlungsunfähig werden und die Investmentgesellschaft bzw. der betreffende Zielfonds oder die betreffende Zweckgesellschaft ihre diesbezüglichen Ansprüche nicht oder nicht vollständig durchsetzen kann.

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RENDITE- UND ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN. Anlage-, Insolvenz- und Bonitätsrisiken Die wesentliche Geschäftstätigkeit der Investmentgesellschaft besteht in der direkten oder indirekten (über eine oder mehrere Zweckgesellschaften oder auch einen oder mehrere DachfondsZweckgesellschaften) Investition in Vermögensgegenstände über Beteiligungen an Zielfonds. Keine der an der Vermögensanlage beteiligten Partei- en Parteien kann garantieren, dass die Investmentgesellschaft aus ihren Beteiligungen Beteili- gungen und aus ihren Liquiditätsanlagen Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden kön- nenkönnen. Auch können die bei der Investmentgesellschaft anfallen- den anfallenden Kosten ihre Einnahmen übersteigen. Dies kann zu einer Min- derung Minde- rung der erzielbaren Rendite und auch dazu führen, dass Anleger das eingesetzte Eigenkapital nicht zurückerhalten, da die Investmentgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem ange- hört. Auch kann der Zeitpunkt etwaiger Ausschüttungen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Während der anfänglich statt- findenden stattfin- denden Investitionsphase wird die Ertragslage der Investment- gesellschaft insbesondere durch die einmaligen anfänglichen Kosten und die laufenden Kosten belastet. Erst wenn diese begli- chen sind, können Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Ins- besondere sind die Höhe und die Zeitpunkte der Kapitalabrufe des bzw. der Zielfonds und von etwaigen Rückflüssen während der gesamten Laufzeit nicht prognostizierbar. Für Anleger, die mit früheren oder höheren Ausschüttungen rechnen, besteht daher das Risiko, Fremdfinanzierungen in Anspruch nehmen zu müs- sen, wenn sie nicht über anderweitige Mittel verfügen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Das wirtschaftliche Ergebnis der von der Investmentgesellschaft einzugehenden Beteiligungen hängt zudem wesentlich von der Leistungsqualität, Vertragstreue und Bonität der indirekten und direkten Vertragspartner der Investmentgesellschaft (inklusive inkl. der Vertragspartner der Zielfonds und ggf. Zweckgesellschaften) ab. Insbesondere besteht das Risiko, dass solche Vertragspartner zahlungsunfähig werden und die Investmentgesellschaft bzw. der betreffende Zielfonds oder die betreffende Zweckgesellschaft ihre diesbezüglichen Ansprüche nicht oder nicht vollständig durchsetzen kann.

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RENDITE- UND ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN. Anlage-, Insolvenz- und Bonitätsrisiken Die wesentliche Geschäftstätigkeit der Investmentgesellschaft besteht in der direkten oder indirekten (über eine oder mehrere Zweckgesellschaften oder auch einen oder mehrere Dachfonds) Investition in Vermögensgegenstände über Beteiligungen an Zielfonds. Keine der an der Vermögensanlage Kapitalanlage beteiligten Partei- en Parteien kann garantieren, dass die Investmentgesellschaft aus ihren Beteiligungen Be­ teiligungen und aus ihren Liquiditätsanlagen Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden kön- kön­ nen. Auch können die bei der Investmentgesellschaft anfallen- anfallen­ den Kosten ihre Einnahmen übersteigen. Dies kann zu einer Min- derung Minderung der erzielbaren Rendite und auch dazu führen, dass Anleger das eingesetzte Eigenkapital nicht zurückerhalten, da die Investmentgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem ange- ange­ hört. Auch kann der Zeitpunkt etwaiger Ausschüttungen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Während der anfänglich statt- findenden stattfin­ denden Investitionsphase wird die Ertragslage der Investment- Investment­ gesellschaft insbesondere durch die einmaligen anfänglichen Kosten und die laufenden Kosten belastet. Erst wenn diese begli- begli­ chen sind, können Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Ins- Ins­ besondere sind die Höhe und die Zeitpunkte der Kapitalabrufe des bzw. der Zielfonds und von etwaigen Rückflüssen während der gesamten Laufzeit nicht prognostizierbar. Für Anleger, die mit früheren oder höheren Ausschüttungen rechnen, besteht daher das Risiko, Fremdfinanzierungen in Anspruch nehmen zu müs- müs­ sen, wenn sie nicht über anderweitige Mittel verfügen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Das wirtschaftliche Ergebnis der von der Investmentgesellschaft einzugehenden Beteiligungen hängt zudem wesentlich von der Leistungsqualität, Vertragstreue und Bonität der indirekten und direkten Vertragspartner der Investmentgesellschaft (inklusive inkl. der Vertragspartner der Zielfonds und ggf. Zweckgesellschaften) ab. Insbesondere besteht das Risiko, dass solche Vertragspartner zahlungsunfähig werden und die Investmentgesellschaft bzw. der betreffende Zielfonds oder die betreffende Zweckgesellschaft ihre diesbezüglichen Ansprüche nicht oder nicht vollständig durchsetzen kann.

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RENDITE- UND ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN. Anlage-, Insolvenz- und Bonitätsrisiken Die wesentliche Geschäftstätigkeit der Investmentgesellschaft besteht in der direkten oder indirekten Investition in Vermögens­ gegenstände über Beteiligungen an Zielfonds (über eine oder mehrere Zweckgesellschaften oder auch einen oder mehrere Dachfonds) Investition in Vermögensgegenstände über Beteiligungen an Zielfonds). Keine der an der Vermögensanlage Kapitalanlage beteiligten Partei- en Parteien kann garantieren, dass die Investmentgesellschaft aus ihren Beteiligungen und aus ihren Liquiditätsanlagen Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden kön- nenkönnen. Auch können die bei der Investmentgesellschaft anfallen- den anfal­ lenden Kosten ihre Einnahmen übersteigen. Die Investmentge­ sellschaft kann daher zahlungsunfähig werden oder in Überschul­ dung geraten. Dies kann zu einer Min- derung Minderung der erzielbaren Rendite und auch dazu führen, dass Anleger das eingesetzte Eigenkapital nicht zurückerhalten, da die Investmentgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem ange- hörtangehört. Auch kann der Zeitpunkt etwaiger Ausschüttungen nicht mit Sicherheit vorhergesagt vorher­ gesagt werden. Während der anfänglich statt- findenden anfänglichen Investitionsphase wird die Ertragslage der Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft insbesondere durch die einmaligen anfänglichen Kosten und die laufenden Kosten belastet. Erst wenn diese begli- chen beglichen sind, können Ausschüttungen Aus­ schüttungen an die Anleger erfolgen. Ins- besondere Insbesondere sind die Höhe und die Zeitpunkte der Kapitalabrufe des bzw. der Zielfonds und von etwaigen Rückflüssen während der gesamten Laufzeit nicht prognostizierbar. Für Anleger, die mit früheren oder höheren Ausschüttungen rechnen, besteht daher das Risiko, Fremdfinanzierungen Fremdfinan­ zierungen in Anspruch nehmen zu müs- senmüssen, wenn sie nicht über anderweitige Mittel verfügen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Das wirtschaftliche Ergebnis der von der Investmentgesellschaft einzugehenden Beteiligungen hängt zudem wesentlich von der Leistungsqualität, Vertragstreue und Bonität der indirekten und direkten Vertragspartner der Investmentgesellschaft (inklusive inkl. der Vertragspartner der Zielfonds und ggf. Zweckgesellschaften) ab. Insbesondere besteht das Risiko, dass solche Vertragspartner zahlungsunfähig werden und die Investmentgesellschaft bzw. der betreffende Zielfonds oder die betreffende Zweckgesellschaft ihre diesbezüglichen Ansprüche nicht oder nicht vollständig durchsetzen kann.

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RENDITE- UND ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN. Anlage-(1) Allgemeine Risiken aus der Investition in die Investmentgesellschaft und aus Investitionen der Investmentgesellschaft ANLAGE-, Insolvenz- und Bonitätsrisiken ZAHLUNGSUNFÄHIGKEITS- UND LIQUIDITÄTSRISIKEN Die wesentliche Geschäftstätigkeit der Investmentgesellschaft besteht in mittelbaren Investitionen in Immobilien. Aufgrund der Tatsache, dass der Anleger mittelbar über die Investmentgesell- schaft in Immobilien haltende Objektgesellschaften investiert, hat er keinen unmittelbaren Einfluss auf und keinen direkten oder indirekten (über eine oder mehrere Zweckgesellschaften oder auch einen oder mehrere Dachfonds) Investition in Vermögensgegenstände über Beteiligungen an ZielfondsAnspruch gegenüber den Objektgesellschaften. Keine der an der Vermögensanlage dem Beteiligungsangebot beteiligten Partei- en Parteien kann garantierengarantieren oder mit Sicherheit vorhersagen, dass die Investmentgesellschaft aus ihren Investitionen in Beteiligungen an Objektgesellschaften und aus ihren Liquiditätsanlagen Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen Ausschüt- tungen an die Anleger vorgenommen werden kön- nenkönnen. Auch können kön- nen die bei der Investmentgesellschaft anfallen- den anfallenden Kosten ihre Einnahmen übersteigen. Die Investmentgesellschaft kann daher zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann zu einer Min- derung Minderung der erzielbaren Rendite und auch dazu zum Verlust der Einlage des jeweiligen Anlegers samt Ausgabeauf- schlag führen, dass Anleger das eingesetzte Eigenkapital nicht zurückerhalten, da die Investmentgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem ange- hörtEinlagen- sicherungssystem angehört. Auch kann der Zeitpunkt etwaiger Ausschüttungen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Während der anfänglich statt- findenden Investitionsphase wird die Ertragslage der Investment- gesellschaft insbesondere durch die einmaligen anfänglichen Kosten und die laufenden Kosten belastet. Erst wenn diese begli- chen sind, können Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Ins- besondere sind die Höhe und die Zeitpunkte der Kapitalabrufe des bzw. der Zielfonds und von etwaigen Rückflüssen während der gesamten Laufzeit nicht prognostizierbar. Für Anleger, die darüber hinaus mit früheren oder höheren Ausschüttungen rechnenrech- nen, besteht daher das Risiko, Fremdfinanzierungen in Anspruch nehmen zu müs- senmüssen, wenn sie nicht über anderweitige Mittel verfügen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Das wirtschaftliche Ergebnis der von der Investmentgesellschaft einzugehenden Beteiligungen hängt zudem wesentlich von der Leistungsqualität, Vertragstreue und Bonität der indirekten unmittelbaren und direkten mittelbaren Vertragspartner der Investmentgesellschaft (inklusive inkl. der Vertragspartner der Zielfonds und ggf. ZweckgesellschaftenObjektgesellschaften) ab. Insbesondere besteht das Risiko, dass solche Vertragspartner zahlungsunfähig werden und die Investmentgesellschaft bzw. der betreffende Zielfonds oder die betreffende Zweckgesellschaft Objektgesell- schaften ihre diesbezüglichen Ansprüche nicht oder nicht vollständig voll- ständig durchsetzen kannkönnen.

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